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Autor Thema: ARD von Wille zu Wilhelm  (Gelesen 1503 mal)

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ARD von Wille zu Wilhelm
Autor: 04. Januar 2018, 20:20

Bildquelle: http://up.picr.de/29459159fo.jpg

Danisch.de (blog), 03.01.2018

ARD von Wille zu Wilhelm


Zitat
Ich bin offenbar nicht der einzige, der dazu eine schlechte Meinung hat.

Den Vorgang an sich finde ich ja schon bemerkenswert: Der Vorsitz der ARD geht von einer Ex-SED-Bonzin zu einem Ex-Regierungsprecher über, beide – Oh Wunder – mit Spitzengehältern und Spitzenpensionen auf Gebührenzahlerkosten versehen, und dann wollen die kein Staatsfernsehen sein.

Ich hatte ja gerade was über die MDR-Intendantin und bisherige ARD-Vorsitzende Karola Wille geschrieben.

Das Handelsblatt meint nun, ARD-Vorsitzender sei ein „Höllenjob”. […]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2018/01/03/ard-von-wille-zu-wilhelm/


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Re: ARD von Wille zu Wilhelm
#1: 05. Januar 2018, 02:57
Kleiner Kalauer:
Wo ein(e) Wille ist, ist auch ein Weg Wilhelm.

naja - gn8 ;)


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Re: ARD von Wille zu Wilhelm
#2: 05. Januar 2018, 03:26
Zitat
Da kann doch gar nichts anderes herauskommen, als dass sie sich selbst für toll erklärt und Leute abholen lässt, die sich systemwidrig äußern.
Man hat den Eindruck, der Rundfunkbeitrag ähnelt einem präzise geplanten ZwangsabgabeSystem zur Finanzierung eines fragwürdigen öffentlich-rechtlichen BerieselungsSystems. Geplant von Personen, die sich offensichtlich wohl sehr gut mit dieser Art von System der Berieselung und Beeinflussung auskennen, aus welchen Gründen auch immer.


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Re: ARD von Wille zu Wilhelm
#3: 11. Januar 2018, 17:55
Ich habe zu diesem Wilhelm mal eine ganz praktische Kettenfrage.

Der wurde doch durch einen Beschluss der Intendanten gewählt?
-> Dieser Beschluss ist ein Verwaltungsakt? (Wo findet man den?)
-> Diesen Verwaltungsakt kann man anfechten? (BVerfG oder welches Gericht ist für den "Vollzug" dieser Entscheidung zuständig?)

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat für solche "staatsfernen" Knilche ausdrücklich "Karenzzeiten" oder ähnliche "Inkompatibilitätsreglungen" verlangt, die eine Staatsferne auf persönlicher Ebene sicherstellen.
http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html
Man suche Karenzzeit (Rn. 79) oder Inkompatibilitätsreglungen


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