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Autor Thema: Bitte um Diskussion -Mein neuer Ansatz Art.1 Abs.1 ergibt Mitarbeiter Würdelos  (Gelesen 9804 mal)

C
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Eigentlich reicht mir vollkommen Art.1 Abs. 1 Grundgesetz, "Die Würde des Mensche ist ...
Ich habe so viel Würde, daß ich nicht dafür bezahle, das man mir Lügen vorsetzt (vielleicht auch nur wenige Lügen,
klar, Hopsassa und Trallala und Sport enthält vielleicht keine Lügen).
Kluge wissen, auch die von Blümchen-In-Die-Vase-Steller  so genannten Halbwahrheiten sind und bleiben einfach logisch LÜGEN.
Aber etwas später finde ich dann sogar noch den Art. 4 des Grundgesetzes: Gewissensfreiheit
Ja, atme ich erleichtert und befreit auf   und bin ehrfürchtig positiv überrascht, was der Westen tatsächlich so zu Stande gebracht hat.
Da waren also wirklich WÜRDEVOLLE,   WEITSICHTIGE,    KLUGE,   HÖCHST-INTELLIGENTE,   DEN  AUFRECHTEN GANG  PFLEGENDE   Mitmenschen  und haben eine vorläufige Verfassung in Form dieses Grundgesetzes geschaffen.
Selbstverständlich mache ich geltend, auch aus genau diesem Grund der Gewissensfreiheit diese für mich so bezeichnete Lügenpresse nicht blöde zu unterstützen mit monatlichen Zwangsbeiträgen.
Es sollte doch jedem knapp über Hilfs-Schul-Niveau Verstand besitzenden Mitmenschen verständlich sein, daß ICH zu entlassen bin, von mir aus auch unehrenhaft. Wenigstens dieses geringe Maß an Würde, wird doch so ein Intendant und ein jeder Beitragsservice-Mitarbeiter und ein jeder Verwaltungs-Gerichts-Bedienstete haben.
Haben diese Bediensteten in Form ihrer natürlichen rechtsfähigen Person mit Vorname und Nachname   nicht diese Würde, jemanden aus den vorgenannten Gründen vom Zwangsbeitrag zu entlassen, dann sind sie dieser Posten nicht würdig. Sie haben aus dieser Position entlassen zu werden, wegen "Blödheit=logisch mangelhafte Würde" oder Raffgier= mangelhafte Würde oder oder oder  u.s.w.
Wie gesagt, Art.1 Abs.1   ... ist unantastbar.
Aber wenn jemand keine Würde hat, dann kann man die auch nicht antasten, er hat sie gelinde einfach nicht.
Und wenn jemand nur wenig Würde besitzt, und man prangert demjenigen die fehlende Würde an, dann hat man seine eben geringe Würde nicht angetastet, sondern lediglich auf die fehlende Würde lautstark hingewiesen.

Ich habe 2015 einen Widerspruch eingelegt, wohl aus meiner Dummheit beim jämmerlichen lächerlichen nicht rechtsfähigen Beitragsservice, und bis heute keinen Abschlägigen rechtsfähigen Bescheid erhalten.

Ich bin eine natürliche rechtsfähige Person, oder vielleicht auch nur eine juristische Person.
Aber in irgend einem Artikel des Grundgesetzes steht, das dieses sogar auch für juristische Personen gilt.
Nun habe ich vor als eben rechtsfähige Person, nicht mehr mit einem nicht rechtsfähigen Kind oder einem vergleichbar nicht rechtsfähigen Beitragsservice zu kommunizieren, sondern logisch also direkt mit dem Intendanten.

Liebe Mitstreiter,
Da hier ein regerer Gedankenaustausch stattfindet, möchte ich hier einmal mein zukünftiges Vorhaben präsentieren, und hoffe auf Korrekturvorschläge.
Ich hatte es schon einmal irgendwo platziert, kann es aber nicht mehr finden.
Einzigst meine Mutter 80 Jahre, hat mir Vorschläge unterbreitet, z.B. das Wort Staats-Rundfunk nicht zu verwenden, und ob da nicht Polemik enthalten sei.
Das mit der Polemik konnte ich mir noch nicht aufzeigen lassen, da am Telefon dafür zu wenig Zeit war.
Soll das Wort Würde Polemik sein?
Sollte das Grundgesetz Polemik sein?
Was wäre dann an dieser Art Polemik schlecht?
Hier also mein 2. Entwurf, ein Brief an den Intendanten des RBB, Frau Patricia Schlesinger
zur Begutachtung und Korrektur:

Guten Tag Frau Patricia Schlesinger!
Ich, Max Muster, schreibe Ihnen heute, um zu initiieren, daß mehr Klarheit über die verschiedenen Aspekte des so genannten "öffentlich rechtlichen Rundfunks", wie immer man ihn auch sonst nennen mag, zum Vorschein kommt.
Jeglicher Schriftverkehr von mir und zu mir darf öffentlich gemacht werden.
Jeglicher Schriftverkehr zu dieser Sache wird öffentlich gemacht zu dem Zweck der Erhöhung der Wirksamkeit.
Beginnen wir mit der Beantwortung einiger Fragen in exakt dieser Reihenfolge.
1. Gilt das Grundgesetz als solches?
2. Beinhaltet das Grundgesetz Gesetze als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat?
2a.   Für wen sind es keine Abwehrreche gegen den Staat?
3. Bin ich berechtigt, die verbrieften Grundrechte des Grundgesetzes in Anspruch zu nehmen?
3a.  Wer ist nicht berechtigt, die Grundrechte in Anspruch zu nehmen?
4. Wenn unbestreitbar ist, daß Lügen (auch Lügen oder wenige Lügen) verbreitet werden, warum sollte dann nicht Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 berechtigter Weise seine Wirkung entfalten?
5. Wenn unbestreitbar ist, daß Meinungsmanipulation (auch Meinungsmanipulation) betrieben wurde, wird und auch in Zukunft bertrieben werden wird -

(a) Nicht nur Teile des Bürgertums hatten kurz vor dem 1. Weltkrieg die Propagandamöglichkeiten des Films erkannt,  sondern ebenso militärische Institutionen.
(b) Nationalsozialismus
(c) Kalter Krieg   BRD-Kapitalismus  und  DDR-Sozialismus
(d) Gegenwart Kapitalismus
warum sollte dann nicht Grundgesetz Artikel 4 Absatz 1 berechtigter Weise seine Wirkung entfalten?

6. Wie fühlen Sie sich Patricia Schlesinger  und wie fühlt sich ihre Vorgängerin Dagmar Reim, wenn man Ihnen vorwerfen kann, daß Sie Ihre Arbeit nicht richtig machen, obwohl Sie so unverschämt viel Geld dafür nehmen?

6a) Wie lange wollen Sie noch abwarten, um meinen an Ihren Beitragsservice, für den Sie Verantwortung zu tragen haben, gesendeten Widerspruch vom 14.9.2015 Punkt für Punkt und gewissenhaft zu beantworten?

Im Übrigen bestimme ICH als natürliche und rechtsfähige Person, ob ich von einer lediglich juristischen NICHTRECHSFÄHIGEN Person Briefe und Schreiben annehme, oder nicht.
Ich nehme von der bewiesener Maßen verächtlichen juristischen NICHTRECHSFÄHIGEN Person  """ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice""" keine Briefe oder Schreiben an !
Wessis plärren mir in die Ohren, man könne zur DDR deshalb Unrechtsstaat sagen, weil man im Gegensatz dazu in der jetzigen verkommenen Gesellschaftsordnung auf deutschem Boden ja klagen könne.
Mein Gott welche Primitivität, erzeugt von Meinungsmanipulation betreibenden Massenmedien so genannter öffentlich rechtlicher Rundfunk.
Ich gestatte nicht, daß primitive Mitmenschen angefangen aus höchsten Regierungs-Mitglieder-Kreisen und höchsten Mitgliedern von Parteien, die in schändlicher Weise das C als Synonym für christlich missbrauchen, ihre Würde beiseite legend sich dünken, definieren zu können ab wann ein Staat ein Unrechtsstaat sei.
Das kann ich wesentlich ehrenwerter, würdevoller und substanzhaltiger.
Die Primitivität ist schon deshalb offensichtlich, weil dümmlichst und in Nichts-Tuer-Manier über die Vergangenheit hergezogen wird, ohne gefälligst auch auf den Zustand JETZT HIER und HEUTE einzugehen.
Ich habe für solches Vergangenheits-Probleme-Geschwätz keine Zeit, solange ich es nicht geschafft habe die Probleme dieser Art im JETZT HIER und HEUTE und für die ZUKUNFT durch Taten auszumerzen.

Der Bürgermeister von Falkensee beschwerte sich im Gespräch mit mir, daß ich seine Würde verletzte. Ich entgegnete, "Wenn man keine Würde hat, kann man die auch nicht verletzen!"
Er plusterte sich nochmals auf, aber als ich die Worte nochmals energisch wiederholte im Sinne einer unumstößlichen Definition, und jeder sich die Jacke anzieht, die ihm passt, gab er für diesen Punkt Ruhe.
Frau Patricia Schlesinger, wenn Sie als natürliche rechtsfähige Person genügend Würde haben, dann muss es Ihnen möglich sein, zu erkennen, daß es so ist, daß der nicht nur von mir so bezeichnete Zwangsbeitrag die Würde mancher Mitmenschen verletzt, und daß man diese Menschen selbstverständlich vom nicht nur von mir so bezeichneten Zwangsbeitrag befreit.
Es bietet sich mir ein weiteres Bild.
Sie sind die Führungsperson einer juristisch rechsfähigen Person des öffentlichen Rechts RBB...
Diese, und jede andere juristische Person besteht aber am Ende aus Mitgliedern die eine natürliche rechtsfähige Person verkörpern.
Es ist in weiten Teilen nicht mehr ersichtlich, daß die natürliche rechtsfähige Person mit aufrechtem Gang die Wirkungsweise der lediglich juristischen Person bestimmt, sondern im Gegenteil eine Untertan-Mentalität der natürlichen rechtsfähigen Person gegenüber einer lediglich juristischen Person erkennbar wird.
Es geht sogar soweit, daß z.B. an Hand der verschiedenen Verwaltungsgerichts-Urteile zum Zwangsbeitrag, stark vermutet werden muss, daß deren Verwaltungs-Gerichts-Bedienstete eben auch als natürliche rechtsfähige Personen Ihren Anspruch auf Würde aufgeben und vermeintliches Recht sprechen im Sinne des juristischen Personen-Konstrukts, weil bei weitsichtiger egoistischer Betrachtung dieser natürlichen rechtsfähigen Personen sich ein Vorteil für diese ergibt, wenn Sie sich der juristischen Person untertänigst unterwerfen.
Diese natürlichen rechtsfähigen Personen verstecken sich hinter und profitieren von der Mitgliedschaft in einer juristisch rechtsfähigen Person.
1.   Sie geben mutwillig einen großen Teil des Anspruchs auf Ihre eigene Würde auf.
2.   Es wird deutlich, daß sie mindestens befangen sind.
3.   Nach Kenntnis dieses Schreibens und fortgesetzten Handelns in dieser Art muss man
      bewiesener Maßen Rechtsbeugung vorwerfen.
Noch ein Satz:
Niemandem steht es zu, auch einer juristischen Person nicht, zu verlangen, daß man keine Verachtung entgegenbringen soll (vermeintlich zum Schutze der Staats-Ordnung).
Allein das eigene handeln und wirken bestimmt, in welchem Maße mir und jedem anderen an meiner Stelle Achtung gebührt und entgegengebracht wird, egal ob als juristische oder natürliche Person.
Ich bitte Sie, im Rahmen der tatsächlich auch Ihnen selbst gegebenen Mittel und Möglichkeiten aus dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrags-Recht und dessen eingeschlossene Befreiungs-Möglichkeiten, meine substanzhaltigen Begründungen zu erkennen und mich von der Beitragspflicht auszuschließen, aus welchem Blickwinkel auch immer, z,B. auch "unehrenhaft". 
Anschließend bin ich sofort bereit die nicht nur von mir so benutzte Bezeichnung "Zwangsbeitrag" aufzugeben.
Mit, die christlichen Werte achtenden,
und die schlechten menschlichen Eigenschaften verachtenden
Grüßen,
natürliche Person Max Muster
Straße
14612
PS: 
Für den Fall, daß es zutreffen sollte in diesem Schreiben, noch eine allgemein bekannte Klarstellung:
Kluge Menschen wissen, bei allgemeinen Behauptungen gilt immer: "Ausnahmen bestätigen die Regel".
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C
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Der Sinn dahinter, nochmal mit anderen Worten kurz:

Hallo, ich würde gerne meine Idee rein hypothetisch mal begutachten lassen.
Ich möchte eigentlich nicht herum-Klagen.
Viel lieber würde ich die Möglichkeit ausloten wollen,
wie man die mangelhafte Würde einiger von mir so bezeichneter
Obrigkeits-Dünkel-Fröner wirkungsvoll öffentlich machen kann.
Wenn das Standard wird, daß die Mitmenschen bemerken, daß mangelhafte Würde
zur Sprache gebracht werden kann und muss, und daher Posten also zu räumen sind,
ist das ein positiver Druck, der sich dann aufbaut, und zu einer neuen Obrigkeit führt,
die es sich nicht mehr wagt, das Grundgesetz zu missachten.
 


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P
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Für den Otto Normal Bürger ist der Text zu lang. Die Aussagen zu schwer zu verstehen. Wollte also Person A mit diesem Text Bürger auf der Straße nach dem Ansprechen überzeugen wird das aus Sicht der PersonX nicht funktionieren, weil die meisten
a) keine Lust haben länger als 2 Minuten zu zuhören
b) nicht verstehen werden was sie genau tun müssen
c) den Text bei Übergabe später nicht lesen
d) denken, dass Sie verklagt werden
e) denken, dass Sie Stress bekommen mit GV oder sonstigem
f) erwarten, dass die Sache mit einem Aufwand von 5 Minuten erledigt werden kann, alles was länger dauert als Überweisung auszufüllen somit als Zeitverlust angesehen wird, bei Lastschrift noch schlechter

.

Die meisten wollen eine Anleitung wie es geht mit der Information, dass diese Anleitung 100% zum Ziel führt, wenn Sie es so machen und natürlich keine Arbeit verursacht. Das eigentliche Problem wollen die wenigsten verstehen geschweige lösen. Wäre das anders, dann läge die Quote der Nichtzahler im Bereich über 50%, schlicht aus dem Grund, dass der ÖRR nur von weniger als 50% der Teilnehmer genutzt wird.

Wenn Person A mit einem Ansatz A Bürger B erreichen will, dann muss dieser eine Erfolgsaussicht von 100 % in Aussicht stellen, so einfach sein, dass der Aufwand bei nur 5 Minuten pro Monat liegt, die Angst vor einem GV nimmt und darüber aufklärt, dass kein ÖRR den Bürger B verklagen wird.

Kurz um Person A muss den Nachweis des Erfolgs bringen oder so überzeugend sein, dass viele Bürger B blind hinter ihm her laufen und alles so machen, wie beständig vorgegeben.



Das mit dem Nichtklagen wird nur funktionieren, wenn das eine breite Masse so macht und das auch öffentlich kommuniziert warum wieso weshalb und warum sie damit Erfolg hat und entsprechend Mitmacher bzw. Unterstützter wirbt. Plakativ gegen unbegründete Ängste vorgeht usw..

 


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Lev

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@ Crocodyl

Du bittest ja um Diskussion.

Mit deiner Interpretation der Würde und des Rechtsweges, könnte man vermutlich alles anklagen bzw. einklagen. Deshalb reicht dir auch der Art. 1 Abs. 1 vollkommen aus. Ist dir mal in den Sinn gekommen, dass du vielleicht das ein oder andere missverstanden hast?

Grundsätzlich:
"Die Würde des Menschen..." macht deutlich das jeder Sie besitzt.
Wer der Annahme folgt er hätte mehr davon als andere, oder es zu Diskussion macht, dass manche keine Würde haben könnten, bzw. sie nicht haben, hat den Grundsatz nicht verstanden!
Das Wort "unantastbar" verdeutlicht dabei, dass es rein rechtlich nicht zur Diskussion steht, ob oder wie viel Würde jeder Mensch hat. Ergo: Die Würde in Art. 1, dient dem Schutz jedes Menschen. Sie dient nicht dafür, sie bei anderen infrage zustellen.
Zitat
Aber wenn jemand keine Würde hat, dann kann man die auch nicht antasten, er hat sie gelinde einfach nicht.
Und wenn jemand nur wenig Würde besitzt, und man prangert demjenigen die fehlende Würde an, dann hat man seine eben geringe Würde nicht angetastet, sondern lediglich auf die fehlende Würde lautstark hingewiesen.

Der Rechtsweg:
Nehmen wir mal an, dir tritt jemand mit Schwung in den Allerwertesten  :o !!!  Natürlich als Aufmerksamkeitserreger !!!  :laugh:   https://youtu.be/vo3MCyNK1d4?t=43
Nehmen wir weiter an, du würdest in dieser Sache gerne den Rechtsweg wahrnehmen, um denjenigen zur Verantwortung zu ziehen.  [Anzeige]

Ich versichere dir, dann reden wir hier von Körperverletzung. Wir reden darüberhinaus davon, dass es ein Vergehen nach StGB ist und dass in dem Sachverhalt (aufgrund des Gesetzbuches) das Amtsgericht zuständig wäre. All das ist Teil des Rechtsweges.
Aber wir reden nicht davon, ob jemand deine Würde verletzt hat selbst wenn es so war! Es wird auch ganz sicher nicht vor dem höchsten Gericht angefochten. Denn den Rechtsweg gilt es zu beschreiten, wenn der richtige Zweig der Gerichtsbarkeit gewählt ist (Wichtig!!!).

Hier geht es nun um eine ö.r. Forderung. D. h. der Rechtsweg sieht zunächst mal so aus, dass niemand anderes als eine Behörde (auch wenn die Meinungen hier manchmal auseinander gehen) etwas von dir haben will und du es aber nicht geben möchtest.
Das zuständige Gericht, wenn es um Streitigkeiten gegen eine Behörde geht, ist das Verwaltungsgericht. D. h. es gilt das Verwaltungsrecht. Kleiner Tipp, da wo Vw draufsteht ist auch Vw drin. Da Verwaltungsrecht zunächst mal Ländersache ist, geht es um das Verwaltungsrecht in deinem Bundesland (Z. B. das VwVG-NRW).
Praktisch kannst du davon ausgehen, dass nur ein Richter dir recht geben kann.
Folge dessen wirst du mit größter Wahrscheinlichkeit und aufgrund des Streites, vor das Gericht (den Richter) treten müssen. Auf dem Richterpult wird dann das Verwaltungsgesetzbuch stehen und wenn du dann mit deinen Grundrechten (GG) bzw. bürgerlichen Anliegen (BGB) kommst ...

...dann wünsche ich dir viel Erfolg !!!

Lev

Ich bitte meine Rechtsschreibung zu entschuldigen


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Das Wort "unantastbar" verdeutlicht dabei, dass es rein rechtlich nicht zur Diskussion steht, ob oder wie viel Würde jeder Mensch hat. Ergo: Die Würde in Art. 1, dient dem Schutz jedes Menschen. Sie dient nicht dafür, sie bei anderen infrage zustellen.

In dem Wort "unantastbar" steckt meiner Meinung nach sogar drin, dass es unmöglich ist, die Würde eines Menschen zu verletzen. Selbst wenn er noch so würdelos behandelt werden würde.... Seine persönliche Würde als Mensch bliebe unangetastet!!! Es ist überhaupt kein Schutz vorhanden, es ist eine reine Feststellung!!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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Erklärung für Kinder und ältere
http://www.grundrechtefibel.de/fileadmin/grundrechtefibel/pdf/fibel/grundrechtefibel.pdf

PDF Seite 21

Zitat
Artikel 1
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist der wichtigste Artikel unseres Grundgesetzes. Er steht deshalb auch an erster Stelle. Dabei ist ganz wichtig: Nicht nur die Menschen untereinander sollen sich gegenseitig in ihrer Würde achten. Artikel 1 des Grundgesetzes legt fest, dass der Staat an die Menschenwürde gebunden ist. Das heißt: Der Staat muss darauf achten, bei allem, was er tut, die grundlegende Einzigartigkeit eines jeden Menschen nicht zu verletzen. Und so liest sich das in unserem Grundgesetz:

(1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
(Artikel 1 Absatz 1)

Der Satz 1 vom GG Artikel 1 Absatz 1 ist eine Festlegung bzw. Vereinbarung.
Primär ist Satz 2 vom GG Artikel 1 Absatz 1 damit eine Forderung bzw. Verpflichtung.

Das bedeutet aber nicht, dass es gar nicht unmöglich ist die Würde zu verletzen, sondern, dass alles nur Mögliche zu unternehmen ist damit keine Verletzung erfolgt. Das bedeutet somit auch, dass sich die staatliche Gewalt gegen Personen richten kann, welche die Würde von anderen Personen zu verletzen suchen, jedoch darf die staatliche Gewalt dabei ebenso deren Würde nicht verletzen.
Im Zweifel werden dann die jeweiligen Schutzrechte abgewogen.

Siehe auch Seite 25 ff in
http://www.grundrechtefibel.de/fileadmin/grundrechtefibel/pdf/lehrerhandreichung/lehrerhandreichung.pdf


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S
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Erklärung für Kinder und ältere
http://www.grundrechtefibel.de/fileadmin/grundrechtefibel/pdf/fibel/grundrechtefibel.pdf

PDF Seite 21

Zitat
Artikel 1
[...]
Artikel 1 des Grundgesetzes legt fest, dass der Staat an die Menschenwürde gebunden ist. Das heißt: Der Staat muss darauf achten, bei allem, was er tut, die grundlegende Einzigartigkeit eines jeden Menschen nicht zu verletzen.
[...]

Tja, da haben wir es ja.

Wenn der Staat anknüpfend an einem existenziellen Grundbedürfnis eines jeden Menschen (Wohnen) mittels fehlerhafter Typisierung, übertriebener Pauschalierung und Fiktion (Unterstellung der Nutzung von örR) den Menschen von einem Individuum zu einem angeblichen Beitragsschuldner mit einer Beitragsnummer degradiert, mit Hilfe von Meldedatenabgleichen verfolgt und bis zum Ende seines Lebens durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Erzwingungshaft, zur Finanzierung von etwas nötigt, was dieser von Grund auf ablehnt und was in der heutigen Medienlandschaft keine Existenzberechtigung mehr hat, dann könnte ein Verstoß gegen Artikel 1 GG vorliegen.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

C
  • Beiträge: 10
Na ja,   ist natürlich einfacher, den Standpunkt einzunehmen, daß Würde unantastbar ist, (dem ich mich ja auch unterordne), und zu meinen, daß man da nichts machen könnte.

Klar, sieht der Text Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes von weitem erst ein mal so aus, aber wie sieht es denn bei näherer Betrachtung aus?

Ich meine immer noch, daß die Leute sich unterschiedlich viel Würde zu eigen machen.

Natürlich trampele ich nicht würdelos auf jemandem herum, der es in der Schule nicht so weit gebracht hat und schön mitmenschlich bleibt,
aaaber
wenn diese Schnapsnase sich dünkt etwas besseres zu sein, und auf Kosten anderer leben kann, und an mich gerät, dann mache ich ihm schon klar, daß es in diesem Punkt des Auf-Kosten-Anderer-Lebens eben von Ihm würdelos ist.
?? Und dann habe ich demjenigen seine Würde angetastet ??? ??
Das muss mir noch mal jemand erklären.

Und beim Auf-Kosten-Anderer-Leber spreche ich immer nur von den von mir immer so bezeichneten Obrigkeits-Dünkel-Frönern, also von oben angefangen bei denen, die absolute Vorbildwirkung zu leisten hätten.
Die Klugen wissen alle: Derzeit gilt zu dem gesagten: "Ausnahmen bestätigen die Regel".

Artikel 1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mittendrin oder lediglich am vielleicht erbärmlichen Schluß bzw. letzten Rest, steht exakt und begründet an dieser Stelle.
Dieses Gesetz kann allerdings nicht bedingungslos vor z.B. Verachtung schützen.
(Dem Wort "Verachtung" haftet nicht an sich ein negatives Vorzeichen an, wenn vielleicht auch einige von Ihnen das bisher glaubten.  Mein Prinzip: "Ich verachte Recht, welches sich nicht der Gerechtigkeit unterordnet." macht deutlich, daß hier der Verachtung ein positives Vorzeichen gegeben ist.)

-> Wenn man keine Würde hat, kann man demjenigen seine Würde auch nicht verletzen.
Ja, Würde wird wohl jeder haben in Bezug z.B. darauf, daß er nicht sinnlos auf seine Kinder einschlägt. Aber das ist eine relativ primitive Würde, die sozusagen jeder für sich in Anspruch nehmen kann.
Ja, die Würde, daß man sich wäscht und Körperpflege betreibt nicht nur aus Eigennutz für seine Gesundheit, sondern auch aus Rücksicht auf seine Mitmenschen , mit denen man in Kontakt kommt, das ist schon immer noch eine relativ primitive Würde die fast jeder für sich in Anspruch nehmen kann.
Aber die Würde zu haben, zu begreifen und zu akzeptieren, daß es gesellschaftliche Gesetze gibt, die der Bezeichnung Gesetz gerecht werden (z.B. Grundgesetz-Artikel) und daß es lediglich Normen und Regeln wären, von denen zu sprechen ist, und die also verlogener Maßen als Gesetze bezeichnet werden, z.B. Paragrafen 219 a des Strafgesetzbuchs
und die ihre Gültigkeit jederzeit verlieren können, dieser Würde genügt nicht jeder Mensch.
Und wenn dieser Mensch diese Würde nicht besitzt und in Anspruch nimmt oder freiwillig oder unfreiwillig darauf verzichtet, dann kann ein anderer Mensch ihm diese Würde nicht angreifen bzw. absprechen, er hat sie gelinde einfach nicht.
Ist also würdeloses Handeln erkennbar, kann und muss man als würdevoller Mensch mit aufrechtem Gang Widerstand leisten.
Dieser Widerstand sollte natürlich auch berechtigter Weise wirkungsvoll sein.

Bispiele
zu   https://hpd.de/artikel/paragraph-219a-stgb-verfassungswidrig-15020#comment-30082

Hallo, Kann hier keiner den Paragraphen 100 %ig erfassen?
Sie schreiben "Bereits der erste Blick in den Normtext zeigt jedoch, dass es nicht nur um die Untersagung von "Werbung" geht, sondern der Tatbestand derart weit gefasst ist, dass damit letztlich ein Informationsverbot statuiert wird."
Was soll das?
Die Wirkung des Paragraphen ist doch unmissverständlich und eindeutig begrenzt!
Im absoluten Hauptteil des Paragraphen steht:
... seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise...

Wenn ein Jurist also eine Ärztin verurteilt, dann beweist er in diesem Punkt seine Würde-Losigkeit, in dem er mutwillig unterstellt, daß eine Ärztin wegen Vermögensvorteils handelt, anstatt Ihr zuzugestehen, daß Sie aus hohem Anspruch Ihrer Würde handelt.
So ein Jurist handelt also mindestens befangen, wenn nicht sogar Rechtsbeugung der Tatbestand ist.
Artikel 1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mitten drin, oder am letzten Rest des Grundgesetzes befiehlt jedem dümmlichen Juristen, nach welchen Kriterien er sich gefälligst zuallererst zu richten hat.
Die Würde eines Arztes anzugreifen, steht ihm nicht zu, im Gegenteil, hat er sie zu schützen.
Erhebt ein Jurist zu wenig Anspruch auf seine Würde, dann hat er dieses Amt niederzulegen, ersatzweise haben seine Mitmenschen das Recht und die Pflicht demjenigen dem es an Würde mangelt seine Amts-Befähigung abzusprechen.

§ 219 StGB Absatz 2 Satz 3 " Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen."
->Bestimmt nicht, daß man als solcher nicht beraten dürfe, sondern lediglich, daß man als Berater-Namensgeber für die Bescheinigung nicht zugelassen ist. Er ist kein Berater, sondern er ist Arzt und berät lediglich.
-> Wenn man genügend Würde hat, dann gesteht man einem Arzt das gefälligst zu, ansonsten fehlt Demjenigen eine gehörige Portion Würde und Anstand.
§ 219a StGB Absatz 1   ...seines Vermögensvorteils wegen...    -> wird bei Anwendung als Begründung wohl regelmäßig eine mutwillige angenommene angedichtete Interpretation sein, erkennbar in einer parteiischen Richtung.
-> Wenn man genügend Würde hat, unterlässt man es,  sich einer mutwilligen angenommenen angedichteten Interpretation zu bedienen..

Wenn ein Jurist also eine Ärztin verurteilt, dann beweist er in diesem Punkt seine Würde-Losigkeit, in dem er mutwillig unterstellt, daß eine Ärztin wegen Vermögensvorteils handelt, anstatt Ihr zuzugestehen, daß Sie aus hohem Anspruch Ihrer Würde handelt.
So ein Jurist handelt also mindestens befangen, wenn nicht sogar Rechtsbeugung der Tatbestand ist.
Artikel 1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mitten drin, oder am letzten Rest des Grundgesetzes befiehlt jedem dümmlichen Juristen, nach welchen Kriterien er sich gefälligst zuallererst zu richten hat.
Die Würde eines Arztes anzugreifen, steht ihm nicht zu, im Gegenteil, hat er sie zu schützen.
Erhebt ein Jurist zu wenig Anspruch auf seine Würde, dann hat er dieses Amt niederzulegen, ersatzweise haben seine Mitmenschen das Recht und die Pflicht demjenigen dem es an Würde mangelt seine Amts-Befähigung abzusprechen.

?? Warum sollte ich zugestehen, daß Art.1 Abs.1 GG nur "weichwürstig" sein soll ???
?? Warum sollte es nicht genau so sein, wie ich das erkenne, eben eine hervorragende Gesellschaftsordnung sicherstellend ???
?? Wer möchte sich über die BESTEN LEUTE DER DAMALIGEN ZEIT stellen, und ihnen andichten, Art.1 Abs.1 GG sei nur so wie ein bedeutungsloses Vorwort oder so ähnlich abwertend ???

ICH TASTE DOCH NIEMANDES WÜRDE AN

Und falls es doch so sein muss, daß ich Würde antaste, dann gibt es immer noch eine Reihenfolge, das lernt man in der ersten Klasse.
Ergo ist zuallererst derjenige zur Rechenschaft zu ziehen, der auch zuerst die Würde angetastet hat.

Also eine Partei denke ich ist ganz interessant,
aber es gibt zu wenige Mitmenschen, die sagen, ok so will ich das machen,
weil sie sich dann nicht selber mehr ein Stück vom Kuchen des anderen abschneiden können.
Sie wollen sich nicht selbst disziplinieren müssen.
Es ist die Grundrechtepartei https://grundrechtepartei.de/



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ICH TASTE DOCH NIEMANDES WÜRDE AN

Und falls es doch so sein muss, daß ich Würde antaste, dann gibt es immer noch eine Reihenfolge, das lernt man in der ersten Klasse.
Ergo ist zuallererst derjenige zur Rechenschaft zu ziehen, der auch zuerst die Würde angetastet hat.

Das alte "Auge um Auge"-Spiel führt mit dieser Argumentation nur zu noch mehr "Blinden"... ;-)


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C
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Und falls es doch so sein muss...
damit meinte ich, wenn jemand es also doch so unbedingt auslegen will, daß ich das täte, obwohl ich es objektiv nicht tue, danngäbe es immer noch die Reihenfolge...

Ok, lassen wir das große Ziel (hervorragende Gesellschaftsordnung) erst mal beiseite.

Wie sieht es denn nun mit meinem Schreiben an den Intendanten des RBB, Frau Patricia Schlesinger, aus?

Also wenn ich so ein Schreiben bekäme, in dem mir die Augen geöffnet werden und meine Ehre in Gefahr geriete in ein schlechtes Licht zu kommen, und Gefahr liefe, ein mangelhaftes Maß an Würde zur Schau zu tragen,
  und gleichzeitig offenbart kriegte, wie ich mich besser verhalten könnte (Aufrechten Gang pflegen, natürliche Person steht selbstverständlich immer über der lediglich juristischen Person, mindestens aber präge und bestimme ICH als natürliche Person das äußere Erscheinungsbild der lediglich juristischen Person, die ja nur durch mich oder durch mich + einer weiteren Gruppe von natürlichen rechtsfähigen Personen überhaupt erst existiert).

Also für mich wäre es ein leichtes mich zu betätigen und aktiv zu werden,
aber gut, es ist eben auch meine Natur.

Bin wirklich ich es, der auf die Fresse kriegt, bei diesem hypothetischen Schreiben an den Intendanten?
Was ist mit meiner Auffassung, daß ich keine Schreiben von nicht rechsfähigen Kindern annehmen muss, und also gleichfalls keine Schreiben vom lediglich nicht rechtsfähigen GEZ-Beitrags-bla?


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m
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Zitat
Wie sieht es denn nun mit meinem Schreiben an den Intendanten des RBB, Frau Patricia Schlesinger, aus?

Ein solches Schreiben WÜRDE bei dem Gehalt des Intendanten höchstens zu dessen Belustigung dienen.
Mit anderen Worten - interessiert den Intendanten nicht die Bohne.
Der will nur eines: deine   $$$$$$$$$$$$$$$$


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C
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@ PersonX #5
Sie verweisen mich auf Kinder-Kacke, geschrieben von der Lügenpresse?
und ich soll Seite 25 ansehen.
Und was sieht man da? Die Verblödung schreitet von Tag zu Tag voran; natürlich und logischer Weise dann auch das absolute Maß an Besitz von Würde.
?? durch doppelte Zweidrit­telmehrheit ??  also aufgerundet 66,67 % plus aufgerundet 66,67% =  133,34 % Mehrheit
also ich glaube nicht, daß ich diesen Schund weiter lesen sollte. Ist ja wie "weißer Schimmel" oder  "blöde Wessies"
Entschuldigung, ist bei uns so ein Witz über den dann alle lachen können, und es gilt ja: Die Klugen wissen: Ausnahmen bestätigen die Regel, also nicht jeder muss sich die Jacke anziehen.
Bzw. gibts bstimmt auch genug Witze über Ossies.

Also sollte ja wohl klar sein, das in so einem Dingens nur das geschrieben steht, was die Schreiberlinge sich da wünschen, das es da geschrieben steht, und das weggelassen wird, was die sich wünschen, daß es weggelassen wird.
Blümchen-In-Die-Vase-Steller  sind bereit, dazu  Halbwahrheiten zu sagen.
Die Klugen wissen aber, so beschönigend bezeichnete Halbwahrheiten sind logisch Lügen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2018, 01:47 von Crocodyl«

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Hym, nein hier liegt ein Missverständnis vor, es erfolgte kein Verweis von Ihnen oder für Sie, der Post soll darstellen, dass "Es ist überhaupt kein Schutz vorhanden, es ist eine reine Feststellung!!" nicht geteilt wird.

An sich hat es nichts mit Ausscheidungen jedweder Art zu tun. Vielmehr ist die einfache Sprache geeignet Verständnis Probleme zu beseitigen. Die "Lügenpresse" hat diese Schrift jedenfalls nicht publiziert.
Wer verstanden hat was das Grundgesetz ist, wie es zu Stande gekommen ist und mittels Beispielen verstehen kann was die einzelnen Artikel bedeuten können und auch sieht wie andere die verstehen wird sicherlich aufgeschlossener ans Werk gehen. Alternativ können zusätzlich die Protokolle des parlamentarischen Rats zum Inhalt des GG empfohlen werden. Zu finden in wahrscheinlich jeder grösseren Landesbibliothek.
 


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Danke, an "drohne" für die PM
ja so ungefähr habe ich mir eine Antwort auf meine zugegeben NEUE Verteidugungs-Strategie vorgestellt.
 Wenn man mir das so empfiehlt, (genau so abschicken und auf die Antwort warten) dann gehe ich davon aus, daß derjenige
sich das durchdacht hat und keine Verbesserungsvorschläge da sind.
Ich möchte ja nur nicht aus eigener Übereifrigkeit in eigentlich vermeidbare Fettnäpfchen treten, deshalb ersteinmal noch nicht abgeschickt, sondern hier zur Begutachtung oder von mir aus auch Beschlechtachtung vorgestellt.

Ich finde es aber Merkwürdig, wenn hier manche den Art.1 Abs.1  mir erklären wollen mit einer seltsamen  quasie Unwichtigkeits-Wirkung.
(einen Gesetzes-Paragraphen, den jeder als GESETZ, wie z.B. physikalische oder mathematische Gesetze sofort und bis in alle Ewigkeit akzeptieren kann)

Wenn man schon dieses unumstößlich wirkliche GESETZ bereit ist als zahnlos und relativ wirkungslos zu akzeptieren,
warum kämpft man dann gegen dieses Zwangs-Beitrags-Gesetz, dann sind doch IMMER  ALLE   gesellschaftlichen Gesetze wohl  NICHT SO GEMEINT.
(Das GG heißt zwar "Abwehrrechte gegen den Staat" aber das ist ja nur ein Name. 
Ich heiße zwar Crocodyl, aber meine Freunde rufen mich mit einem ganz anderen Namen.)

Und wenn das so ist, und man da dann nichts machen kann,  dann kann man da wohl nichts machen.

Aber ich denke, hier sind viele mit dabei, die sagen:  ICH  BIN  ABER  NICHT  MAN !  Ich bin nicht Krebs-Gebohrener, bei denen es üblicher Weise häufig heißt: "Das geht nicht".



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Hallo liebe aufgewachte Deutsche,
Art.1 Abs.1 GG - Meine 5 Briefe und dann will kein Obrigkeits-Dükel-Fröner mehr!
Die mir angedrohte Kontopfändung ist vom Tisch.
Niemand antwortet mehr (Intendant des RBB  und  Bürgermeister von Falkensee)
und am Konto hat sich dann auch keiner mehr vergriffen.

Bei Interesse, ich helfe gerne, Bitte an herrj@web.de
(phonetisch HerrJott at web punkt de, und nicht, wie manche Blümchen-In-Die-Vase-Steller meinen z.B. HerrJeh oder so´n Weichwurst-Quark)

Ich verweigere erfolgreich GEZ-Zwangsgebühren und Lügen-Demokratie-Abgabe,
weil ich gegenüber dem Intendanten des RBB und gegenüber dem Bürgermeister
von Falkensee Art.1 Abs.1 durchgesetzt habe.
Niemand tastet meine Würde unwidersprochen an.
Und wenn ich widersprochen habe, dann hat sich noch jeder Obrigkeits-Dünkel-Fröner weggeduckt.
Ich interessiere mich für z.B. solche Qualitäts-Beiträge:
***
Ich bin nicht zu faul, auch die ordentlichen alternativen Medien im Internet zu beachten.
Ich bin nicht so faul, mir nur von Mainstram-Medien einreden zu lassen.
Ich wähle die substanzhaltige kluge Alternative.
***
Hallo, vor kurzem wurde doch die Initiative "Mit Dialog gegen die Dauerempörung" hochgejubelt.
Ich merke von einem Dialog NICHTS!


***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte für das Forum themenfremde Beiträge vermeiden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2018, 00:11 von Bürger«

 
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