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  • GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr: 22. März 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr  (Gelesen 3621 mal)

F
  • Beiträge: 2
Hallo liebe Mitstreiterin, lieber Mitstreiter,
meine Klage gegen den SWR wird am
22. März 2018 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe,
Nördliche Hildapromenade 1
im Sitzungssaal 2 um 10:30 Uhr verhandelt.


Ich lehne die Zahlung aus Gewissensgründen ab und berufe mich auf den Härtefall gemäß Rundfunkstaatsvertrag  § 4, Abs. 6, Satz 1.

Über Deine Teilnahme als Zuschauer und kritischer Gast würde ich mich sehr freuen!
Eckart Kuhlen


Edit DumbTV:
An diesem Tag finden offensichtlich mehrere Verhandlungen statt. Siehe folgende Beiträge.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2018, 15:36 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die erste Verhandlung startet um 9.30 Uhr.

Man beachte, das VG Karlsruhe hat in seiner Ladung zur mündlichen Verhandlung damit begonnen auf
§ 87b Abs. 2 und 3 VwGO hinzuweisen
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__87b.html
Zitat
[...]
(2) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu
bestimmten Vorgängen
1. Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen,
2. Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln,
soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist.
(3) Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1
und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden,
wenn
1. ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern
würde und
2. der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt und
3. der Beteiligte über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.

Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn
es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.

Für die Angaben von Beweismitteln und Tatsachen (evtl. auch Beweisanträgen) wird eine Frist von zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung gesetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 23:27 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

F
  • Beiträge: 2
Liebe Menschen
Am 22. Tag des Monats März 2018 Klage ich um 11.30 Uhr gegen den Südwestrundfunk (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 2).

Ich lehne diesen menschenunwürdigen Zwangsbeitrag ab....

Ich freue mich von Herzen über Menschen die zu diesem Schauprozess kommen und mir und dem Menschen vor mir zur Seite stehen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 23:28 von karlsruhe«

F
  • Beiträge: 2
Meine Verhandlung am 22.03.2018 findet jetzt statt in der Röntgenstraße 2a, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 3.
Mit solidarischen Grüßen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 23:28 von karlsruhe«

F
  • Beiträge: 2
Hallo in die Runde!
Mich haben sie auch dorthin verlegt, Uhrzeit wie zuvor!
Freue mich auf Supporter...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 23:29 von karlsruhe«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Meine Verhandlung am 22.03.2018 findet jetzt statt in der Röntgenstraße 2a, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 3.
Mit solidarischen Grüßen!

Der Sitzungssaal ist etwas kleiner und im gegenüberliegenden Gebäude (neben der Kirche).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 23:29 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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