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Autor Thema: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert  (Gelesen 24072 mal)

o
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Mich wundert das nicht. Der ängstliche Beamte, der eine Antwort verfassen muss, wird nach der großzügig von den Schergen undercover bereitgestellten Textvorlage Argumentationshilfe greifen.

Dass eine öffentlich-rechtliche Institution derart massiv Behörden, Amtspersonen, Beliehene und Verwaltungsgerichte unterwandert und täuscht, dürfte in der deutschen Geschichte ohne Beispiel sein.

(In den dunklen Zeiten, an die man zur Entgegnung vielleicht denken mag, hat man nicht unterwandert, sondern für jedermann sehr sichtbar agiert.)




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S
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Ich finde den fast eins zu eins Wortlaut sehr interessant. Selbst denken anscheinend nicht gern gesehen.

Ich werde die Fragerunde etwas ausweiten um genauere Details zu dem ganzen zu bekommen.


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Ich finde es schon merkwürdig,
Ich nicht, denn sie haben ein Amt und keine Meinung. Man könnte auch den bekannten Spruch einsetzen, der da lautet: "Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing'".

Was bitte soll ein Landesbeamter tun, wenn er das ihm vorgesetzte Bundesrecht zitiert, aber als Landesbeamter für das Land tätig ist, sich im Grunde also für Landesinteressen einzusetzen hat, sich aber auch dann nicht über das ihm vorgesetzte Bundesrecht hinwegsetzen darf, wenn es dem Landesinteresse entgegensteht?

Da entstehen schon mal Loyalitätskonflikte, die dann eben dazuführen, daß vorgesetztes Recht lediglich kommentarlos wiedergegeben wird.

Mehr als diese Aussage

Zitat
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft
braucht man allerdings in Verbindung zu EuGH C-337/06 nicht, um zu wissen, daß sowohl Rundfunkbeitrag als auch Rundfunkgebühr eine Steuer sind, weil im europäischen Recht alles eine Steuer ist, wo der Staat dem Bürger eine Leistung vorschreibt und es nicht auf das aktive Zutun des Bürgers ankommt, daß diese Zahlung als zusätzliche Zahlung infolge einer Handlung des Bürgers entsteht.

Die Rundfunksteuer ist dabei sogar die einzige Steuer, die gesamtsummenmäßig nicht vom Bürger beeinflusst werden kann, außer über die totale Zahlungsverweigerung.

Zitat
Selbst denken anscheinend nicht gern gesehen.
Kommt darauf an, in welchem hierarchischen Level des Staates und seiner Wirtschaft Du eingebunden bist.

Bist Du Staatenlenker, also Chef des Ganzen, ist es oberstes Gebot für Dich, daß die Leute selber denken, weil Du erstens selbst nicht alles berücksichtigen kannst, damit auch nicht frei von Fehlentscheidungen bist und zweitens eine erfolgreiche Wirtschaft, eben wegen erstens, nicht auf jenen gründet, die nur nachplappern.

Würden sie alle an der Realisierung des grenzenfreien, europäischen Binnenmarktes mitwirken, sowohl Bedeutung als auch Tragweite dessen erkennen, diesen auch nach außen schützen, würde es sehr vermutlich allen erheblich besser gehen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
  • Beiträge: 764
Anfragen bei Eurostat über Portal: https://ec.europa.eu/eurostat/xtnetassist//login.htm
Man wollte herausfinden, welche Daten genau dort übermittelt werden. Das der gesammelte Rundfunkbeitrag in Steuern enthalten ist, und so nach Eurostat gemeldet wird, weiß jetzt wohl jeder.

Man beachte, dass es keine offizielle staatliche Statistik zu Rundfunkbeiträgen existiert. Weder auf Landes-, Bundes-, bzw. EU-Ebene. Deswegen ist es fraglich, welche "Statistik-Daten" (die es offiziell nicht gibt) EU-Stelle Eurostat gemeldet werden.

Da es keine Statistik gibt, ist es jetzt ersichtlich, warum man bei Rundfunkbeiträgen immer so rechnet: +/- 1-3 Milliarden.
Die Sperrkonten, auf denen der "überflüssige" Rundfunkbeitrag liegt, kann man auch als Unterstützung der Banken ansehen.

Anfrage
Zitat
ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information:

Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html

"Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt."

Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?

Antwort
Zitat
Leider gibt es bei Eurostat diesbezüglich keine Informationen.

Anfrage (diese Anfrage ist wichtig, da obwohl Rundfunkbeitrag in der Statistik als Steuer gebucht wird, wird der Rundfunkbeitrag mit Einkommensteuer belegt, d.h. der Staat erhebt Steuer auf Steuer)
Zitat
Rundfunkbeitrag gehört zum zu versteuerndes Einkommen und wird somit versteuert. D.h., der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk erzeugt bei allein wohnenden Person Mindestausgaben in dieser Höhe: 210 Euro Rundfunkbeiträge pro Jahr + Steuer auf diese Summe.

Die Länder haben die Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt und der Staat kassiert dann auch noch Steuer auf diese Abgabe.

Wie ist diese Situation in der Statistik abgebildet? Welche Informationen haben Sie zum Thema "Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag"?

Antwort
Zitat
Eurostat hat dazu keine Daten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2018, 18:31 von boykott2015«

S
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Hallo
habe heute die Antwort vom Bayerischen Landesamt für Steuern auf meine Rückfrage erhalten:

Sehr geehrte,

nach Rückfrage beim zuständigen Referat in unserem Hause kann ichIhnen leider keine Auskünfte über konkrete Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag geben.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat - als Unterbehörde des Finanzministeriums - nur Zugriff auf Abgaben, die im steuerlichen Bereich entstanden sind und durch uns vereinnahmt werden.

Die Rundfunkgebühren werden durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vereinnahmt und fließen ausschließlich den öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten zu und werden auch nur von diesen verwendet. Die Erfassung erfolgt daher ebenfalls in deren Büchern bzw. bei der vereinnahmenden Stelle (https://www.rundfunkbeitrag.de/).

Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem ein kleines Stück weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


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n
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Zitat
fließen ausschließlich den öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten zu
Und wieder Fake News! Die Landesmedienanstalten werden auch (rechtswidrig) durch den Rundfunkbeitrag finanziert.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

c

cleverle2009

Hallo
habe heute die Antwort vom Bayerischen Landesamt für Steuern auf meine Rückfrage erhalten:


Der Ansprechpartner wäre für diese Anfrage die bayerische Staatskanzlei.
Der Erfolg wäre jedoch auch dann nicht gegeben.
Denn schon die Abgeordneten klagen über die mangelnde Auskunftsfreude.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-wenn-die-staatsregierung-die-auskunft-verweigert-1.3855780

Die CSU interessieren die Gesetze nicht.
Die CSU hat dort überall die Mehrheit und die nutzen das gewissenlos aus.

Sehr gut ist das in folgendem thread erfahrbar.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.msg120850.html#msg120850

und

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.0.html

selbst die Kritik von Prof. Piazolo (Freie Wähler) führte nicht zu einer Überprüfung.

https://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=53&view=fit

enthalten in

https://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=SIMPLE&STATE=SHOW_RESULT&SHOW_REDNER=25233&VORL_ID=25131&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DETAILS=FALSE#LASTFOLDER


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Anfrage beim Statistischen Bundesamt bezüglich der Höhe der Rundfunkbeiträge seit 1.1.2013 per Mail

Antwort vom 05.03.2018
Zitat
Noch als Nachtrag, möchten wir Ihnen die Steuereinnahmen aus dem VGR-Konzept, wo u. a. die Rundfunkgebühren (Ländersteuern) aufgeführt werden, übermitteln.
Beachten Sie bitte, dass die übersandte EXCEL-Tabelle aus mehreren Datenblättern (Staat, Bund, Länder und Gemeinde) besteht.

Daten aus Excel-Tabelle (Datenblatt Ld - Länder)
Zitat
11 Steuereinnahmen des Staates nach Steuerarten
11.3 Länder insgesamt
Mrd. €
Gegenstand der Nachweisung201220132014201520162017
Rundfunkgebühren von Unternehmen 0,7070,7660,7480,7410,735
Rundfunkgebühren von privaten Haushalten 6,9757,5587,3837,3187,258
...
Steuereinnahmen insgesamt223,496239,861250,318265,429286,405300,244

Überprüfung beim Jahr 2013 mit BS-Geschäftsbericht 2013:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
S. 7
Zitat
Erträge aus Rundfunkbeiträgen 7.681,2 Mio. €
Daten aus der Tabelle: 0,707 (Unternehmen) + 6,975 (Haushalten) = 7,682 Mrd. €

S. 8 dieses Geschäftsberichts offenbart die immer wiederholende Lüge, dass sich nichts geändert hat.
Zitat
Nach einer zunehmend kritischen Ertragsentwicklung in den Vorjahren haben sich die Rundfunkbeitragserträge nach der Umstellung auf die neue Rundfunkfinanzierung wieder positiv entwickelt. Die Gesamterträge sind von 7.492,5 Mio. € im Jahr 2012 um 188,7 Mio. € auf 7.681,2 Mio. € im Jahr 2013 gestiegen.

Da sich der Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrags im Vergleich zur gerätebezogenen Rundfunkgebühr verändert hat, ist ein direkter Vergleich zu den im Vorjahr gemeldeten Sachverhalten nicht mehr möglich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2018, 10:44 von boykott2015«

b
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Anfrage über fragdenstaat bei Deutscher Bundesbank
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer-14/

Antwort vom 6.03.2018
Zitat
Diesbezüglich können wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Bundesbank die von Ihnen übermittelten Ausführungen des Statistischen Bundesamtes zur Verbuchung des Rundfunkbeitrags als Steuer seit 2013 bestätigen kann und die Sachlage in den zitierten Textauszügen zutreffend beschrieben ist. Da der Rundfunkbeitrag als nichtfinanzielle Transaktion abgebildet wird, ist er vom Statistischen Bundesamt, und nicht der Deutschen Bundesbank, in der VGR zu verbuchen.


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Anfrage vom 19.02.2018 beim Statistischen Bundesamt bezüglich Sperrkonten per fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-sperrkonten/

Anfrage
Zitat
ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information:

Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html

"Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt."

Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?

Antwort vom 16.03.2018
Zitat
In diesem Zusammenhang verweisen wir Sie an unseren IFG-Bescheid im Verfahren 187. In diesem heißt es:

dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt.

Zusätzlich verweisen wir auf unseren Bescheid im Verfahren 190, in dem wir ausführten, dass Nutzerzahlen (weder inländische noch ausländische) oder sonstige Informationen zu Beitragszahler-Gruppen von uns nicht erhoben werden.

Da uns keine Informationen zu Ihrer Frage vorliegen können wir Ihnen diese leider nicht beantworten.


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Antwort vom Statistischen Bundesamt - 29.08.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkunternehmen-zdf-und-deutschlandradio/
Zitat
Eurostat hat jüngst (im Juli dieses Jahres) entschieden, dass die öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland dem institutionellen Sektor Staat zuzuordnen sind). Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die öffentlichen Rundfunkanstalten daher baldmöglichst, zur nächsten umfassenden Revision im Sommer 2019, dem Sektor Staat zuordnen.

Die zugrundeliegende Entscheidung von Eurostat finden Sie unter folgendem link:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/8683865/Advice-2018-DE-Sector-classification-of-the-DE-public-broadcasting-agencies.pdf/58f841a7-4681-4a18-9908-b672a663710b

Hier wird von Eurostat auch darauf hingewiesen werden, dass eine Finanzierung über Zwangsabgaben nicht automatisch zu einer Zuordnung zum Sektor Staat führen muss.

Das von Ihnen dargestellte Fazit, wonach ein einzelnes Kriterium (Grad der Finanzierung) für eine Sektorzuordnung ausreichen sollte, wird von Eurostat also nicht geteilt. Eurostat ist jedoch der Überzeugung, dass  eine überwiegende Zahl von Indikatoren für eine Zuordnung der öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zum Sektor Staat spricht (siehe Seite 13 des Eurostat-Advice).


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 In der Entscheidung von Eurostat heißt es wie folgt:

Zitat
3.  CONCLUSION

The  TV  user  payments  are  taxes  in  national  accounts.  In  Eurostat's  view,  this  was  already  the case before the change in the system  at the beginning of the year 2013.

Aber das stimmt nicht, denn nicht jeder TV-Nutzer zahlt und seit 2013 müssen auch Nicht-Nutzer zahlen!


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Antwort vom Statistischen Bundesamt - 29.08.2018
Die zugrundeliegende Entscheidung von Eurostat finden Sie unter folgendem link:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/8683865/Advice-2018-DE-Sector-classification-of-the-DE-public-broadcasting-agencies.pdf/58f841a7-4681-4a18-9908-b672a663710b

daraus auf Seite 5

Zitat
Die Kommission zur Bestimmung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF)

Derzeit wird KEF von Destatis im Sektor Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11) klassifiziert, der bedeutet, dass die Einheit eine institutionelle Einheit und ein Marktproduzent ist. Im Rahmen des EDP-Standard-Dialogbesuchs von 2018 nach Deutschland äußerte sich Eurostat Zweifel daran, dass die KEF eine institutionelle Einheit ist - dh eine echte Entscheidungsautonomie hat.

KEF hat 16 Mitglieder, alle delegiert von den Ministerpräsidenten der Länder. Es scheint, dass die Aktivität von Mitglied der KEF zu sein, ist nur eine Nebenaktivität der Mitglieder. Alle Mitglieder haben ein anderer Beruf; Die Kommission umfasst ua. Präsidenten der regionalen Rechnungshöfe oder Leiter von Universitätsabteilungen. Das Büro, einschließlich Logistik wie E-Mail-Server, von
KEF befindet sich in der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Eurostat bat um weitere Informationen Informationen über KEF in Bezug auf die Erfüllung der Kriterien für eine institutionelle Einheit.

Ungeachtet des Vorstehenden ist Eurostat der Auffassung, dass, selbst wenn man annimmt, dass die KEF die Merkmale einer institutionellen Einheit, sollte es dennoch in den allgemeinen eingestuft werden Regierungssektor, auf der Grundlage seiner Tätigkeit - das kann nicht als "Markt" betrachtet werden.

KEF wird durch den Staatsvertrag über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen. Seine Aufgaben sind die Berechnung des Finanzierungsbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit die Empfehlung der Höhe der Nutzungsentgelte sowie die Bewertung der Einhaltung der Artikel 1 Absatz 3 des Staatsvertrages über die Finanzierung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinsichtlich der Bestimmung, dass die Rundfunkanstalten nur dann Kredite aufnehmen dürfen, wenn sie mit Investitionen in die für die Erbringung der Rundfunkdienste erforderlichen Vermögenswerte verbunden sind.

......

Es scheint Eurostat zu sein, dass die Regierung eine Regulierungsaufgabe mit beigefügter Autorität delegiert hat über die Rundfunkanstalten zu KEF. Autorität über andere institutionelle Einheiten zu haben, ist Charakteristisch für echte "Regierungseinheiten" gemäß ESVG 2010. ESA 20.06 definiert echte "Regierungseinheiten" als Einheiten, die " juristische Personen, die durch politischen Prozess gegründet wurden, die legislative, gerichtliche oder exekutive Autorität über andere institutionelle Einheiten innerhalb eines gegebenen Bereich.

Außerdem wird KEF durch eine Steuer finanziert. Die Finanzierungsquelle sind die Benutzerzahlungen für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Daher ist es auch ein Nichtmarktproduzent.

Jetzt hör ich auf weiteres zu kommentieren. Es reicht - die Fake News in der Tagesschau - wenn dort verkündet wird, was die KEF vorgeschlagen und beschlossen habe usw.. Das sind doch Argumente die man den Richtern an unserem höchsten Gericht in Karlsruhe unter die Nase reiben sollte.


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Neues: Die Rundfunkgebühr/der Rundfunkbeitrag werden ab dem Jahr 1991 im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuern dargestellt.

WISTA - Wirtschaft und Statistik 5/2019
https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/05/wista-052019.pdf?__blob=publicationFile
S. 78
Zitat
Mit Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 wurde der Rundfunkbeitrag (anstelle der Rundfunkgebühr) eingeführt. Damit ist die Zahlung von Rundfunkbeiträgen nicht mehr an den Besitz eines entsprechenden Gerätes, sondern an den Haushalt beziehungsweise die Betriebsstätte gekoppelt. Der Rundfunkbeitrag erfüllt im Sinne des ESVG 2010 – präzisiert durch die Vorschriften des Handbuchs zu Defizit und Schuldenstand 2016 (Manual on Government Deficit and Debt 2016) – den Tatbestand einer Steuer, da er je Haushalt beziehungsweise Unternehmen erhoben wird und somit nicht von der Höhe der Gegenleistung abhängt. Gemäß eines Hinweises (Advice) des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) aus dem Jahr 2018 handelt es sich auch bei der vor dem 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkgebühr um eine Steuer im Sinne des ESVG 2010. Somit werden ab der VGR-Generalrevision 2019 die Rundfunkgebühr/der Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 1991 im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuern dargestellt.

Insgesamt beliefen sich die VGR-spezifischen Steuern im Jahr 2018 auf 11,8 Milliarden Euro. Nach dem Rundfunkbeitrag mit 7,9 Milliarden Euro bildeten die steuerähnlichen Einnahmen (1,6 Milliarden Euro) sowie die Emissionsberechtigungen (1,5 Milliarden Euro) die größten Positionen.


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Der Finanzausgleich wird statistisch nicht erfasst.

Statistische Erfassung des Finanzausgleichs (Rundfunkbeitrag) [#196481]
Datum 2. September 2020 14:45
An Statistisches Bundesamt
https://fragdenstaat.de/a/196481

Frage
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer dargestellt.

Der in größeren Bundesländern gesammelte Rundfunkbeitrag bleibt allerdings nicht komplett im Bundesland, stattdessen wird ein Teil des Rundfunkbeitrags an 2 kleine Landesrundfunkanstalten überwiesen.

Information von ARD zum Finanzausgleich:

"Am 18. 9. 2013 wurde der Finanzausgleich neu geordnet. Die bislang bis Ende 2014 befristeten Kooperationsleistungen an Radio Bremen und den SR sollen überwiegend in Geldleistungen gewandelt und dauerhaft gewährt werden, insgesamt 16,4 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich bekommen die beiden Sender freiwillige Finanzausgleichsleistungen von je 5 Millionen Euro jährlich für 2015 und 2016. Diese Unterstützung erbringen die fünf großen ARD-Sender BR, MDR, NDR, SWR und WDR gemeinsam."

Wie wird der Finanzausgleich (Rundfunkbeitrag) statistisch erfasst?

Antwort
Zitat
Sie haben zu Ihren Fragen zum den Rundfunkbeiträgen bereits am 21.12.22017 einen IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30179) von uns erhalten. In diesem Bescheid haben wir Ihnen Folgendes erläutert. "Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Weiterhin haben Sie am 31.01.2018 einen weiteren IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30187) erhalten, in dem wir Ihnen erläutert haben, "dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht."

Diese Informationen sind weiterhin gültig. Wir können Ihnen nichts anderes zum Thema Rundfunkbeiträge mitteilen, da wir hierzu keine Daten erfassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2020, 20:53 von Bürger«

 
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