Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Prof. Dr. Dörr: Die Rolle des ÖRR in einer konvergenten Medienwelt  (Gelesen 2102 mal)

a
  • Beiträge: 178
Prof. Dr. Dieter Dörr: Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer konvergenten Medienwelt
Ringvorlesung Medienkonvergenz – Sommersemester 2015



(1) Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.youtube.com/watch?v=v40sdbeXk5g

(2) Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
https://www.youtube.com/watch?v=yfMQJNfalPI

(3) Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der heutigen Zeit
https://www.youtube.com/watch?v=ZdzlDRBxFFg

(4) Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.youtube.com/watch?v=_RCrTdMEV98


einige Zitate aus Video (4):

ab 00:00
Zitat
... Dafür brauchten wir auch ein funktionsfähiges Finanzierungsmodell, dies ist - und es ein ziemliches Wunder - gelungen.  ...

ab 01:12
Zitat
... Es führt zu beachtlichen Mehreinnahmen, die allerdings nicht beim Rundfunk verbleiben, sondern die einerseits jetzt dazu führen, dass das erste Mal überhaupt der Beitrag sinkt. ...

ab 01:49
Zitat
... Trotz einer ziemlichen Pressekampagne gegen den Haushaltsbeitrag sind die Proteste viel geringer gewesen als es alle entweder gehofft oder gefürchtet haben. Es hat kaum Proteste gegeben, man liest davon zwar immer wieder, aber es gibt kaum welche. ...


Tipp:
Unter dem Video auf "..." klicken und "Transkript öffnen" wählen. Dann kann man rechts den Text lesen und per Klick gezielt zu dieser Position springen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2017, 15:24 von azdb-opfer«

H
  • Beiträge: 583
Schauen wir doch nocheinmal genau auf das Datum des Beitrages: Sommer 2015

Zu diesem Zeitpunkt waren kaum Bescheide verschickt, und schon gar nicht Zwangsvollstreckungen durchgeführt worden.

Daher gab es in der Bevölkerung auch kaum Widerstand.

Ein Schelm wer böses dabei denkt...

Grüße
Adonis



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen Vollzitate verwenden


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 15:45 von DumbTV«

a
  • Beiträge: 178
Scauen wir doch nocheinmal genau auf das Datum des Beitrages: Sommer 2015
Zu diesem Zeitpunkt waren kaum Bescheide verschickt, und schon gar nicht Zwangsvollstreckungen durchgeführt worden.
Daher gab es in der Bevölkerung auch kaum Widerstand.

Ich habe das Datum auch zur Kenntnis genommen, mich aber trotzdem für eine Veröffentlichung entschieden. Die Videos erklären wunderbar das medienpolitische Weltbild des Professors.


Zum Thema "kaum Widerstand" kann nicht zustimmen:

Damals waren schon fast alle zwangsangemeldet. Viele haben auch in der 1. oder 2. Instanz geklagt, einige haben sogar zu diesem Zeitpunkt das BVerwG erreicht.

Dass im Sommer 2015 noch keine Zwangsvollstreckungen durchgeführt wurden, glaube ich nicht.
Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.


Noch eine Kostprobe aus Video (3) (ab 05:02)
Zitat
... Natürlich, es ist mir völlig klar: sie können niemand dazu zwingen/nötigen/bedrängen, dieses Angebot wahrzunehmen, aber es wichtig das es dieses Angebot gibt. ...

Wenn man niemanden dazu zwingen/nötigen/bedrängen kann, dieses "Angebot" (diesen "Vorteil") wahrzunehmen, muss man trotzdem für dieses "Angebot" (diesen "Vorteil") zahlen, nur weil ein Juraprofessor behauptet, es sei wichtig das es dieses "Angebot" gibt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2017, 19:13 von azdb-opfer«

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Es ist schon interessant, den Mann zu sehen und reden zu hören, der so was (s. hier) geschrieben hat...

Folgende Stellen sind mir im 4. Video besonders aufgefallen:

(4) Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.youtube.com/watch?v=_RCrTdMEV98
Zitat
"...Paul Kirchhof, der hat mit seinem Modell der Haushaltsabgabe, wie es damals noch genannt wurde, es ist ja dann etwas anders ausgestaltet worden, ..."

"... das heißt, die Finanzierung ist im Moment für den öffentlich rechtlichen Rundfunk überaus klar gesichert, es sei denn, dieser Rundfunkbeitrag würde doch noch für nicht rechtmäßig gehalten ..."

"... es geht da vor allem darum, ob das noch ein Beitrag oder eine verkappte Steuer ist ..."

"... ist ein Beitrag und beide Gerichte sind auch zum Ergebnis gekommen, also der Bayerische Verfassungsgerichtshof und unser rheinlandpfälzischer, dass dieser Beitrag auch vor dem Gleichheitssatz Bestand hat. Ich verhehle nicht, dass ich dieses Ergebnis für völlig richtig halte, ich habe auch in einem der beiden Verfahren das Land Rheinland-Pfalz, also hier, vertreten ..."

Ich hoffe stark, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht auch auf diesen "Filz" einlässt und die fadenscheinigen Begründungen der Landesgerichtshöfe und die des Professors mit Copy-and-Paste übernimmt, u.a. um evtl. mit dem Urteil dem eigenen Bruder nicht in den Rücken fallen zu müssen... :o

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 21:59 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
Nach oben