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Autor Thema: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte  (Gelesen 4209 mal)

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Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
Autor: 14. Dezember 2017, 08:44
Bei Person 1 kam wieder mal Post von den Brieffreunden.
Vorgeschichte: Bei 1 soll Vollstreckt werden. Das Vollstreckungsersuchen enthielt eine Info über den Gesamtrückstand, was 1 missfiel. Näheres dazu hier:
Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.15.html
Also wandte sich 1 an den Datenschutzbeauftragten des NDR mit einem Schreiben, dass ungefähr so gelautet haben könnte:

Zitat
An den Datenschutzbeauftragten des Norddeutschen Rundfunks
Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den Datenschutz
Hiermit zeige ich eine Datenschutzverletzung zu meinen Lasten an, begangen durch eine noch zu ermittelnde Person, bei der es sich um:
•   Den Intendanten des Norddeutschen Rundfunks
•   Einen namentlich nicht bekannten Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks oder
•   Eine natürliche Person im Auftrag des Beitragsservices
 handelt.
Näheres hierzu folgt später.
Zum Sachverhalt:
Bei Einsichtnahme in die Vollstreckungsakte bei der Gemeinde xxx, die durch Vollstreckungsersuchen im Namen des NDR tätig geworden ist, erhielt ich Kenntnis über eine n.M.A. unberechtigte Offenbarung von persönlichen Tatsachen, die ich für vertraulich und dem Datenschutz unterliegend einstufe.
Durch Vollstreckungsersuchen wurde die Gemeinde xxx angewiesen, einen Betrag von 485,48 € einzuziehen.
Daneben wurde der Gemeinde in einem Absatz „zu deren Information“ ungefragt mitgeteilt, dass mein sog. Beitragskonto einen Rückstand von 966,46 € aufweisen würde.
Dies mag nach Auffassung des Absenders zutreffend sein, allerdings ist dieser Betrag weder bestandkräftig festgesetzt noch angemahnt worden oder ähnliches. Vielmehr ist der Betrag mit Rechtsbehelf(en) angefochten worden und es steht deshalb nicht fest ob und welcher Höhe ein Rückstand besteht.
Dies alles ist jedoch völlig unerheblich. Einen Kontostand ungefragt in einem Amtshilfeersuchen mitzuteilen und damit einem Dritten ohne Grund zu offenbaren halte ich für nicht hinnehmbar. Ein Berechtigung, wonach die Kenntnis des nichtvollstreckbaren Kontostandes für die Vollstreckung relevant sein und die Offenbarung deshalb zulässig sein sollte, vermag ich nicht zu konstruieren. Hierfür ist einzig und allein der Betrag erforderlich, der vollstreckt werden soll. Hierin erkenne ich einen Verstoß gegen den Datenschutz und Verletzung meiner Rechte, die ich hiermit bei Ihnen zur Anzeige bringe.
Wer von den vorstehend genannten Personen den Verstoß begangen hat, ist mir derzeit nicht bekannt. Das Schreiben ist nicht unterzeichnet, trägt aber die Signatur „der Intendant des Norddeutschen Rundfunks“.
Mangels Zeichnung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Schreiben von einem anderen Mitarbeiter des NDR stammt, der jedoch nicht namentlich in dem Ersuchen auftritt. Allerdings wäre auch dann davon auszugehen dass Herr Thomas Buhrow als Intendant des NDR zumindest Kenntnis von dem Schreiben hat/-te und somit Verantwortlich sein dürfte.
Möglich wäre auch, dass das Schreiben gar nicht vom NDR stammt, sondern vom Beitragsservice. Anhaltspunkt hierfür ist die im Briefkopf angegebene Postadresse in Köln.

Ich bitte mir den Eingang der Anzeige zu bestätigen, mir den Urheber des Schreibens und die sich aus dem Sachverhalt für Diesen ergebenden Konsequenzen mitzuteilen. Ferner bitte ich dafür Sorge zu tragen,  dass derartige Verstöße zukünftig unterbleiben.
Sofern Sie keinen Verstoß gegen den Datenschutz erkennen können, bitte ich mir dies zu erläutern.
Ob und welche Regressansprüche ich gegen diese Person stellen werde, behalte ich mir bis auf weiteres vor.
Da Sie nach Angabe der Interseite http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/organisation/datenschutzbeauftragte2.html nur für die Einhaltung des Datenschutzes innerhalb des NDR zuständig sind und der Beitragsservice  bekanntermaßen nicht zum NDR gehört, habe ich parallel zu diesem Schreiben eine gleichlautende Anzeige beim Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein erstattet.
Als Anlage habe ich Ihnen eine Ablichtung des Schreibens beigefügt und den entsprechenden Absatz markiert. Weiterhin als Anlage eine Ablichtung meines Personalausweises als Identitätsnachweis.
Abschließend weise ich auf meine, bereits vor Monaten übersandte, Bitte hin, mir eine Ablichtung meiner elektronischen Akte zukommen zu lassen. Die Kenntnis deren Inhalt ist maßgeblich für die Entscheidung ob und in welcher Form ich gegen die Vollstreckung vorgehen werde.

Mit freundlichen Gruß

Die völlig sinnentleerte Antwort kommt dann im Anhang nach Freischaltung.


1 ist jetzt nicht so ganz zufrieden mit dem Schreiben und bastelt grade eine Antwort.
Darüber hinaus fragt er sich, wer denn zuständig wäre, wenn der DSB und der 1 sich nicht einig werden und 1 die Auffassung der Gegenseite überprüfen lassen will?


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K
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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#1: 14. Dezember 2017, 23:52
Allerdings wäre auch dann davon auszugehen dass Herr Thomas Buhrow als Intendant des NDR zumindest Kenntnis von dem Schreiben hat/-te und somit Verantwortlich sein dürfte.

Der Tom rockt mit den Richtern in Köln, das norddeutsche Zepter schwingt der Lutz...

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#2: 15. Dezember 2017, 00:23
Prima Idee das Schreiben, hätte ich auch schon machen können/sollen/dürfen. An der Antwort braucht man gar nicht lange basteln:

"Vielen Dank für ihr Schreiben, leider hatte ihre Antwort nichts mit meinem Anliegen zu tun. Da ist bestimmt eine Verwechslung passiert. Bitte lesen sie noch einmal mein vorhergehendes Schreiben, insbesondere die Teile, die nichts mit Rundfunkbescheiden zu tun haben."

Mit besten Grüßen...


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#3: 15. Dezember 2017, 07:57
Der Tom rockt mit den Richtern in Köln, das norddeutsche Zepter schwingt der Lutz...

Da ist was dran :-D naja, scheint da nicht aufgefallen zu sein- oder es gab keinen passenden Textbaustein.

Vielleicht war das Ursprungsschreiben durch den Fließtext etwas zu schwer verständlich, deswegen wird nochmal nachgehakt und dieses mal die Anfragen durchnummeriert. Vielleicht fällt der Dame das Antworten dann ja leichter.



Edit "DumbTV":
Vollzitat entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden und Zitate auf das zum Verständnis notwendige beschränken!


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#4: 15. Dezember 2017, 09:56
Zitat
An den Datenschutzbeauftragten des Norddeutschen Rundfunks

An den zu schreiben ist in etwa so sinnvoll wie Kühen das Tanzen beizubringen.

Eigentlich ist das ein Fall für den Datenschutzbeauftragten des Landes, denn immerhin hat hier eine Behörde vertrauliche, personengebundene Daten ohne Not weiter gegeben. Ob man in einer Anfrage gleich damit herausrücken sollte, dass es sich bei der "Behörde" um den NDR und seinen hinlänglich merkbefreiten Intendanten Lutz M. handelt, ist fraglich. Man liefe Gefahr an den Placebo-Datenschutzbeauftragten beim NDR verwiesen zu werden, ohne eine fachlich verwertbare Antwort zu erhalten. Daher wäre ggf. eine neutrale Anfrage sinnvoll, in der man lediglich schildert, dass man mit der Vollstreckung einer Summe X seitens einer Behörde in {Bundesland} konfrontiert sei, die sich der Amtshilfe von {Behörde X} bzw. {Gerichtsvollzieher Y} bedient und neben der aktuellen Forderung, die vollstreckt werden soll, Details über die Gesamtschuld übermittelt habe, ohne das dies sachlich geboten erscheint. Und daran anschließend die Frage, ob dies denn zulässig sei. Erläutert dann der Datenschutzbeauftragte dann, dass dies nicht zulässig ist  bzw. unter welchen Bedingungen  ggf. doch, so hat man die Argumente, mit denen man dem NDR zwingen kann dies mindestens zukünftig zu unterlassen und Auskunft darüber zu geben, wem sie sonst noch persönliche Daten übermittelt haben. Dreht der NDR nicht bei, so kann man im Wege einer Klage versuchen ihn dazu zu zwingen. Vermutlich zuständig: das Verwaltungsgericht. Dessen hohe Affinität zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bekannt. Dennoch wäre es unter Umständen spannend zu erleben, wie sie den NDR in dieser Frage für sie vermutlich ungewohnten heraus hauen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#5: 15. Dezember 2017, 10:40
die Antwort des schlew.-h. Datenschutzbeauftragten liegt bereits vor. Er hält sich (erwartungsgemäß) für nicht Zuständig. Könnte man für merkwürdig halten, da man ja Bürger des Landes Schleswig-Holstein ist und nicht eines Landes "NDR"
Somit hat man aktuell einen, der sich für nicht zuständig hält und einen, der keinen Verstoß erkennt (ohne zu erläutern, warum).
Was nun? Anzeige erstatten?


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#6: 15. Dezember 2017, 11:03
@118A0: siehe "Datenschutz beim Rundfunk und beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ)"

https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/Ausnahmen_vom_Geltungsbereich/PresseRundfunkFernsehenArtikel/Rundfunk_Beitragsservice.html

Daher war mein Vorschlag, die "Behörde" besser nicht zu nennen. Die Sender verstecken sich nämlich auch bezüglich ihrer angeblichen Behördentätigkeit hinter der Rundfunkfreiheit, die natürlich eigentlich nur für die journalistische Tätigkeit gelten dürfte. Daher sind die Sender der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten der Länder entzogen.

M. Boettcher


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#7: 15. Dezember 2017, 11:04
Zitat
Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/aufgaben-und-zustandigkeiten/

Zitat
Anfragen und Beschwerden im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks richten Sie an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten der jeweiligen Senderanstalt. Ausnahmen: In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen sind für den Datenschutz außerhalb der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten zuständig. Dies umfasst auch die Datenschutzkontrolle bei der Erhebung der Rundfunkgebühren durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/AnschriftenUndLink.html

Vielleicht könnte einmal jemand recherchieren, insofern noch nicht in irgendwo den Meandren des Forums beschrieben, wo und von wem die Zuständigkeiten genau gesetzlich verankert wurden und ob diese Ungleichbehandlung überhaupt gesetzeskonform ist.


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#8: 15. Dezember 2017, 11:09
Es müsste zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder Fachaufsichtsbeschwerde möglich sein. Die muss eventuell an die Staatskanzlei gerichtet werden? Das tippe ich jetzt nur, weil ich meine das irgendwo im Fall Eumann als Aufsichtsbehörde zu hören gemeint habe. Ich weiß es nicht sicher.


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#9: 15. Dezember 2017, 11:43
Teil des Erwiderunsgschreibens ist der Passus (sinngemäß):
bitte nennen Sie mir die zuständige Dienstsstelle, die Ihre Auffassung im Streitfall überprüft.


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#10: 15. Dezember 2017, 11:57
Es müsste zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder Fachaufsichtsbeschwerde möglich sein. Die muss eventuell an die Staatskanzlei gerichtet werden? Das tippe ich jetzt nur, weil ich meine das irgendwo im Fall Eumann als Aufsichtsbehörde zu hören gemeint habe. Ich weiß es nicht sicher.

Eine fiktive Person hat das mal recherchiert, die "Aufsichtsbehörde" der LRAn sind die jeweiligen Rundfunkräte. Die Organe der LRAn sind:

Zitat
§ 25 Saarländisches Mediengesetz
Organe der Anstalt
Die Organe der Anstalt sind:
1.  der  Rundfunkrat, 
2.  der  Verwaltungsrat, 
3.  die Intendantin oder der Intendant.
Quelle: https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf

und hier weiter ...

Zitat
§ 32 Aufgaben. Saarländisches Mediengesetz
(3) Der Verwaltungsrat kann zur Erfüllung seiner Aufsichtspflicht jederzeit von der Intendantin oder vom Intendanten Berichte über alle Angelegenheiten des SR verlangen, die Geschäftsbücher, Akten, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen einsehen und prüfen, die Anstaltseinrichtungen besichtigen und einzelne Vorgänge untersuchen. Er kann damit auch einzelne seiner Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen.
Quelle: http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&id=32&Itemid=1
Anmerkung: Lediglich die "Landesmedienanstalt" nicht die "Landesrundfunkanstalt" hat als Aufsichtsbehörde, den sogen. "Verwaltungsrat"

und hier weiter ...

Zitat
Die Aufgabe der saarländischen Staatskanzlei ist es auf eine qualtitative und quantitative Entwicklung eines Multimediamarktes hinzuwirken, bei der Gestaltung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften aktiv mitzuwirken, entsprechend dieser ihre Rechtsaufsicht über den Saarländischen Rundfunk und die Landesmedienanstalt Saarland auszuüben und mit Blick auf die Globalisierung der Informations- und Kommunikationswirtschaft - und gesellschaft die Konvergenz der Medien sowie die Digitalisierung der Übertragungswege zu fördern.
Quelle: https://www.saarland.de/5136.htm

Kommentar: Im Saarländischen Mediengesetz SMG steht nichts davon, dass die Saarländische Staatskanzlei die "Aufsichtsbehörde für den Saarländischen Rundfunk (LRA) darstellt".

 >:D >:D >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

n
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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#11: 15. Dezember 2017, 12:12
Es gibt keine Aufsichtsbehörde.

PS:
X hatte ja auch noch mal bei EMA Widerspruch eingelegt, gestern kam Antwort, negativ natürlich. Es wurde auf keine Punkte eingegangen, nur wieder dieser komische Vertrag und eine Vorschrift des Landes genannt, nach der das alles iO. wäre. Noch kürzere Antwort als 2016...

Sowie hatte X auch an die Firmen geschrieben:

Zitat
Betr.: Von mir zuvor untersagt, leider reagierten Sie nicht: a) Zusendung unerwünschter Werbung, b) illegale Beauftragung dritter c) Datenschutz: Löschung Daten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich muss Ihnen in der Sache noch einmal schreiben, denn Fehler können immer passieren das ist aber anscheinend gar nicht das Problem, denn inzwischen stellt sich heraus, dass hier im GROSSEN STIL bundesweit Missbrauch betrieben wird. Im Internet findet man inzwischen tausende von Fälle analog meinem, wo Menschen sogar gepfändet - bedroht werden und daher Ihre Firmen "Beitragsservice" "WDR" im Volksmund auch zu Mafia umgetauft wurden.

Zu a) Sie senden mir IMMER noch unverlangte und ungesetzliche Massenpost mit Werbung und Angeboten (auch Spam genannt). Bitte unterlassen Sie jeglichen Kontakt zu mir AB SOFORT, das gilt nicht nur für Post, sondern generell und auch für Beauftragte von Ihnen (wie zB. Stadtkassen, Vollstreckungsbeamte etc.). Wie Sie wissen, besteht Hausverbot aus vorigen Schreiben von mir. Senden Sie mir Bestätigung (Unterlassungserklärung).
 
Zu b) Wie ich von meiner Stadt erfahren musste, haben Sie obiges auch an diese gesendet. Und sogar noch krasser mit der Behauptung ich hätte 800,- Schulden bei Ihnen. Also aus der Luft gegriffen, niemals habe ich Leistungen bestellt oder einen Vertrag unterschrieben. Im Gegenteil ich bat Sie mich in Ruhe zu lassen, da kein Interesse. Bitte unterlassen Sie das AB SOFORT. Senden Sie mir Bestätigung (Unterlassungserklärung).
 
Zu c) Wie ich von meiner Stadt erfahren musste, hat diese bereits vor ca. 3 Jahren unerlaubt, sowie ohne Benachrichtigung, sowie ohne Möglichkeit dem zu Widersprechen, meine Daten an Sie gesendet. Das war ungesetzlich, da Auskunftsperre vorliegt/lag. Dem EWO ist es aber so oder so nicht erlaubt, Daten an Firmen zu geben, die diese nutzen um Massenpost mit Werbung zu versenden. Warum das geschah (vermutlich Fehler des Amtes) versuchen wir derzeit herauszufinden. Hoffen wir Sie haben keine falschen Begründungen, Behauptungen dafür erfunden. Das würde in Richtung Adresshandel gehen. LÖSCHEN SIE ALLE MEINE DATEN. Senden Sie mir Bestätigung (Unterlassungserklärung).
 
Ihrer positiven Antwort sehe ich mit großer Freude entgegen.


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#12: 15. Dezember 2017, 12:31
das Antwortschreiben könnte in etwa so lauten
Zitat
Sehr geehrte Frau …
Leider hat Ihr Schreiben meine Bedenken nicht ausgeräumt.
Gem. § 28 Abs. 2 BDSG ist die Übermittlung von Daten nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Das sich eine Kontostand unter den Schutzbereich des BDSG fällt, dürfte unstrittig sein.
Entgegen Ihrer unter Punkt 3 geschilderten Auffassung, ist der „Gesamtrückstand“ nicht  im Rahmen von Bescheidkopien oder auf Anfrage der Gemeinde xxx offenbart worden, sondern einzig und allein „informativ“ im Rahmen des Amtshilfeersuchens ungefragt und grundlos an meine Heimatbehörde mitgeteilt worden. Darüber hinaus würde der entsprechende Bescheid (bzw. vielmehrdas rechtskräftige Urteil) nicht den genannten Kontostand enthalten, da dieser seither angewachsen ist. Da es sich bei einem Verstoß gegen § 28 BDSG um eine sanktionsfähige Ordnungswidrigkeit handelt, halte ich Ihre Ausführung „..was datenschutzrechtlich unproblematisch ist.“  für etwas dünn und würde Sie bitten, mir diese Auffassung durch Gesetzestexte, Verwaltungsvorschriften oder Rechtsprechung zu begründen.
Nochmal: nach meiner Auffassung stellt die Offenbarung meines Gesamtkontostandes zu Informationszwecken einen ordnungswidrigen Verstoß gegen § 24 BDSG dar. In jedem Fall bitte ich mir mitzuteilen, welche Dienststelle/Behörde Ihre Auffassung überprüft.
Erneut weise ich darauf hin, dass ich inzwischen mehrmals um die Übersendung meiner elektronischen Akte gebeten. Diese ist mir weder zugegangen, noch wurden mir Gründe mitgeteilt, weshalb ich die Akte/Datei nicht erhalte. Ich bitte hiermit zum wiederholten Male um Übersendung meiner elektronischen Akte.

Person 1 hat keine Lust zu spekulieren, wer evt die Dienst-/Rechtsaufsicht haben KÖNNTE. Also fragt er lieber jemanden, der es wissen MUSS.

Übrigens enthält das Schreiben viel mehr als Person 1 gehofft hat. Unter Punkt 2 steht nämlich ausdrücklich, dass das Ersuchen nicht vom NDR sondern vom Beitragsservice stammt ;-)


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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#13: 15. Dezember 2017, 13:15
Guten TagX!

@118AO gallische Grüße!

Also icke wäre jetzt total flauschig und würde den eigentlichen Grund erstmal zurückstellen.

Mich würde vielmehr die "automatisierte Erstellung" des "Amtshilfeersuchens" interessieren.

Also rein fiktiv würde ich jetzt schreiben:

Zitat
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom xx.xx.2017 und komme zu einem späteren Zeitpunkt auf den Ursprung meiner Beschwerde zurück.

Sie teilen mir mit, dass der Intendant des NDR von dem Amtshilfeersuchen vermutlich, auch aufgrund der Automatisierung des Verfahrens, keine Kenntnis hat.

Ich bitte daher um Darstellung dieser Automatisierung des Verfahrens anhand der mich betreffenden Historie zu meiner Beitragsnummer xxxxxx , sowie um Zusendung eines Original-Ausdrucks dieser Historie.

Ferner bitte ich um Zusendung einer Ablichtung des Verfahrensbeschreibung nach § 9 HmbDSG nebst Darstellung der von Ihnen vorgenommen Vorabprüfung § 8 HmbDSG.

Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung meines datenschutzrechtlichen Auskunftsantrages an die zuständige Stelle. In diesem Fall ersuche ich um schriftliche Mitteilung, an wen mein Antrag weitergeleitet wurde.

Ich bedanke mich im .... blablablal


 :)



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Re: Neue Baustelle: Der Datenschutzbeauftragte
#14: 15. Dezember 2017, 13:59
1's flauschigkeit im Hinblick auf den NDR hat sich zwischenzeitlich Nahe an Null heranreduziert


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