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Autor Thema: Anmeldung > Nachzahlung  (Gelesen 15623 mal)

D

DummesMädchenausdresden

Anmeldung > Nachzahlung
Autor: 12. Dezember 2017, 00:47
Hallo Leute,

ich habe eine Frage: nehmen wir rein hypothetisch an, A ist seit August 2015 in ihrer jetzigen Wohnung gemeldet. Vorher wohnte A in einer Wohnung, wo eine andere Person gemeldet war und die Gebühren bezahlt hat. A hat nie irgendein Schreiben vom Beitragsservice erhalten und hatte noch nie ein Beitragskonto. Nun ist A klar, daß sie nachzahlen muß, wenn die das rausfinden. Da ja 2018 der nächste Datenabgleich ins Haus steht, wird A dann wohl auffliegen. Folgende Fragen stellen sich A nun:

1. Wenn A jetzt, z.B. zum 01.12.2017 über die Website anmeldet, wird dann ein Abgleich gemacht, wie lange A schon in der aktuellen Wohnung wohnt und A muß 3 Jahre plus das aktuelle also fast 4 nachzahlen? Oder nehmen die das dann so wie gemeldet und A zahlt ab sofort und ist aus dem Schneider für die vergangen Jahre?
2. wenn 1. = JA : wäre es dann für A aufgrund der Verjährung sinnvoll, bis zum 01.01. zu warten und so nur 36 Monate nachzuzahlen?
3. Wa wird bei dem Abgleich überhaupt übermittelt? Alle Meldedaten, wo A jemals gewohnt hat, oder nur die aktuelle Meldeadresse und NUR diese oder auch wie lange A schon dort wohnt?
4. Kontrolliert der Beitragsservice dieses Forum und versucht er Rückschlüsse auf Thread Steller zu ziehen?

A ist zahlungswillig und will nur versuchen den Schaden für etwaige Nachzahlungen/ Strafen etc. so gering wie möglich zu halten.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüsse

Sandrine


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2017, 01:00 von DummesMädchenausdresden«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Anmeldung > Nachzahlung
#1: 12. Dezember 2017, 07:07
Es werden vermehrt Schauergeschichten über den anstehenden zweiten Meldedatenabgleich in den Umlauf gebracht. Eine regelrechte Hetzjagd auf Bürgerinnen und Bürger, die sich angeblich dem Rundfunkzwangsbeitrag entzogen haben sollen, soll wohl ab 2018 beginnen.

An einem finanziell erfolgreichen Ergebnis dieses zweiten Meldedatenabgleiches darf gezweifelt werden.
Allerdings was den Austausch von unseren persönlichen Daten zwischen illegalen Stellen betrifft, kann es für die ein oder andere Stelle nützlich sein unsere Daten zu haben und zu speichern.

Man wundert sich manchmal, z.B. nach einer Akteneinsicht bei Gericht, welch Vielzahl von Daten die Rundfunkanstalt von einem hat. Daten, die man möglicherweise schon selbst vergessen hat.
Die offiziellen Meldedaten, die bei einem Abgleich angeblich herausgegeben werden sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt.

Ein Meldedatenabgleich kann nicht von heute auf morgen durchgeführt werden. Viele von uns haben nach dem ersten Meldedatenabgleich 2013 erst 2015 ihren ersten Festsetzungsbescheid erhalten.

Auch dann gibt es Rechtsmittel (z.B. Widerspruch und Klage) die jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglichen sich gegen den Rundfunkzwangsbeitrag zu wehren.

Schaden und Strafen für etwaige Nachzahlungen sind nicht bekannt. Sobald man bezahlt, wird der Status quo wieder auf null gesetzt und der Gläubiger hat sein Geld.

Das Forum kann von allen Menschen auf der Welt gelesen werden.

Rückschlüsse auf einen User des Forums zu ziehen ist nicht möglich, solange sich der User an die Regeln hält und sich nicht zu erkennen gibt.

Das Forum widerspricht und verweigert die Anmeldung zu einem Rundfunkzwangsbeitrag.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
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Re: Anmeldung > Nachzahlung
#2: 12. Dezember 2017, 08:08
Zitat
Da ja 2018 der nächste Datenabgleich ins Haus steht, wird A dann wohl auffliegen.

Meldedatenabgleich ist nur bei Schwerkriminalität erlaubt, und ich denke dass Person A nicht kriminell ist. Daher könnte Person A eine Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich erheben.
Ist ganz einfach, Argumente gibt es hier genug, muss nur ein wenig umgeschrieben werden auf VB gegen ein Gesetz:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem  möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024


Zu den Fragen

- Übermittelt wird:
            die aktuelle Meldeadresse und der Zeitpunkt der Anmeldung

Anmelden warum?
    - Warum muss man einem grundgesetz-/europarechtswidrigen Gesetz folge leisten.
    - Strafen für etwaige Nachzahlungen sind nicht bekannt.
    - Eine Person A könnte der Meinung sein, dass sie ein Härtefall ist.
    - Eine Person A könnte in einer Wohngemeinschaft mit dem Nachbarn leben: der neue Trend Fernseher sharen ist kommunikativ!

Falls der Meldedatenabgleich durchgeführt wird (s.o.) und das BVerfG/EuGH noch nicht entscheiden hat, ist die Empfehlung des Forums Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen (kostenlos). Wenn dann der Widerspruchsbescheid kommt, kann Person A weiter überlegen wie sie vorgehen möchte.



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

P
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Re: Anmeldung > Nachzahlung
#3: 12. Dezember 2017, 08:32
Im Fall, dass Person A sich heute/jetzt über die Webseite anmeldet und dabei jetzt ein anderes Datum angibt als beim EMA wird das früher oder später erkannt und das ist bereits bekannt z.B. durch ein Abgleich mit dem EMA Datensatz erfolgen und bei Erkenntnis diese Nachforderung auslösen. Es bringt so gesehen keinen gewichtigen Vorteil sich mit einem anderen Datum an zu melden. Die wahrscheinlich nächste Möglichkeit den Unterschied zu erkennen wird ab März 2018 vorliegen. Wann der Unterschied tatsächlich bemerkt würde bleibt offen.
Ein Unterschied gibt es bei der Verjährung. Sind die richtigen Daten rechtzeitig bekannt aber es erfolgt nicht rechtzeitig eine Forderung gibt es die Möglichkeit der Verjährungseinrede.

Im Fall, dass Person A später in der Lage sein wird Nachweise zu erbringen, das Person A in einer Wohnung wohnte wo bereits bezahlt wurde ist es möglich den Zeitraum für eine potenzielle Nachzahlung zu kürzen. Im Fall der Person A wären wohl Nachweise bis 08/2015 ab 01/2013 respektive 01/2014 notwendig (abhängig von Verjährung).

Im Fall der Zahlungswilligkeit dürfte die LRA dazu der richtige Ansprechpartner sein. Im Fall, dass Person A Informationen in Richtung Widerspruch etc. benötigt kann auch ein Besuch am runden Tisch Dresden empfohlen werden. Regelmäßig Donnerstag ab 20 Uhr.

Runder Tisch Dresden
 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html


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DummesMädchenausdresden

Re: Anmeldung > Nachzahlung
#4: 12. Dezember 2017, 10:40
vielen Dank für die bisherigen Antworten.

so ganz versteh ich das noch nicht. Nach dem hier: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/faktencheck-zum-meldedatenabgleich-100.html
ist der Abgleich ja eine EINMALIGE Geschichte. Nachdem was da steht, erfolgt wohl ebenfalls kein individueller manueller Abgleich zu einer einzelnen Anmeldung, was ich mir bei 5 Millionen Umzügen pro Jahr auch iwie schwierig vorstelle. Bliebe also die Möglichkeit, daß das im Rahmen des erneuten Abgleiches rauskommt. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, dient der doch in erster Linie dazu, Gemeldete zu erfassen, die noch KEIN Beitragskonto haben. A hat ja trotz Anmeldung beim EMA noch nie von denen gehört, daß würde also heißen, daß bei einer heutigen Anmeldung entweder doch ein individueller manueller Abgleich gemacht wird ODER das die Daten von A vom EMA gemeldet wurden, beim Service vorliegen und lediglich bisher nicht bearbeitet wurden. In dem Fall hätte A ja in jedem Fall Pech und es würde nur noch darum gehen, die Nachzahlung so gering wie möglich zu halten.


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Re: Anmeldung > Nachzahlung
#5: 12. Dezember 2017, 10:56
Zitat
ist der Abgleich ja eine EINMALIGE Geschichte

Der umfassende anlasslose Datenabgleich ist jetzt schon der zweite einmalige! Jeder einzelne Datenabgleich ist sozusagen auch einmalig und kommt nie wieder ;-)

Es gibt ansonsten jede Menge anlassbezogene "Datenerhebungen", zum Beispiel bei Neuanmeldung beim Bürgerservice oder einem Nachsendeauftrag der Post werden Adressdaten an den Beitragsservice übermittelt. Ansonsten glaube ich auch, dass alle möglichen käuflichen Daten vom Beitragsservice erworben werden.


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Re: Anmeldung > Nachzahlung
#6: 12. Dezember 2017, 11:29
In dem Fall hätte A ja in jedem Fall Pech und es würde nur noch darum gehen, die Nachzahlung so gering wie möglich zu halten.
Ich verstehe das schon Aber das sollte nur das 1. Ziel sein, denn sonst ist das eine ziemlich kurzfristige Sichtweise. Bis zur Rente 10000 Kröten an die Zwangsdekadenz zu funken ist etwa so schön wie Gollum.
Die fiktive Person A könnte noch mal im fiktiven Gedächtnis kramen, ob nicht vielleicht doch eine fiktive Person B bis Mitte Januar 2018 in der aktuellen Wohnung wohnt und bezahlt. Person A könnte sich dann Mitte Januar mit der Begründung anmelden, dass Sie nun bezahlen möchte, weil sie ab jetzt allein in der Wohnung wohnt und ein Rundfunk-Teilnehmerkonto für sie anzulegen wäre. Es empfiehlt sich sich dafür an die Rundfunkanstalt zu wenden (nicht Beitragsservice). Das könnte die Herren Geldeintreiber überzeugen, dass die Daten aus dem Meldedatenabgleich nachkommen nicht inkonsistent mit der Geschichte des Beitragskontos sind. Aber Garantien gibt es dafür natürlich nicht.
 
Dann dürfte A ein fiktives Schreiben mit der Eröffnung eines fiktiven Beitragskontos bekommen. Falls das fiktiv nicht ankäme, könnte man Mitte März noch einmal ganz naiv und ahnungslos nach diesem Schreiben fragen und um die Zahlungsinformationen bitten.
Das nächste Schreiben kommt dann nach März. Bis dahin ist A aber vielleicht schon unbekannt verzogen und die Post geht mit diesem Stand zurück? Dadurch wird glücklicherweise der Meldedatenabgleich gleich wieder aktualisiert, sodass die GEZtasi nicht falsch informiert ist, sondern sofort weiß, dass fiktive Person A gleich nach dem fiktiven Meldedatenabgleich real nach unbekannt umgezogen ist.


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Re: Anmeldung > Nachzahlung
#7: 12. Dezember 2017, 11:51
Nachdem was da steht, erfolgt wohl ebenfalls kein individueller manueller Abgleich zu einer einzelnen Anmeldung, was ich mir bei 5 Millionen Umzügen pro Jahr auch iwie schwierig vorstelle.

Das ist definitiv falsch! Die Einwohnermeldeämter übermitteln automatisch die Anmeldungen an den sogn. Beitragsservice. Im Jahresbericht 2016
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf heißt es auf Seite 10:

Zitat
Anders als bei der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter, bei der die Umzugs- und Sterbedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger übermittelt werden, findet beim Bestandsdatenabgleich eine Übermittlung der Daten des entsprechenden Personenkreises zu einem bestimmten Stichtag statt. Diese Vorbereitungen waren aus Datenschutzsicht eng zu begleiten.

Auf den Seiten 10-11 heißt es:

Zitat
Im privaten Bereich wird in erster Linie das Instrument der so genannten anlassbezogenen Übermittlung von Meldedaten genutzt.

Hierbei werden zum Zwecke des Beitragseinzugs die Meldedaten volljähriger Einwohner/-innen aufgrund einer Wohnungsanmeldung oder -abmeldung oder auch bei einem Todesfall von den Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten bzw. an den Beitragsservice übermittelt. Dies ist seit einigen Jahren in allen Bundesländern geltendes Recht.

Anhand der anlassbezogen übermittelten Meldedaten kann der Beitragsservice potenzielle Beitragszahler/-innen kontaktieren. Sollten diese auf die Schreiben des Beitragsservice inklusive eventueller Erinnerungen nicht reagieren, kommt es zu einer Direktanmeldung. Die betroffenen Bürger/-innen werden in diesem Fall darüber informiert, dass für sie ein Beitragskonto eröffnet wurde und Rundfunkbeiträge erhoben werden.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt rd. 5,1 Mio. Briefe an rd. 3,5 Mio. private  Adressaten versandt, um beitragsrelevante Sachverhalte zu klären. Etwaige Erinnerungsschreiben sind hierbei bereits mitgezählt.

Hervorhebungen durch mich. D. h., der "Beitragsservice" wird die Meldedaten in jedem Fall erhalten.

M. Boettcher


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D

DummesMädchenausdresden

Re: Anmeldung > Nachzahlung
#8: 12. Dezember 2017, 12:03
wie gesagt, es hat sich ja trotz erfolgter Anmeldung rein hypothetisch ja noch nie jmd bei A gemeldet, es wurden auch keine hypothetischen Briefe ignoriert etc.

Also m.a.W. egal wann A sich melden würde, es wird einen Abgleich geben und A muß nachzahlen bis zum Zeitpunkt der Anmeldung?


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DummesMädchenausdresden

Re: Anmeldung > Nachzahlung
#9: 12. Dezember 2017, 12:08

Zitat
Anders als bei der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter, bei der die Umzugs- und Sterbedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger übermittelt werden, findet beim Bestandsdatenabgleich eine Übermittlung der Daten des entsprechenden Personenkreises zu einem bestimmten Stichtag statt. Diese Vorbereitungen waren aus Datenschutzsicht eng zu begleiten.

das bezieht sich NUR auf den Abgleich 2018 !


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Re: Anmeldung > Nachzahlung
#10: 12. Dezember 2017, 13:34
Guten TagX,

@noGez99 und @Markus KA gallische Grüße! Und ein herzliches gallisches

NiX2!

Keine ZWEITE Rasterfahndung für ARD und ZDF!

Ansonsten, rein fiktiv natürlich:

Selbst wenn Person A zwangsangemeldet wird und "Festsetzungsbescheide" erhält, sind die Zwangsanmeldung und Bescheide nichtig, da es sich vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35 a VwVfG) handelt und eine Rechtsvorschrift vom Freistaat Sachsen auf dem Gebiet des RBS TV nicht erlassen wurde.

Dann steht noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum RBS TV, vermutlich im ersten Halbjahr 2018, an.


Stichtag für den "Bestandsdatenabzug" § 14 Abs. 9 a RBS TV ist der 06. Mai 2018, 00.00 Uhr.

Die Meldedaten Dresdens werden am 22.05.2018 abgerufen.


Quelle: Zip-Datei, Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten (zip, 3.1 MB) Link:

https://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+GEz&search%5Barea%5D=13&lang=de

Also rein fiktiv, wäre ick Person A, ick würde gallisch Pokern und jetzt niX machen, außer ne Tasse gallischen Tee zur Beruhigung trinken.

Naja und danach würde ick voll abfeiern. War richtig sich hier anzumelden und nich bei der GEZ!

Herzlich willkommen im gallischen Dorf, des GEZ-Widerstandes!

Herzlich willkommen im GEZ-Boykott-Forum!

Das ist auch ein fiktiver Fall für gallischen Poker! Offfensichtlich hat Person A bereits ein Blatt in der Hand, dass wohl aus gallischen Jokern besteht. Denn die Meldedaten wurden wohl damals nicht an den Beitragsservus nach:

Zitat

§ 6 Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk

(1) Die SAKD darf dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) oder der von ihm nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 640), in der jeweils geltenden Fassung, mit der Durchführung der Erhebung und des Einzugs von Rundfunkbeiträgen gemäß der §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und der Ermittlung von Beitragsschuldnern beauftragten Stelle im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
3. Doktorgrad,
4. Familienstand,
5. Tag der Geburt,
6. gegenwärtige und jeweils letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, gegebenenfalls Wohnungsnummer sowie weitere vorhandene Angaben zur Lage der Wohnung,
7. Tag des Wohnungsein- und -auszugs,
8. Sterbetag.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Rundfunkbeitrag zusteht, zu ermitteln. Der MDR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.

Link: Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes § 6:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14049-SaechsAGBMG#p6

übermittelt.

Es gibt wohl neben dem gesetzlichen Vollzugsdefizit (Auskunftssperre BMG) wohl auch teilweise ein TECHNISCHES VOLLZUGESDEFIZIT. Vielleicht hilft ja Person A folgender Link, Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitungweiter:

https://www.sakd.de/fileadmin/sakd_allgemein/jahresarbeitsbericht/jab_2016.pdf

Da kann die freie gallische Bürgerin und der freie gallische Bürger im Freiststaat Sachsen nachlesen, welche Softwareumstellungen das SAKD so vornimmt. Vielleicht kommt das SAKD nicht mit der Softwarumstellung nach.

Und es besteht natürlich die rein fiktive Möglichkeit, dass in gallischen Steinbrüchen an Verfassungsbeschwerden zur zweiten Rasterfahndung gehämmert wird. Yoo, könnte sein ...

...hämmer, hämmer, hämmer, meißel, meißel, meißel ...

Watt sind ditt für Geräusche!?!  ;)

Es könnte auch fiktiv sein, dass sich in einer solchen fiktiven Verfassungsbeschwerde zur Rasterfahndung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie in der
Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer, [...anonymisiert...]

wegen

Ausweiszwang für im Voraus bezahlte Mobilfunkanschlüsse

Link:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/09/Schriftsatz_Ausweiszwang-Verfassungsbeschwerde_BVerfG_2017-07-31_anon.pdf

ein Abschnitt mit dem Titel UMGEHUNGMÖGLICHKEITEN eingearbeitet wird.

Zitat
(3) Umgehungsmöglichkeiten

Die Bundesrepublik meint, die deutsche Identifizierungspflicht führe zur Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von mehr Straftaten als es sonst der Fall wäre. Gegen diese Annahme spricht aber, dass Straftäter eine Identifizierung über die nach § 111 TKG zu erhebenden Daten weiterhin verhindern können. Zwar können bei der Anmeldung wegen der Ausweispflicht keine Fantasieangaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum mehr gemacht werden. Möglich ist jedoch die Nutzung von Mobiltelefonkarten, die andere Personen registriert haben....

VIVA Patrick!

Also in Abwandlung dieser hervorragenden Vorlage ...

nochmal: VIVA Patrick!

argumentiert wird, dass die Maßnahme der Rasterfahndung § 14 Abs. 9 a RBS TV auch tatsächlich untauglich ist, da "organisierte schwerstkriminelle Schwarzbewohner" die Maßnahme dadurch umgehen können, indem sie sich bei Verwandten, Freunden oder autonomen gallischen Zellen melderechtlich erfassen lassen (Um-/ Anmelden), sofern dort bereits ein BeitraXkonto für die Wohnung besteht. Damit besteht eine tatsächliche UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT.

Das GEZ-Boykott-Forum!

Anti-GEZ-Thinktank!

Tatsächliche Untauglichkeit der Maßnahme wegen UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT!

2 mal melderechtlich An-/ Ummelden bei "GEZ-beauflagten Wohnungsinhabern" (siehe unten).

Die zweimalige Ummeldung wäre fiktiv deshalb erforderlich, weil die alte Anschrift bei der 2. ARD-Rasterfahndung 2018 mitübermittelt wird.

Rein fiktiv fordere ich natürlich nicht zu Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz auf! Das wäre eine öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten!

Nein! Ditt mach ick nicht! Tatsächlich und real, fordere ich mal wieder öffentlich zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 12 RBS TV auf!

Zitat
§ 12 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,

2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder

3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.

(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.


Yoo, ditt mach ick!

Ich der Profät, fordere hiermit erneut öffentlich dazu auf:

NiX GEZ-Anmelden!
NiX GEZ-AHLT!

Das ist natürlich meine ganz persönliche Aufforderung! Nicht das die Mods hier Ärger bekommen.
Huhu Mods! Grüße! Icke wars der Profät, jaanz alleine!

Und jetzte mach ick noch was! Ick erfinde jetzt den Begriff:

Melderecht-ASYL

zur Verhinderung STAATSFERNER VERFOLFGUNG durch das Ministerium für Staatsfernsehbeiträge (MfS).

Da schießt die staatsferne ARD mit einer bundesweiten Digitalen-Fahndungs-Atombombe, einer Maßnahme der TERRORBEKÄMPFUNG, auf das sich melderechtskonform verhaltende Staats-VolX!

Wer nach "terroristischen Schwarzbewohnern" sucht, muss sich nicht wundern, wenn das Staats-VolX "melderechtlich untertaucht" und irgendwo Melderecht-Asyl sucht.

Watt nu mit eurem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Elektro-Digital-Maschinen-Fahndungverfahren zum Abbauen der Kontrollen an der Haustür durch den GEZ-Beauftragtendienst (GEZ-Blockwart / GEZ-Abschnittsbevollmächtigten)?

Blockwart, Treppenterrier, Link: Bayerischer Rundfunk  (OT: BR=Blockwart-TV     ;D    ):

https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/land-und-leute/blockwarte-im-nationalsozialismus-trebbin100.html

Die fiktive Flucht aus dem Rundfunkbeitrag durch "melderechtliches Untertauen"!

Watt wollt ihr jetzt machen? Den GEZ-ABV, den GEZ-Treppenterrier und das GEZ-Hausbuch zur staatsfernen Überwachung des Melderechtes einführen?

Link:
http://www.ddrlexikon.de/abv/

Zitat
Darüber hinaus war der ABV in seinem Abschnitt zuständig für Verkehrskontrollen, Kontrollen der Einhaltung der Meldepflicht (Hausbücher) und auswärtiger Besucher sowie die Kontrolle staatlich beauflagter Personen.

Der staatsfern "GEZ-beauflagte Wohnungsinhaber"!

Na Mensch, da gibt es ein Meldegeheimnis, damit Mensch dem Staat vertraut und sich melderechtskonform verhält und dann kommt dieser NIEMAND (BeitraXservus = nichtrechtsfähig) daher und treibt die Menschen zur Vermeidung dieses "BeitraX für das WOHNEN" in den "melderechtlichen Untergrund"!

Ditt war ja richtig schlau ARD und ZDF!

Watt der Bundesgesetzgeber dazu wohl sagen wird?

Zitat
Art 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

...

3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;

...

Ich meine nicht die auschließliche Bundesgesetzgebung für AUSLIEFERUNGEN an einen "staatsfernen und damit staatsfremden Hoheitsträger" mit sich "selbstverwaltendem, staatsfremden Sende-/Hoheitsgebiet"!

Wie z.b. eine "gemeinsame länderübergreifene ÜBERWACHUNGSANSTALT des öffentlichen Rechts" aussieht, also so mit Dienstsiegel und Beamten (ditt hat ditt MfS allet nich) zeigt dieser STAATSVERTRAG, Link:

Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf   dem   Gebiet   der   Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts    :o  (GKDZ-TKÜ)

Abgeordnetenhaus Drucksache 18/0425

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0425.pdf

ARD-ZDF-Rundfunkpolizei! MfS! Nationales Service Agentur! NSA!

Was erlauben sich ARD und ZDF? ARD und ZDF wie Flasche leer!

Ich habe fertisch!

Gallische Grüße!
Profät


P.S.

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 :)

Nachtrag:
Es besteht nach dem neuem Melderecht für den Vermieter nur eine ANMELDEPFLICHT.
Die zuvor bestehende ABMELDEPFLICHT wurde abgeschafft.
Siehe hierzu:
Vermieterbescheinigung, Änderung, Link:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/vermieterbescheinigung-aenderung_idesk_PI9865_HI3200609.html

Sowie § 19 BMG, Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html

Abs. 1 Satz 1: Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.




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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Anmeldung > Nachzahlung
#11: 12. Dezember 2017, 13:40

Zitat
Anders als bei der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter, bei der die Umzugs- und Sterbedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger übermittelt werden, findet beim Bestandsdatenabgleich eine Übermittlung der Daten des entsprechenden Personenkreises zu einem bestimmten Stichtag statt. Diese Vorbereitungen waren aus Datenschutzsicht eng zu begleiten.

das bezieht sich NUR auf den Abgleich 2018 !

Richtig! Und deshalb habe ich den Unterschied zum ständigen und automatischen Abgleich hervorgehoben: regelmäßigen Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.255
Re: Anmeldung > Nachzahlung
#12: 12. Dezember 2017, 18:55
der "Beitragsservice" wird die Meldedaten in jedem Fall erhalten.
bei Mißachtung des Grundgesetzes, wenn auf Landesregelungen basierend, die in und nach 2006 neu in Kraft getreten sind.

Seit 2006*** ist Melderecht alleiniges Bundesrecht; -> Art. 73 GG, Abs. 1, Ziffer 3;
Bestandsschutz nur für Altregelungen; -> Art 125a GG; Absatz 3;
neue Regelungen der Länder sind hier allesamt nicht in Übereinstimmung zum Grundgesetz, weil die Länder seitdem gar keine Regeln im Melderecht mehr aufstellen dürfen; -> Art. 125a GG; Absatz 3; -> Teilzitat:
Zitat
[...]aber wegen Änderung des Artikels 73 nicht mehr als Landesrecht erlassen werden könnte,[...]

***
Änderungshistorie Grundgesetz:
->
Änderungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.verfassungen.de/de/gg-index.htm

-> ->
Bundesgesetzblatt, Teil 1, Ausgegeben zu Bonn am 31. August 2006
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI0641.pdf?&von=02034&bis=02038

Der gesuchte Wortlaut beginnt gleich auf Seite 2 der PDF.

Übrigens:
Art. 82 GG wurde nicht 1x geändert; Landesgesetze im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung bedürfen der Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten und ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und sind sonst zwangsweise in ihrer Gesamtheit nichtig.

Zitat
Artikel 82

(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. [...]

Nach den Vorschriften dieses Gesetzes, also des Grundgesetzes, kommen nicht nur Bundesgesetze zustande, sondern alle Gesetze der Landesgesetzgebung im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung lt. Art. 74 GG.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.255
Re: Anmeldung > Nachzahlung
#13: 12. Dezember 2017, 19:10
Werter Profät,

da es sich vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35 a VwVfG) handelt und eine Rechtsvorschrift vom Freistaat Sachsen auf dem Gebiet des RBS TV nicht erlassen wurde.

Eine evtl. Rechtsvorschrift des Freistaates Sachsen oder jedes beliebigen anderen Bundeslandes wäre nicht in Übereinstimmung zum Grundgesetz, weil Melderecht seit 2006 alleiniges Bundesrecht ist und die Länder hier über keinerlei Befugnis verfügen, Neuregelungen wirksam in Kraft treten zu lassen.

Und weil Melderecht Bundesrecht ist, ist auch die Vorschrift des Bundes einzuhalten, wonach Rundfunk und Co., wenn LRA und Co., aus Gründen innereuropäischer Wettbewerbsgleichheit nur nach § 44 BMG behandelt werden darf.

->
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
(BMGVwV)

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm

Zitat
34 Zu § 34 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen

34.0 Begriff der anderen öffentlichen Stelle

Zum Begriff der anderen öffentlichen Stelle verweist das BMG auf die Regelungen des § 2 Absatz 1 bis 3 und Absatz 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Unter den Begriff der anderen öffentlichen Stelle fallen auch deutsche Botschaften, Konsulate und ständige Vertretungen. Soweit öffentliche Stellen als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, ist nicht § 34 BMG sondern § 44 BMG einschlägig. Dies ergibt sich mittelbar aus der Verweisung auf die Definition der öffentlichen Stelle nach dem BDSG und der dortigen Gleichstellung der am Wettbewerb teilnehmenden öffentlichen Stellen mit nicht-öffentlichen Stellen bei der Datenverarbeitung gemäß §§ 12 Absatz 1 und 27 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a BDSG und ist zur Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb geboten.

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 44 Einfache Melderegisterauskunft

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html

Zitat
darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
Dieses in Rot hervorgehobene "darf... nur... erteilen" schließt jede Art von Automatismus aus; es besteht seitens jedes Meldeamtes eine individuelle Prüfpflicht für jeden Fall, ob überhaupt Auskünfte erteilt werden dürfen.

Es sei darauf hingewiesen, daß "öffentliche Stellen im Sinne des Bundesmeldegesetzes" allein Meldeämter sind; alle anderen öffentlichen Stellen sind "sonstige öffentliche Stellen".

->
Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen
§ 33 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
§ 34 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen

Alles, was nicht Meldeamt ist, ist folglich eine "sonstige öffentliche Stelle".

Ein Meldeamt darf Daten an LRA und Co. also nur nach §44 BMG übermitteln, was, wie geschrieben, jeden Automatismus verbietet, da das Meldeamt einer Prüfpflicht unterliegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2017, 19:22 von pinguin«
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  • Beiträge: 1.483
  • This is the way!
Re: Anmeldung > Nachzahlung
#14: 12. Dezember 2017, 22:51
Ahhh! Herr Prof.EU Pinguin! Gallische Grüße und gallischen Dank! Hervorragende Ausführungen zum Melderecht! Alles richtig.

Die vollautomatischen Verwaltungsakte (§ 35 a VwVfG) waren nur eine Randnotiz zur Veranlagung (Direktanmeldung = Dauerverwaltungsakt) und diesen "Festsetzungsbescheiden" der "ARD-Behörden". Das betrifft also nicht Datenübertragung oder den Datenabgleich.


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