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FA Zahlungsaufforderung / Auslandsaufenthalt / Verfahrenspause?
Hirnrazzia:
Moin, liebe Forengemeinde.
Ich frage hier stellvertretend für Person J nach. Das Ersuchen richtet sich in erster Linie an Informationen zum Verfahrensverlauf bei folgender Vorgeschichte.
A ist Studentin aus dem EU-Ausland und seit ca. 8 Jahren an einer Adresse in Berlin FH-X-Berg gemeldet. Die Wohnadresse war stets eine Wohngemeinschaft aus der heraus zumindest ab 2013 Rundfundbeiträge geleistet wurden; wenn auch nicht durch Person A selbst.
Eine Abmeldung beim Rundfunk erfolgte nie, obwohl ja durch die einmalige Haushaltsabgabe grundsätzlich die Möglichkeit dazu bestanden hätte, wenn die Zahlung durch einen WG Bewohner erfolgte. Unwissenheit + Vorgang nicht ernst genommen.
Als der Rundfunk so 2015 anfing die Daten aufzuforsten und Zwangsanmeldungen durchführte trudelten die ersten üblichen Rechnungen bei A ein. Schließlich auch Festsetzungsbescheid der anschließend zum Amtshilfeersuchen beim FA Berlin FH-X-Berg mutierte. Letzteres ist vom April 2016.
Weitere Schreiben gab es allerdings nicht bzw. liegen A nicht vor. Hierzu muss nun folgendes angemerkt werden:
Von 2015 bis 2017 war A nicht in Deutschland wohnhaft sondern im europäischen Ausland; allerdings ohne sich jemals in Berlin abzumelden. Es ist also nicht bekannt, ob an der alten Adresse weitere Briefe eingingen (Kontakt zum ehemaligen WG Bewohner nur sporadisch, mittlerweile unklar wer dort wirklich wohnt) und ob das Mahnverfahren weitere Eskalationen nach sich zog. Aktuell besitzt A 5 Briefe. 3 Rundfunk Rechungen, 1 Festsetzungsbescheid und 1 Schreiben vom Finanzamt; die allerdings auch erst vor einer Woche aufgetaucht sind.
Seit ca. 1 Monat ist A wieder in Berlin wohnhaft und hat sich in einem anderen Bezirk wieder in einer WG angemeldet (der WG Mitbewohner zahlt die Beiträge ganz normal).
Die Frage an euch lautet nun. Wie wird die Situation eingeschätzt hinsichtlich dem aktuellen Stand des Mahn/Vollstreckungsverfahrens. Vermutlich wird durch die Ummeldung der Apparat erneut in Gang gesetzt bzw. fortgesetzt. A hat nun Angst, dass hier sofort mit Pfändungen (komischerweise existierte immer ein deutsches Konto, dass aber nie gepfändet wurde obwohl A auf keinen der Briefe jemals reagiert hat) bzw. ähnlichem hantiert wird, bzw. dass der offene Betrag sich durch Säumniszuschläge bereits exorbitant erhöht hat. Ist das realistisch oder geht für gewöhnlich erstmal ein neuer Brief der Behörde zu mit Zahlungsaufforderung?
Sollte A nun erstmal abwarten was tatsächlich passiert oder hier pro-aktiv werden?
Grundsätzlich ist A bereit die offenen Rechnungen zu begleichen, da es ohnehin keinen wirklich funktionierenden Weg gibt sich der Zahlungen zu entziehen. A möchte hier in DE keine unnötigen Steine im Weg haben auch wenn unklar ist, ob A für immer in DE bleibt.
PS: Im Forum wurde sich im Vorfeld etwas eingelesen. Die Konstellation und Fragestellung tauchte so aber bisher nicht auf, daher der Weg des eigenen Themas.
Danke für eure Einschätzungen.
Markus KA:
--- Zitat von: Hirnrazzia am 07. Dezember 2017, 16:38 ---Grundsätzlich ist A bereit die offenen Rechnungen zu begleichen, da es ohnehin keinen wirklich funktionierenden Weg gibt sich der Zahlungen zu entziehen.
--- Ende Zitat ---
Wie bitte?...und was machen wir hier Tag für Tag? ;)
Hinweis zum Auslandsaufenthalt:
Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016
--- Zitat ---Rn 58
"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich
(Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.
--- Ende Zitat ---
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html
Der Befreiungsantrag ist rückwirkend auf drei Jahre möglich.
Person M könnte sich vorstellen, dass ein umfangreiches Schreiben und ein Befreiungsantrag mit Angabe des oben genannten Urteiles direkt an die zuständige Rundfunkanstalt, möglicherweise in Kopie an FA wieder Bewegung in die Angelegenheit bringen wird.
Ein Besuch bei einem Runden Tisch könnte auch hilfreich sein.
Hirnrazzia:
Moin Markus.
Drücken wir es so aus. Sollte es eine realistische Chance geben da etwas zu bewegen würde Person A natürlich erwägen in die Offensive zu gehen und auch rückwirkend eine Befreiung zu erwirken.
In erster Linie bestand nach der Ummeldung in Berlin schlichtweg die Angst nun die geballte Kraft des Staatsapparates auf Person A zurollt. Es geht also darum einzusortieren wo man steht.
Die Befreiung z.B. für Studenten hatte man hier nicht ins Auge gefasst, weil die Befreiung afaik an den Bezug von Leistungen zb. Bafög gebunden ist welches Person A nicht aus Deutschland erhalten hat.
Während des Auslandsaufenthaltes war A in Deutschland gemeldet und gleichzeitig im Ausland nicht gemeldet. Ein Nachweis über 2 Jahre ließe sich allerdings erbringen da während der Zeit im Ausland auch Tätigkeiten nachgegangen wurde.
Person A nahm an hier nichts unternehmen zu können, da keine Abmeldung in D erfolgte und der STaat demnach davon ausgehen würde, dass Person A schlichtweg wohnhaft war.
Du gehst also davon aus, dass man das Ganze in 2 Zeiträume einteilen sollte?
Sprich 01.01.13-xx.xx2015 (Person lebte wirklich in DE) und den Zeitraum 2015 bis jetzt den A im Ausland verbrachte?
Würde durch die Nichtabmeldung aus Deutschland nicht das Meldegesetz greifen und das als Ordnungswidrigkeit einstufen sich eben nicht abgemeldet zu haben?
Zeitungsbezahler:
Warum ist A zahlungswillig, wenn schon jemand anderes für As Wohnung (möglicherweise) bezahlt hat?
Das wäre ja auch der Pfändungsbehörde vermittelbar, damit wäre es eine unzulässige Bereicherung von Seiten der RA.
Wenn das Geld erst mal weg ist, dann bleibt es auch weg, oder hat jemand schonmal ein Stück Fleisch von einem Hund zurückbekommen?
Markus KA:
Es gibt immer eine Chance etwas bewegen zu können, hierum bemüht sich auch das Forum.
Um einordnen zu können, wo man genau steht, sollte man zuerst die Dokumente chronologisch ordnen, scannen und am Besten hier komplett anonymisiert einstellen, damit sich das Forum ein Bild über die Situation machen kann. Besonders die Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus dem Raum Berlin können ihre Erfahrung zu diesem Thema besser einbringen und kommentieren.
"geballte Kraft des Staatsapparates"...mag man manchmal so empfinden, aber es gibt noch den "Rechtschutz" den man als Bürgerin und Bürger nutzen kann.
Und wie heisst es so schön: "So schnell schießen die Preußen nicht" ;)
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