Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vollstreckungsankündigungen 2016 und 2017 Bereich Südwestfalen  (Gelesen 5925 mal)

n
  • Beiträge: 390
Erst einmal ein freundliches Hallo in die Runde  :)

Ein hypothetischer Fall des Herrn "X", es soll hier dokumentiert werden, sowohl später, wenn es ernst wird auch um Hilfe gebeten werden. Erstmal nur Kurzbeschreibung (Dokumente und mehr Details in 2. Post später)

Gebiet: Südwestfalen, Plz Bereich 57xxx - wer kommt aus der Nähe, bitte melden zwecks gemeinsamem Vorgehen
Thema: Vollstreckungsankündigungen Stadtkasse bisher 2, einmal Ende 2016, dann 2017 nochmals
Kurzverlauf:
- Wurde Ende 2014 von "BS" angeschrieben, Mahnung, dann nochmal Spam nicht bezahlt, dann "Festsetzungsbescheid" (dieser von 2013-11/2014), "Zurückweisung - hilfsweise Widerspruch" Keine Antwort

- Mehr Mahnungen, dann aber 2 Hammer: "Bestätigung der Anmeldung" (X hat sich dort nicht angemeldet, also Lüge) + "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung" vereinbart (hat X nicht, also Lüge), auf beides geantwortet mit Beschwerde dass das Lügen sind, es kam mal eine Antwort mit Floskeln und Verweis auf "Rvst"

- Dann noch 3 oder 4 weitere "Bescheide" auf einen hat X nochmal reagiert, keine rechtsgültige Antwort, kein Widerspruchsbescheid etc. worauf X hätte klagen können

- X hat dann nur noch per E-mail geschrieben ua. eine Rechnung für X´s Aufwendungen es war X aber klar, es war nicht einzutreiben, da dieses andere schon versuchten. Einen Schadensersatz gibt hier anscheinend nicht.

- X hat dann Datenschutz Beschwerde gestellt und diesesmal auch eine Auskunft über seine Daten bekommen, sowie WOHER die Fa. diese hatte, nämlich vom EMA der Stadt. X hat 2016 Beschwerde an EMA Stadt geschrieben, mit Hilfenahme der Forenbeiträge ua. von Pinguin. Nach längere Zeit eine Antwort, Auskunft über seine Daten und dass alles rechtens wäre, es wurde "Rvst" sowie eine NRW Vorschrift / LANDESgesetz genannt. X hatte dann keine Lust / Zeit mehr sich damit zu beschäftigen und es so hingenommen.Da auch nichts weiteres ernsthaftes der Firmen WDR / BS eintrudelt. X hat dann auch Briefe zurückgehen lassen "Empfänger verzogen" o. "bitte keine Werbung mehr". Weil er es satt hatte sich damit zu beschäftigen.

- Allerdings kam dann 2016 1. Vollstreckungsankündigung, sofort reagiert, per E-mail und Brief, dann nichts mehr davon gehört, bis Ende 2017 weitere Vollstreckungsankündigung.

2 Dokumente folgen später in 2. Post.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
X hatte vor 2013 auch mit "GEZ" zu tun, da er in seiner alten Wohnung weder TV noch Radio hatte (in seiner jetzigen ebenso wenig), auch nichts bezahlt. Er hat(te) aber einen internetfähigen PC, ein Vertreter klingelte eines Tages an seiner Tür. X ließ sich überrumpeln und füllte eine Anmeldung für seinen PC aus. Es stellte sich heraus, dass die PC Regelung aber zu dem Zeitpunkt noch nicht gültig war, sondern nur in Planung. Vertreter hatte also getäuscht, X schrieb dann an WDR die Anmeldung zurück zu nehmen. Oh wunders ca. 1 Monat später kam Post worin die Anmeldung rückgängig gemacht wurde. X weiß noch, dass dieser Brief sogar 2x eigenhändig unterschrieben war. Da er seit 2013 keinerlei Unterschriften mehr auf Schreiben von "BS" u/o "WDR" gesehen hat, vermutet er, dass WDR bis 2013 noch eine Art Behörde war. Seit 2013 nicht mehr, worauf natürlich auch Änderung Gebühr zu Beitrag hindeutet.

X zog um, er richtete auch Auskunftsperre bei EMA ein und freute sich vor weiterer Verfolgung sicher zu sein. Ein Trugschluss, denn EMA beachtete die Sperre nicht. Die Firmen BS u/o WDR hatten seine Daten irgendwann Mitte 2014 erhalten, denn den 1. sog. Bescheid erhielt er Herbst 2014.

X vergaß in der Chronik oben zu erwähnen, dass er auch Strafanzeige/Antrage gegen "BS"+"WDR" bzw. die jeweiligen Geschführer stellte. Und auch darum bat, die Praxis des EMA hinsichtlich Datenschutz zu prüfen. Ergebnis, keine Straftaten erkennbar. Womit natürlich die Staatsanwaltschaft Recht hatte, denn Versendung von Massenpost / Werbung ist keine Straftat. Auch Datenverletzung nicht, beides kann man nur zivilrechtlich verfolgen.

EDIT: Es gibt Schwierigkeiten mit unkenntlich machen meiner Anhänge, aber es gibt darauf auch nicht viel zu sehen. Meine "Bescheide" sehen genauso aus, wie die die andere schon posteten mit den bekannten Fehlern. Und V-Ankündigung aus 2016 der Stadt ist genauso. Diejenige von 2017 von selber Stadt wurde anscheinend verbessert, u.a. härtere Androhung (Haft), eine Aufstellung der Zeiträume nun und mehr Details allgemein. Aber unter "wenden sie sich an auftraggebende BEHÖRDE" ist immer noch Nummer des BS da ich dort angerufen hatte. Das ist keine Behörde, wenigsten DAS müsste doch allgemein bekannt sein (nicht bei den Städten?). WDR ist aber auch keine, also suchen wir weiter.....aber ich nicht mehr. Mir reicht es für diese Woche.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 21:08 von Alpha667«

n
  • Beiträge: 390
Hier mal ein Vorschlag, wie auf Vollstreckungen durch Stadtkassen / Finanzämter reagiert werden könnte, X hat dieses auch angewendet (keine Rechtsberatung folgendes ist rein fiktiver Natur)

a) Festellen, ob "Deine Rundfunkanstalt" eine Behörde ist, X weiß vom Falle des WDR (siehe Screenshot und Text1) und BR (siehe Text2), dass diese beiden keine sind).Auch prüfen ob korrekte VAs vorliegen. Hier geht es hauptsächlich um die sog. "Festsetzungsbescheide". X selber hat noch keinen gültigen VA bekommen. Das liegt in X Falle vermutlich daran, dass "seine Rundfunkanstalt" keine Behörde ist und somit keine VAs erstellen darf.

Sollten Dir aber gültige VAs des Rundfunks vorliegen und dieser in der Tat eine Behörde sein, dann hättest Du diesen gültigen VAs zuvor widersprechen müssen. Also vor einer eingeleiteten Vollstreckung bereits, idR werden diese Widersprüche wohl vom "Rundfunk" abgelehnt. Dann hätte man vor dem Verw. Gericht klagen müssen.

b) Finanzamt/Stadtkasse ist eine Behörde, es handelt sich vorgeblich um sog. "Amtshilfe" (Amt=Behörde) d.h. ein Unternehmen darf eine Behörde nicht beauftragen. Hier gibt es aber eine Grauzone, zB. Krankenkasse sind auch keine Behörden und dürfen Verwaltungsvollstreckung beantragen (Amtshilfe). In X BL steht dort leider auch, dass "Rundfunk" das darf. Es scheint sich aber um ein Überbleibsel aus GEZ Zeiten zu handeln, welche wohl tatsächlich noch "eine Art Behörde" war. Darauf weist auch deutlich die Umbenennung in Beitragsservice und Beitrag hin.

c) Abhängig davon, was a) als Ergebnis gebracht hat, entweder einen Widerspruch (damit erkennt man aber an, dass die Forderung formal zu Recht besteht, man aber Zweifel an der Höhe/Richtigkeit/Gesetzmäßigkeit hat) oder eine Zurückweisung (damit wird der gesamte Vorgang abgewiesen, weil schon die Voraussetzungen einer Amtshilfe durch Behörde an ein Unternehmen nicht gegeben waren).

Natürlich muss man im letzterem Falle auch seine Beweise dem Amt senden.. Am besten mit Nachweis Zustellung. Man fordert Vollstreckungsbehörde auch auf, einem Gegenbeweise anzutreten, sollten Sie Zweifel an Deinen Beweisen haben. Der sog. "Rfst" reicht dafür NICHT aus, er erhebt keinen in den Beamtenstand o. macht Firmen zu Behörden. Ebenso zaubert er nicht Unterschriften von Beamten, Dienstsiegel etc. auf "Infopost" welche Du zuvor erhalten hast (falls keine VAs handelt es sich um Werbung,Angebote etc.). Vorschriften VA kann man selber im Netz finden. Sollte Vollstreckung fortgesetzt werden, muss man dagegen klagen, Akteneinsicht beantragen. X ist selber nicht klar wo das wäre (Amts - o. Verw.Gericht?) aber das teilen Dir die netten Beamten sicher mit und beraten Dich auch wie Du vorgehen musst. Denn Beamte sind für den Bürger da, haben somit Beratungs - und Auskunftspflicht gegenüber diesem.

Text1 WDR Gesetz besagt, "Intendant" hat Dienstvertrag (=Arbeitsvertrag), Beamte haben keinen Arbeitsvertrag. Also ist er kein Behördenleiter.

Text2 "BR/ARD    Der gebürtige Nürnberger Stefan Hanke (42) studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg, war von 1992 bis 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kommunikations- und Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Medienwirtschaft und ging 1996 als kaufmännischer Revisor zum Bayerischen Rundfunk. Seit 2001 war er persönlicher Referent des Intendanten und erwarb sich besondere Verdienste als Gesamtprojektleiter "OPUS", einem unternehmensweiten Change Management Prozess. Zuletzt arbeitet Stefan Hanke als Leiter der Abteilung Unternehmensplanung und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Intendanz des BR. "

Aber Vorsicht:
Wer schon einmal bezahlt hat oder aktuell bezahlt, oder sich dort freiwillig irgendwann mal angemeldet hat, wird es schwer haben eine Vollstreckung abzuwenden. Alles obige wird vermutlich als "konkludentes Handeln" angesehen...d.h. man hat eingewilligt, einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Auch wenn Täuschung im Spiel war, wird es schwer sein, das nach zu weisen.

Anbei 2 Screenshots, der vom BS sollte allgemein bekannt sein, der vom WDR sagt, wie oben vermutet über Status WDR: Unternehmen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2017, 19:24 von Alpha667«

n
  • Beiträge: 390
Vorgestern die dritte V-Ankündigung erhalten, nun will ein Vollstreckungsbeamter mich auch zu Hause besuchen.

Inzwischen wurde auch Befreiungsanträge (ohne einer Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Beitrages) gestellt, hatte erfahren dieses ist 3 Jahre rückwirkend möglich. Teilweise wurde dem vom WDR auch entsprochen. Aufstellung der angeblich geschuldeten Beträge in Schreiben der Stadtkasse enthalten aber auch inzwischen befreite Zeiträume.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
Hat sich wieder was getan, dieses mal etwas "aufregender":

Ein "X" hatte ja weitere V-Ankündigung erhalten, auf diese Widerspruch/Zurückweisung wie in 2016 und 2017, dieses mal mit kürzerer Begründung und Hinzufügung der Gründe:

- Urteil des BvG ist abzuwarten
- Zwischenzeitlich befreite Zeiträume stimmten nicht mit Zeiträumen in Vollstreckungs Aufstellung überein. X hatte auf jeden Antrag der Befreiung "Ohne Anerkennung der Rechtsmäßigkeit des Beitrages nach Maßgabe BVG"

Des weiteren hatte X auf die schon vorgebrachten Gründe aus 16/17 verwiesen. Es befand sich der Vorgang 2017 noch in deren Akten wie ich erfuhr, der 2016 nicht mehr. AD Mitarbeiter teilte X mit, dass er sich damit gar nicht beschäftigt hätte, wie sein Kollege es getan hätte  ;D So nach dem Motto "Ist eh alles Quatsch". Der war aber ansonsten umgänglich, spätestens als ich zahlen MUSSTE. Er war freundlich aber bestimmt (wenn auch falsch bestimmt). Weiterer Kollege dort vom Innendienst sagte natürlich auch alles "iO". Und was zb. der BS selber so schreibt, nicht rechtsfähig und so das interessiert ihn auch nicht.

Außerdem hatte X Akteneinsicht und das Orig. Vollstreckungsersuchen angefordert. Er hatte weiterhin den genannten Termin des AD abgesagt, da die Vollstreckung ja unrechtmäßig ist und er eh nicht zu Hause war. Die Stadtkasse möge bitte ihre Zeit und Energie für tatsächliche "schwarze Schafe" - die berechtigte Forderungen nicht zahlen - verwenden und nicht für unrechtmäßiges.

X hatte keine Antwort erhalten. Am Montag wurde sein PKW gepfändet (auf dem Parkplatz mit Kuckuck etc.) beklebt und Wegfahrsperre.

X hätte bis zum 07.06, zu zahlen sonst würde abgeschleppt und versteigert.

X hatte angerufen und auf Widerspruch hingewiesen (lt. AD Mitarbeiter "nicht gültig, nur aus dem Internet, zahlen sie sonst Auto weg"

X musste heute den Betrag unter Vorbehalt entrichten. X braucht das Auto aber u.a. beruflich. Er hatte direkt vor Ort nochmals Widerspruch aufnehmen lassen. Die Frist von Pfändung zu Abschleppung / Beschlagnahme waren nur 4 Tage. Das wäre aber die Regel so.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 17:20 von nexus77«

n
  • Beiträge: 390
Ich wollte noch etwas hoch laden, aber kann es nicht ausreichend unkenntlich machen und Datenschutz ist wichtig. Daher lasse ich es erst mal. In einem anderen Thread wurde PKW Pfändung angezweifelt. Als ob X das erfinden würde ?  >:D

Ich habe 2 Postern aber per PN Bildbeweise geschickt, diese können es bestätigen, falls noch jemand zweifelt :) Ein Poster per PN gab schon Hinweise wie weiter zu verfahren sei, es werden aber gerne weitere Tipps entgegen genommen. Es handelt sich um noch laufendes Verfahren wegen Widerspruch. Erst nach Abschluss Verfahren dürfte Stadtkasse, wenn ihr vor Gericht Recht gegeben würde, das Geld an BS/WDR leiten, oder ? Falls nicht, muss ich es zurückbekommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 17:25 von nexus77«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Habe "hypothetisch" Bilder von fiktivem Herrn X gesehen. PKW war reichlich beklebt -- es handelt sich NICHT um eine freundlich gemeinte proaktive Korrosionsschutzmaßnahme der Stadt.

MfG
Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

g
  • Beiträge: 368
Daher lasse ich es erst mal. In einem anderen Thread wurde PKW Pfändung angezweifelt. Als ob X das erfinden würde ?  >:D

Ich habe 2 Postern aber per PN Bildbeweise geschickt,
diese können es bestätigen,
falls noch jemand zweifelt :)
Ich sach ma so:
Ich hab da drei Bildchen gesehen, die

Keinerlei direkte Verbindung zu einer bestimmten Maßnahme erkennen lassen!

Beweise sehen für meine Begriffe anders aus.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 244
Wie soll man das beweisen können, wenn Stadt/Gemeinde die Drecksarbeit für die/den GEZ/BS erledigen ?
Eine signifikante Häufung hier im Forum müsste ja auffallen, kurz nach dem Termin in Karlsruhe ??
>:D

Die Zweifler werden es wohl erst merken, wenn sie selbst an der Reihe sind  :police:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2018, 16:07 von Dauercamper«

n
  • Beiträge: 390
Naja, das Geld ist erst mal weg. 3 Monate haben die Zeit Widersprüche zu bearbeiten, oftmals können sie sich noch mehr Zeit nehmen. Das einzige Mittel, wäre eine Untätigkeitsklage dann, was aber auch wieder Zeit und Geld kostet. Ich habe keinen Zweifel daran, hätte ich Geld nicht auf Tisch gelegt, die hätten meinen Wagen am nächsten Tag "einkassiert", da waren die sehr nachdrücklich.

Und hätte er irgendwelche Schäden dabei erlitten, wäre natürlich ich selber Schuld gewesen.
Das Gleichgewicht der Mächte ist doch relativ unausgewogen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 244
Ich habe keinen Zweifel daran, hätte ich Geld nicht auf Tisch gelegt, die hätten meinen Wagen am nächsten Tag "einkassiert", da waren die sehr nachdrücklich.

alles richtig gemacht !  :)
Nur wenn du ein Auto aus beruflichen benötigst(zB. als Selbstständiger), wäre eine Pfändung unverhältnismäßig gewesen. Du hättest natürlich auch dein Auto(vor Ankündigung vor drohenden Vollstreckung!)verkaufen/übertragen können und vom neuen Besitzer zurück-leasen oder leihen können.

Und hätte er irgendwelche Schäden dabei erlitten, wäre natürlich ich selber Schuld gewesen.

+ Abschleppkosten
+ Verwahr- oder Stellplatzkosten

Das Gleichgewicht der Mächte ist doch relativ unausgewogen.

Das Gewaltmonopol hat der Staat und jetzt eben auch der ÖRR  >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
"Nur wenn du ein Auto aus beruflichen benötigst(zB. als Selbstständiger), wäre eine Pfändung unverhältnismäßig gewesen. Du hättest natürlich auch dein Auto(vor Ankündigung vor drohenden Vollstreckung!)verkaufen/übertragen können und vom neuen Besitzer zurück-leasen oder leihen können."

"Eigentlich" brauchte ich es beruflich, aber lt. Infos im Netz wäre es schon "zumutbar". Das mit verkaufen etc. hätte ich in 4 Tagen machen müssen, denn solange war die Frist. Also von Pfändung zu abschleppen. Ich habe diesen Wagen auch erst seit 2,5 Monaten, davor das Auto hätten sie ruhig mitnehmen können :)) 24 Jahre alt war der, kein Tüv mehr und Rost...der jetzige ist "nur" 22 Jahre alt...dafür fast 50k Kilometer weniger, die findet man relativ selten (Golf3) mit unter 100k km. Also "Liebhaberstück"  8)

"+ Abschleppkosten "

Ca. 120,- wurde mir gesagt.

"Das Gewaltmonopol hat der Staat und jetzt eben auch der ÖRR "

Ja, Staat im Staate nun ziemlich offensichtlich. Er darf ein Unternehmen sein als auch eine Behörde.
So eine Firma hätte ich auch gerne... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
Widerspruch wurde letzte Woche abgelehnt.

War auch mal beim Amtsgericht, wg. Akteneinsicht.

Dort liegt nichts vor. D.h. die Gerichte / Richter scheinen bei dieser Art Vollstreckung nicht von Nöten zu sein um eine bestrittene Forderung trotzdem eintreiben zu können...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
Wegen Frist habe ich eine Klage erst mal zur Fristwahrung eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Da das meine 1. Klage ist, wird es spannend was Gericht dazu sagt. Habe teilweise eine Vorlage aus dem Netz genommen, wo es auch um eine Verwaltungssache geht und angepasst.

Sobald es ernst wird, mit Anträgen, Beweisen, Begründungen...brauche ich sicher einen Anwalt. Sicher wird das Verfassungsgericht zumindest einige Zweifel am derzeitigen System anmelden - drücken wir die Daumen.

Ich möchte mal ein "LOB" aussprechen für die Stadtkasse "S", zwar war die Vollstreckung rechtswidrig, aber der Schriftverkehr sieht ordentlicher aus, als andere Fälle. Weiterhin kam der Widerspruchsbescheid im "gelben Brief", war auch ordentlich und sogar mit Durchwahl, Unterschrift, Siegel. Also ein echter Verwaltungsakt, im Gegensatz zu dem Kram, was bei gewissen anderen Stellen als VA durchgeht....



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 390
Ein Schreiben vom Gericht traf bei X bereits ein, er dachte die Gerichte wären überlastet. Er hatte nur einen Antrag gestellt, nämlich Akteneinsicht (alles weitere werde nachgereicht, also Begründung, Anträge). Gericht schreibt, es hat "Verwaltungsvorgänge angefordert". Es weist darauf hin, dass bei Behörden eine Klage nicht 2fach eingereicht werden muss, denn es wird elektronisch übermittelt.Auch an anwaltlich vertretene Privatpersonen.

X soll noch den betreffenden Bescheid einreichen, er weiß aber nicht, was der Bescheid ist. Vermutlich ist es der ganze Vorgang also 2 x "Ankündigung", 2 Pfändungsprotokolle und pot. noch ein weiteres Blatt (Benachrichtigung Stilllegung KFZ) als der gesamte Bescheid, bzw. VA zu sehen ? Den Widerspruchsbescheid dagegen reichte X bereits ein.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben