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Autor Thema: Auszug aus Elternhaus, gleiche Adresse  (Gelesen 2018 mal)

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Auszug aus Elternhaus, gleiche Adresse
Autor: 21. November 2017, 19:23
Sohn 1 wohnt mit seinen Eltern auf Musterstraße.1, im gleichen Mehrfamilienhaus steht eine Wohnung zwei Etagen höher zum Verkauf, diese wird von Sohn 1 gekauft.
Der Besitzerwechsel in der Urkunde des Notars fand im Mai 2015 statt, seitdem wohnt auch Sohn 1 in der neuen Eigentumswohnung mit der gleichen Meldeadresse.
Sohn 1 hat sich jedoch seit dem 1.Mai 2015 bei der Stadt nicht umgemeldet, da er der Merinung war, gleiche Postadresse/Meldeadresse, keine ummeldung nötig.
Unter anderem hat er auch nie Post von der GEZ/Rundfunkbeitrag bekommen, jetzt hat aber Sohn 1 gelesen, das trotz gleicher
Meldeadresse auch eine Meldung an die Stadt hätte erfolgen müssen.

Wie soll Sohn 1 vorgehen um weder Problemen mit der Stadt noch GEZ aus dem weg zu gehen, oder ist hier tatsächlich doch keine ummeldung erforderlich?

Wird Sohn 1 von den Rundfunkanstallt eine Rechnung für die Gebühren ab 1.5.2015 erhalten, bzw. wieviele Jahre Rückwirkend kann der Beitrag eingefordert werden?


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Re: Auszug aus Elternhaus, gleiche Adresse
#1: 22. November 2017, 00:37
Warum sollte man sich Probleme schaffen, wenn bisher keine Probleme aufgetreten sind?  8)


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Re: Auszug aus Elternhaus, gleiche Adresse
#2: 22. November 2017, 00:54
Eine Ummeldung beim EMA würde nur dann einen Sinn ergeben, wenn dort zusätzlich zur Anschrift eine Wohnungsnummer angegeben wurde. Das EMA möchte meist, dass dieses Feld mit ausgefüllt wird. Wichtig falls die Polizei dringend in die Wohnung stürmen möchte. Falls es nicht ausgefüllt war, dann würde eine Ummeldung nur etwas bewirken, wenn diese Nummer neu erfasst würde, weil sonst sicherlich keine Unterscheidung möglich wäre. War also bisher keine Wohnungsnummer z.B. "001 Links", oder "003 Mitte" oder auch "2OG Hinterhaus" vorhanden würde eine Ummeldung ohne so eine Neu Angabe sicherlich nichts an den bisherigen Angaben ändern, so dass das die Mitarbeiterin des EMA in jedem Fall fragen würde warum A sich an Adresse A ummelden will auf die gleiche Adresse um damit nach eben der Wohnungsnummer zu fragen.


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Re: Auszug aus Elternhaus, gleiche Adresse
#3: 04. Dezember 2017, 09:53
Solange es Eltern mit gleichem Nachnamen gibt und sich der Wohnungseigentümer auch sonst nichts zu schulden kommen läßt gibt es keine argumentative (außer formale) Gründe zur Ummeldung.
Die Wohnungslage der Wohnadresse wird eigentlich nur im Fahndungsfall benötigt, damit das SEK nicht die falsche Wohnung stürmt, was aber trotz Meldeanschrift mit Stockwerksangabe dennoch öfter schiefgeht, weil die Beamten nicht richtig gezählt haben, Hochparterre nicht vom ersten OG unterscheiden können oder postalisch rechts mit postalisch links verwechseln, gelegentlich wohnen auch zwei nichtverwandte Müllers oder Meiers oder Mohamads im gleichen Haus.
Da Post eindeutig zugestellt werden kann (egal ob in einem gemeinsamen mit den Eltern oder einem davon unabhängigen Briefkasten) juckt es auch eigentlich keine Behörde und persönliche Abgleiche der Meldebehörde wird es auch in Zukunft nicht geben.


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Re: Auszug aus Elternhaus, gleiche Adresse
#4: 06. Dezember 2017, 03:29
Danke für die Info. Es gibt mir neues Wissen. Es war sehr hilfreich für mich.


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