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Autor Thema: SOS - Suche GEZ-Verweigerer unter der Einkommensgrenze - ohne Jobcenteranmeldung  (Gelesen 3649 mal)

M
  • Beiträge: 3
Hallo, es freut Person M, dass sie hier im Forum Menschen findet, die auch ihre Probleme mit dem Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio - früher GEZ - haben.

SOS - Person M braucht dringend  Rat und Tipps!
Person M = Freie Redakteurin und seit 2003 im ständigen Briefverkehr mit der GEZ, da Person M um diesem Zeitpunkt herum beschlossen hatte, kein TV mehr in seinem Leben haben zu wollen, aber daraufhin ständig von der GEZ angeschrieben worden ist, dass M sicher "nur vergessen" hätte, sein TV-Gerät anzumelden. Nach gefühlten tausend Briefen und mehreren unangemeldeten Besuchen von GEZ-Kontrolleuren und Spitzeln, inklusive einer Hausbesichtigung eines GEZ-Mitarbeiters und der anschließend recht deutlichen Klarstellung, dass sich tatsächlich kein Fernseher in seinem persönlichen Lebensraum befindet, ist M aus beruflichen Gründen fast zeitgleich für ein Jahr nach Österreich gezogen und hatte dort erst einmal seine himmlische GEZ-Ruhe.
Mit dem Hauskauf und Umzug zurück nach Deutschland (Bayern) im Jahr 2010, hatte M dann aber auch gleich wieder die GEZ am Hals. In dieser Zeit konnte M erfolgreich auf den Schreibkrieg verweisen, der sich in zwei prall gefüllten Ordnern befand und auf deren Schreibzeichen. Seltsamer Weise hörte M darauf hin rein garnichts mehr von der GEZ.
Nun, da M sich auch oft längere Zeit im Ausland aufhält, hat M die Änderung in Deutschland im Jahr 2013 nicht realisiert. Daher war sein Erstaunen groß, als M im Juni 2014 die Mitteilung von der GEZ erhielt, dass auf seinem "Kundenkonto" ein Betrag von fast 400 Euro im Minus steht. Erst da hat M angefangen, sich in die Neuerungen des Gesetzes einzulesen und zu recherchieren - in eigener Sache. M war schon klar, ab jetzt muss jeder Haushalt zahlen, ob man ein Gerät hat oder eben nicht. Da Person M als Freie Redakteurin (leider!) kein geregeltes Einkommen hat, hatte M beim Nachdenken festgestellt, dass M ab und zu in der sauren Gurkenzeit auch unter das Lebensminimum fällt, doch wäre M bisher nie auf die Idee gekommen, soziale Hilfen zu beantragen. Doch genau das hatte dann die GEZ geraten und M gleichzeitig aufgefordert, daß M mich beim Arbeitsamt / Jobcenter melden muß, denn nur dadurch könnte M eventuell eine Freistellung für die GEZ-Beiträge erhalten. Im Klartext heisst es, diejenigen, die sich lieber auf die soziale Hängematte legen, bekommen obendrein noch die GEZ-Gebühr geschenkt, die, die dann lieber an sich selbst sparen, als dass sie das soziale Netz belasten, schauen in die Röhre oder eben nicht, so wie M jetzt. Dabei ist es schon fast wieder pervers, dass man sich ab 2013 eine Befreiung erbetteln muss, für eine Sache, die man aus Prinzip nicht nutzt! Aber ok.
Mit der Anmeldung im März 2016 beim Jobcenter (und vierundzwanzig Seiten Vordruck und Anlage der gewünschten Dokumente) war M erst einmal ein paar Tage Vollzeit beschäftigt! Bei anschließender Prüfung wurde dann festgestellt, dass M als sogenannter Freiberufler "hilfsbedürftig" war und so wurde M "Aufstocker", der auf knapp 200 Euro im Monat Anspruch hatte. Nur so konnte M an den Bescheid zur Gebührenbefreiung bei der GEZ kommen. Doch damit nicht genug! Noch vor Ausgabe des Hauptantrages wurde M von einem anderen Sachbearbeiter im Jobcenter mehr oder weniger genötigt, dass M eine sogenannte Wiedereingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter unterzeichnen musste, denn sonst gibt es keinen Antrag! In weiteren Gesprächen wurde M mitgeteilt, dass man M „aus der Selbstständigkeit nehmen würde“, wenn er es nicht schaffe, dass M seinen Lebensunterhalt zukünftig wieder selbst verdienen kann - so wie M dies in den letzten knapp dreißig Jahren als Freie Redakteurin und Fotografin immer geschafft hat. Nach Ablauf dieser ersten sechs Monate "Aufstockerhilfe"vom Jobcenter hat M sich postwendend wieder abgemeldet. Person M wollte nicht in sinnlose Maßnahmen gesteckt werden und damit die Arbeitslosenstatistik frisieren, aber auch kein Praktikum in einer Spedition machen! Das wäre eine Alternative aus deren Sicht gewesen.
In diesen sechs Monaten "GEZ-Brief-freier Briefkasten", hat M versucht, mit der GEZ eine gangbare Regelung zu treffen, um den angelaufenen Minusbetrag auf meinem "Kundenkonto" zu reduzieren und eine gute Lösung zu finden. Auf seine Schreiben erfolgte aber keine Reaktion. Daraufhin hat M einen Anwalt eingeschaltet. Doch auch auf seinen schriftlichen Vorschlag an die GEZ, kam knapp eineinhalb Jahre überhaupt keine Rückantwort. Dafür kam jetzt, am 10.10.2017, die Mahnung auf einen Gesamtrückstand von 895,96 € zusammen mit der Information zur drohenden Vollstreckungsmaßname, wie zb. die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommes, der Rente oder der Mietkaution (bzw. Besuch einer Vollstreckungsbehörde, mit Hinweis, dass diese Kosten dann natürlich ebenfalls auf seine Rechnung gehen würden) dazu eine Zahlungsfrist bis zum 16.10.2017. Daraufhin hat mein Anwalt Klage beim zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht. Am 24.10.2017 wurde die Klage von der gegnerischen Anwaltskanzlei abgewiesen und ferner wurde mitgeteilt, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Daher stellt M jetzt einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe und hofft, dass er durchgeht. Denn in der Zwischenzeit hat M parallel zu seinem GEZ-Problem erfahren, dass es relativ viele ältere Menschen gibt, die genau diesen Gang zum Arbeitsamt scheuen, obwohl sie sich auch unterhalb des Lebensminimuns befinden. Man muß kein Prophet sein, um zu ahnen, dass in diese missliche Situation zukünftig viele Menschen geraten werden, vorallem Frauen, die eh im Berufsleben oft viel wenig verdienen, als ihre männlichen Kollegen. Im Februar 2016 hatte M dieses generelle Problem bei einem Telefonkontakt mit der GEZ angesprochen und auch auf die Folgen, die eine Anmeldung beim Jobcenter mit sich bringt oder bringen kann. Gleichzeitig hatte M damals angeboten, einer Prüfstelle bei der GEZ seine Steuererklärung oder seine G + V zur Verfügung zu stellen, aus der die relevanten Daten ja auch ersichtlich sind. Daraufhin wurde M  mitgeteilt, dass die GEZ ausschließlich nur die, über das sogenannte Clearing beim Arbeitsamt/Jobcenter berechneten Angaben bzw. dessen Resultat und dem anhängenden GEZ-Befreiungsschein, reagieren kann.

Bei einem weiteren telefonischen Kontakt mit der GEZ hatte M von einem Sachbearbeiter einen anderen, recht interessanten TIPP bekommen: Beim Arbeitsamt anmelden, das Clearing machen lassen, wenn Hilfsbedürftigkeit besteht, auf die Zahlung zu verzichten und den Gebührenbefreiungsschein mitnehmen – diesen Tipp hat M auch in schriftlicher Form erhalten.
Doch diese „Rechnung“ geht bei der für M zuständigen Fallmanagerin im Jobcenter nicht auf. Abgesehen davon, dass M als „Aufstocker“ eine Auflage bekommt, dass M dem Jobcenter ständig zur Verfügung stehen muss, den Wohnort nicht ohne deren vorherige Erlaubnis verlassen darf und 21 Arbeitstage „Urlaubsanspruch“ zugeteilt bekommt – dies in M's Alter,  nächstes Jahr wird M sechzig. Mit genau diesen Auflagen könnte M zukünftig seine Projekte, speziell wenn sie im Ausland stattfinden, nicht mehr abwickeln und wäre dann in kürzester Zeit garantiert nicht mehr „Aufstocker“, sondern wirklich auftragslos und damit ein hoffnungsvoller Hartz IV-Anwärter - mit GEZ-Befreiung!

Nun, man muß sich entweder im Jobcenter bis auf die Unterhosen ausziehen und eine Art „Insolvenzerklärung“ auf knapp 24 DIN-A4-Seiten abgeben, mit allen angeforderten Nachweisen und Original-Dokumenten oder man muß eben Lösegeld an die GEZ zahlen und genau diesen Umstand möchte M nun angehen! Es ist unfassbar, dass sich die GEZ die Sachbearbeiter in den Jobcentern „ausleiht“, die dann die ellenlangen Vorarbeiten und Berechnungen erledigen, wobei die Mitarbeiter dort sicher auch andere Aufgaben zu erfüllen haben, als das sie Sekretariatsaufgaben für die GEZ übernehmen.

Mein Anwalt und M bitten um Unterstützung beim Kampf gegen die Windmühlen. Vorallem wäre es jetzt, in diesem Fall, hilfreich zu wissen, ob es noch mehr Menschen gibt, die zwar auch einen Anspruch auf monatliche Unterstützung durch das Arbeitsamt/Jobcenter hätten, jedoch die „Unterstützung“ auch nicht annehmen, wegen der teilweise oft nicht vollständig nachvollziehbaren Jobcenter-Auflagen und Auswirkungen. Für jeden Tipp ist M sehr dankbar! Und sorry, dass der Beitrag so lang geworden ist.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2017, 23:19 von Uwe«

A
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Es gibt mindestens noch eine Person, die den Jobcenter-Zirkus nicht in Anspruch nimmt - aus denselben Gründen. Und um sich der ÖRR-Diktatur zu entziehen, gibt es im Moment wahrscheinlich nur die Möglichkeit, wieder auszuwandern. Oder eben klagen, wie hier im Forum nachzulesen, und evtl. beim VG auf Härtefall plädieren. Und auf BVerfG hoffen.

Aber hier werden sicher noch eine Menge guter Tips der wirklich Versierten einlaufen.


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n
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Mein Schwager kennt eine Person W (wie Widerstand) die noch nie GEZ gezahlt hat (keine Geräte).
Der hat Liebesbriefe mit dem BS gewechselt, bis dann ein Bescheid kam -> Widerpruch. Dazu Härtefallantrag -> Ablehnung -> Widerspruch.

Person W hat seit ca. einem Jahr nichts mehr vom BS gehört.


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M
  • Beiträge: 3
Hallo und Danke für die Rückinfo. Es scheint eine beliebte Masche von der GEZ zu sein, dass nach einem Briefwechsel anschließend einige Monate ins Land ziehen. Genau mit der gleicher Vorgehensweise wurde M über ein Jahr in Ruhe gelassen. Auch er hatte auf Härtefallantrag plädiert, dieser war auch abgelehnt > Widerspruch > Funkpause, knapp über ein Jahr.

Dann Zahlungsaufforderung mit Hinweis, was passieren kann, wenn keine Zahlung erfolgt. Daraufhin nahm M sich einen Anwalt. Der schickte den Widerspruch am 5.9.2016 an den BS und bot im gleichen Zug eine Teilzahlungsregelung an, über die im Feststellungsbescheid vom 1.8.2016 geforderten Rundfunkgebühren. Da der Anwalt bis zum 14.02.2017 von der GEZ nichts mehr gehört hatte, fragte die Kanzlei bei M an, ob sich diese Angelegenheit in der Zwischenzeit erledigt hätte? Zum Glück traute M dem Frieden nicht und bat darum, den Akt nicht zu schließen und das war gut so! Am 10.10.2017 kam die Mahnung mit dem freundlichen Hinweis bei Nichtzahlung Geldeintreibung. Daher dicker Daumendruck für Person W!



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2017, 11:53 von DumbTV«

v
  • Beiträge: 1.194
...
Daraufhin nahm M sich einen Anwalt. Der schickte den Widerspruch am 5.9.2016 an den BS und bot im gleichen Zug eine Teilzahlungsregelung an, über die im Feststellungsbescheid vom 1.8.2016 geforderten Rundfunkgebühren.
...

Du solltest einen anderen Rechtsanwalt nehmen, oder besser, dich selbst schlau lesen und den Anwalt in die richtige Spur setzen.
1. der BS als nicht-rechtsfähiges Etwas ist niemals Ansprechpartner, immer die "zuständige Landesrundfunkanstalt"
2. Teilzahlungsangebot = Schuldanerkenntnis. Wie will man da noch einen Befreiungsantrag begründen?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Widerspruch > Funkpause, knapp über ein Jahr...
Am 10.10.2017 kam die Mahnung mit dem freundlichen Hinweis bei Nichtzahlung Geldeintreibung...
Wie bereits im vorherigen Beitrag richtig bemerkt, die meisten Anwälte sind zum Thema Rundfunkzwangsbeitrag leider nicht umfangreich informiert.
Es ist ein MUSS immer mit der zuständigen Rundfunkanstalt zu kommunizieren oder als Beklagter einzusetzen, niemals mit dem Beitragsservice.
Person M wurde darüber informiert, wenn nach drei Monaten kein Widerspruchsbescheid eingetroffen ist, dass eine Klage möglich ist (§ 75 VwGO). Klagen zum Thema Befreiung sind gerichtskostenfrei.

Mahnungen können Vorboten einer Zwankgsvollstreckung sein. Möglicherweise empfiehlt es sich eine Beschwerde gegen die Mahnung und einen Widerspruch gegen die Mahngebühr an die zuständige Rundfunkanstalt zu richten.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 3
Zum Stand: Die Person M erhielt Anfang Dezember vom zuständigen Verwaltungsgericht ein Schreiben mit den Hinweis: Im vorliegenden Verfahren sind keine Erfolgsaussichten in der Sache erkennbar, M wird gebeten, gegenüber dem Gericht zu erklären, ob die Klage zurückgenommen wird ...


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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Im vorliegenden Verfahren sind keine Erfolgsaussichten in der Sache erkennbar, M wird gebeten, gegenüber dem Gericht zu erklären, ob die Klage zurückgenommen wird ...
Warum sollte M die Klage zurückziehen? Eine Klage auf Härtefall ist doch gerichtskostenfrei. (M spart eventuell die 20Euro Auslagenpauschale des Beklagten, da bin ich mir aber nicht sicher)
Und so kurz vor dem Urteil des BVerfG würde ich keine Klage zurückziehen.


Weiterhin: Das Verwaltungsgericht ist an das BVerfG gebunden, und das hat Urteile zum Härtefall:
 --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5

Die kann M sich mal anschauen (ich habe das hier aus dem Forum (nicht selbst verifiziert))


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  • Beiträge: 984
Zitat
Bei einem weiteren telefonischen Kontakt mit der GEZ hatte M von einem Sachbearbeiter einen anderen, recht interessanten TIPP bekommen: Beim Arbeitsamt anmelden, das Clearing machen lassen, wenn Hilfsbedürftigkeit besteht, auf die Zahlung zu verzichten und den Gebührenbefreiungsschein mitnehmen – diesen Tipp hat M auch in schriftlicher Form erhalten.
Doch diese „Rechnung“ geht bei der für M zuständigen Fallmanagerin im Jobcenter nicht auf.

Warum nicht ? Die angedrohten Sanktionen / Auflagen  sind doch uninteressant, wenn keine Leistungen bezogen werden (freiwilliger Verzicht auf Sozialleistungen). Es geht doch bei der GEZ-Befreiung nur darum, dass aus dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters erkennbar ist, dass grundsätzlich aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein Anspruch auf ALG 2 besteht ! Auf einen konkreten Bezug kommt es nicht an. Nachdem der Bewilligungsbescheid da ist, meldet sich die Person einfach wieder beim Jobcenter ab. Die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung werden damit gegenstandslos. Das Jobcenter freut sich über jeden, der eigentlich Anspruch auf Leistungen hätte und sich freiwillig abmeldet ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2017, 20:26 von Nichtgucker«

S
  • Beiträge: 403
Zum Stand: Die Person M erhielt Anfang Dezember vom zuständigen Verwaltungsgericht ein Schreiben mit den Hinweis: Im vorliegenden Verfahren sind keine Erfolgsaussichten in der Sache erkennbar, M wird gebeten, gegenüber dem Gericht zu erklären, ob die Klage zurückgenommen wird ...

Bzgl. folgender Aussage

Zitat
Daraufhin hat mein Anwalt Klage beim zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht. Am 24.10.2017 wurde die Klage von der gegnerischen Anwaltskanzlei abgewiesen und ferner wurde mitgeteilt, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Daher stellt M jetzt einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe und hofft, dass er durchgeht

wäre zunächst von Interesse welche Art Klage beim VG eingereicht wurde. Klage auf Befreiung oder Anfechtungsklage gegen die Verwaltungsakte (Festsetzungsbescheide). Ferner wäre von Interesse auf welches Verfahren sich der neuerliche Hinweis des VG bzgl. der Erfolgsaussichten bezieht. Auf die Klage bzgl. Befreiung bzw. Anfechtung, oder auf den Antrag auf Prozeßkostenhilfe.

Abgesehen davon handelt es sich bei der Stellungnahme der gegnerischen Anwaltskanzlei nicht um eine Klageabweisung sondern vermutlich nur um eine Klageerwiderung, also um einen Antrag auf Klageabweisung.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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