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Autor Thema: Zwangsvollstreckungsmaßnahme  (Gelesen 2401 mal)

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Zwangsvollstreckungsmaßnahme
Autor: 30. November 2017, 13:35
Hallo an alle!

Nachdem ich leider in der Suchfunktion zwar vieles gefunden habe, allerdings in einigen Punkten für mich unklare und widersprüchliche Aussagen entdeckt habe hoffe ich dass meine Fragen beantwortet werden können. Zum Sachverhalt:

Person A hat das "übliche" hin und her mit dem Beitragsservice hinter sich. Es kamen lediglich "Kontoauszüge" und die standardisierten Schreiben. Diesen wurde stets widersprochen mit den üblichen Begründungen, angefangen bei "nicht rechtsfähige Gesellschaft" bis zur fehlenden Unterschrift auf den sog. "Bescheiden". Auf den letzten Widerspruch wurde nun 6 Monate nicht mehr geantwortet. Person A wiegte sich etwas in Sicherheit. Allerdings bekam Person A heute ein Schreiben vom Obergerichtsvollzieher mit dem Titel "Zwangsvollstreckungssache"

Hierin ist eine Zahlungsaufforderung (Frist: 2 Wochen) vorgesehen.

Weiter unten steht "Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft Sollte Ihnen eine vollständige Begleichung der Forderung binnen obiger Frist nicht möglich sein, sind Sie verpflichtet auf Grund des Antrags d. Gläubig. die Vermögensauskunft abzugeben. Hierzu wird der Termin bestimmt auf:

Montag,...

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen."


2 Fragen hierzu

1. Wurde es richtig verstanden dass, wenn die Forderung beglichen wird, dieser Termin und die Vermögensauskunft hinfällig sind?
2. Gibt es hier noch eine Möglichkeit sich gegen die von Person A und auch im Haushalt lebende Person B als für Unrecht empfundene Zwangsabgabe zu wehren? Oder würden Sie raten dass Person A am besten das Ganze abhakt und gleich bezahlt!?

Person A hat natürlich Familie und möchte ungerne dass hier Arbeitgeber etc. mit involviert werden, es reicht schon wenn der Postbote gelbe Briefe verteilt.

Vielen Dank und viele Grüße

Mat


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