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Autor Thema: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng  (Gelesen 11049 mal)

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GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
Autor: 28. November 2017, 16:50

Bildquelle: http://up.picr.de/31078999sp.jpg

Die Rheinpfalz, 28.11.2017

GEZ: Für Nichtzahler wird es eng

Rundfunkbeitrag-Tipp: Meldedatenabgleich dürfte für manche Wohngemeinschaften Probleme bringen

Von Hans Peter Seitel

Zitat
«Ludwigshafen». Jeder, der eine Wohnung hat, muss Rundfunkbeitrag zahlen. Manche versuchen aber, sich diese Ausgabe – aktuell 52,50 Euro pro Vierteljahr – zu sparen. Im kommenden Jahr könnten diese Personen Ärger bekommen: Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (die frühere GEZ) werden dann bundesweit alle Einwohnermeldedaten übermittelt, um sie mit dem eigenen Beitragskontenbestand abzugleichen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.rheinpfalz.de/nachrichten/wirtschaft/artikel/gez-fuer-nichtzahler-wird-es-eng/


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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#1: 28. November 2017, 17:30
Was aus dem Artikel nicht deutlich wird, ist:

1) Das aktuelle System funktioniert nur mit einem sich regelmäßig wiederholenden großen Datenabgleich.

2) Es werden nur die Zahlungsverpflichteten der Wohnungen nicht angeschrieben, denn nur von denen liegen abgleichbare Daten vor. Alle anderen, "Drückeberger" ;) sowie auch "unbescholtene"  ??? weitere Mitbewohner der Wohnungen für die bereits Beiträge gezahlt werden, müssen erneut angeschrieben werden. Es liegt von denen schlichtweg nichts (mehr) vor, womit die Einwohnermeldedaten mit einer Wohnungszugehörigkeit abgeglichen werden können. Wer sich nicht meldet, muss zwangsläufig nun wieder das Prozedere der Direktanmeldung über sich ergehen lassen!

3) Die "flüchtigen" und eigentlich sowieso rechtlich zweifelhaften Daten zur Ermittlung einer Gesamtschuldnerschaft bei Mehrpersonenhaushalten sind nicht mehr vorhanden und müssen neu erstellt werden. Mit allem Pipapo: Alle Angeschriebenen müssen dann schon wieder angeben, wer den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt. Da freut sich die Post am Geld der "pflichtbewussten Ahnungslosen" ;D und der Druckdienstleister des BS (PAV) über die erneuten Aufträge in der Grössenordnung des ersten "einmaligen" :P Datenabgleichs!


Edit "Bürger" @alle:
Die berechtigten Fragen zum Thema Aufbewahrungs- und Löschpflichten der Melde- und "Beitragskonto"-Daten bei ARD-ZDF-GEZ sollten der Wichtigkeit und Eigenständigkeit wegen besser in einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread diskutiert werden.
Da mir ein konkret diesbezüglicher Thread nicht erinnerlich ist:
Wer könnte hierfür bitte eine fundierte Diskussions-Grundlage schaffen?
Danke für die Mitwirkung, das Verständnis und die Berücksichtigung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#2: 28. November 2017, 17:52
Ich frage mich immer wieder neu, worauf die diese landesrechtliche Befugnis stützen; Melderecht ist alleinig Bundesrecht.

Es braucht ein Bundesgesetz, das explizit diese Möglichkeit der Übermittlung der Einwohnermeldedaten an ÖRR und Co. vorsieht; wo ist dieses?

Eine Genehmigung des Bundes an die Länder, entsprechende Gesetze selber zu erlassen, wäre ein Verfassungsbruch, denn die Länder sind in Bezug auf Melderecht und Co. nicht zur Gesetzgebung befugt.

Wenn man schon das Grundgesetz in Punkto Rundfunk/Kultur bemüht und den Ländern hierin die alleinige Gesetzgebung zugesteht, weil das Grundgesetz dem Bunde keine explizite Gesetzgebungsbefugnis in diesem Bereich verleiht, (und insofern eben das Gesetzgebungsrecht bei den Ländern liegt), muss und sollte man auch so konsequent sein, anzuerkennen, dass alleine der Bund im Melderecht Gesetze erlassen darf, kraft Grundgesetz.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#3: 28. November 2017, 19:40
Vor dem 01.11.2015 war das Meldewesen doch durch Landesgesetze geregelt, somit würde "lediglich" der in 2018 anstehende Abgleich ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Oder übersehe ich da etwas?


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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#4: 28. November 2017, 20:49
Es gibt da doch die neue EU Verordnung die besagt, das jeder Bürger das Recht hat zu entscheiden wo seine Daten hingehen und es verbieten darf diese an private Unternehmen zu schicken so wie andere nicht staatliche Organisationen

@ pinguin
Bestimmt weißt du welche Verordnung ich meine.
Wäre eine Klage gegen den Datenabgleich sinvoll? Spiele mit dem Gedanken


Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Klage“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„GEZ: Für Nichtzahler wird es eng“.
Es besteht auch die Möglichkeit spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen oder über die Suche Funktion Beiträge zum Thema Klagen und Meldedatenabgleich zu finden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#5: 28. November 2017, 20:53
Zitat
Mit dem erneuten Datenabgleich sollen so entstandene Lücken im Bestand aufgespürt werden. „Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen damit rechnen, beim Beitragsservice als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell zu Nachzahlungen herangezogen zu werden“, sagt Kathrin Körber, juristische Beraterin für Fragen des Rundfunkbeitrags bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Was die juristische Beraterin nicht erwähnt. Jeder "aufgespürte und aufgeflogene Zahlungsverweigerer" sollte erstmal zu seiner Verweigerung stehen, die ersten Infobriefe abheften und beim  ersten Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen. Bis der Abgleich durchgeführt wird und die Meldedaten verarbeitet werden, werden noch einige Monate ins Land gehen und in dieser Zeit wieder viele Umzüge durchgeführt werden, so dass auch die neuen Meldedaten schon wieder alt sein werden. Zudem gilt auch immer noch die Verjährungsfrist von drei Jahren, die man nicht aus dem Auge verlieren sollte. Verfassungsrechtlich kann sich in den nächsten Monaten zum Thema Rundfunkzwangsbeitrag noch einiges ändern.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#6: 28. November 2017, 21:47
@seppl: woher nimmst du die Gewißheit, dass LRA/BS nur noch über die Daten derjenigen verfügen, die zur Zahlung verpflichtet wurden, die übrigen gelöscht wurden? Zwar steht das im Gesetz, aber wir wissen es nicht und von unabhängiger Seite geprüft wird es auch nicht. Im Zusammenhang mit der Rundfunkfinanzierung werden diverse Gesetze gebrochen oder einseitig zu Gunsten der ÖR-Sender angewendet bzw. ausgelegt, vom Charakter der Abgabe bis zur Vollstreckung, da würde mich massenhafter Verstoß bei den Löschpflichten wirklich nicht wundern. Die Datenschutzbeauftragten der Sender sind nicht unabhängig und werden wohl fein die Schnautze halten, wenn da etwas faul ist.

Es gibt keine Backups der von den Meldeämtern übermittelten Daten, der Datenbank mit den Zahlern und offenen Fällen oder nur solche für einen kurzen Zeitraum zurück? Wie sind denn die Aufbewahrungsortepflichten im Hinblick auf eine Prüfung der Tätigkeiten des BS, einer Außenprüfung des Finanzamtes und allgemein zu Fällen in denen die Zahlungspflicht geklärt werden musste oder noch ungeklärt ist?

M. Boettcher

Anm. Mod. seppl: Warum stellst Du die unten aufgelisteten, guten und berechtigten Fragen nicht Deiner LRA sondern mir? Ich gehe erst einmal von offiziellen Angaben (Datenlöschung) aus und hake dann bei auftretenden Fragen bei der betreffenden Stelle nach. Gleich mit unbegründeten Vorwürfen (Daten werden heimlich beibehalten) aufzutreten ist leider zum Scheitern verurteilt, erstmal aus Beweismangel und zum Anderen, wenn wirklich Dreck am Stecken ist, wird er bei solch einer Vorwarnung sicherlich nicht zugegeben, sondern noch besser versteckt werden.


Edit "Bürger" @alle:
Die berechtigten Fragen zum Thema Aufbewahrungs- und Löschpflichten der Melde- und "Beitragskonto"-Daten bei ARD-ZDF-GEZ sollten der Wichtigkeit und Eigenständigkeit wegen besser in einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread diskutiert werden.
Da mir ein konkret diesbezüglicher Thread nicht erinnerlich ist:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2017, 22:58 von seppl«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#7: 28. November 2017, 22:20
Vor dem 01.11.2015 war das Meldewesen doch durch Landesgesetze geregelt,
Was bereits vor 2015 ein Verfassungsbruch gewesen wäre, wenn das Grundgesetz in den Art 73, (alleinige Gesetzgebung Bund), und 74, (konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Land), nicht geändert worden ist.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg
Zitat
Artikel 73

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
[...]
3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
[...]


Es hat an Art 73, Abs. 1, Ziffer 3, nichts zu deuten.

Die personenbezogenen Daten der Bürger eines Ortes, die bspw. in diesem Ort vom Einwohnermeldeamt "betreut" werden, zählen ohne Zweifel in den Bereich des Meldewesens, wie alle bei den Meldeämtern gespeicherten Daten zum Bereich Meldewesen gehören.

@Jarumasta
Du meinst die EU-Datenschutzgrundverordnung? Wird im Forum bereits thematisiert, bitte mal auf Suche danach begeben.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#8: 28. November 2017, 22:21
Was passiert, wenn sich alle Studenten einer WG vor dem Meldedatenabgleich wieder in der Wohnung von Mama und Papa anmelden?



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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#9: 29. November 2017, 07:48
oder der Zahler der WG meldet sich (nachdem er zum Zahler erkoren wurde und die Daten der Mitbewohner gelöscht worden sind) bei seinen Eltern an.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

s
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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#10: 30. November 2017, 07:54
Auch hier wieder mein Rat an alle "Erstangeschriebenen":

Nochmals: Wer noch nie vorher an der Meldeadresse angeschrieben wurde und die erste Post erhält, sollte diese NICHT öffnen! Diese VERSCHLOSSENE Briefsendung dann entweder selbst zur Post bringen (bei perönlicher Bekanntheit auf dem Postamt vielleicht bringen lassen) und mit dem Vermerk EMPFÄNGER HIER UNBEKANNT dem Mitarbeiter dort übergeben. Dieser klebt einen Zettel auf den Brief und schickt ihn zurück. Dies passiert meist noch ein 2. Mal. Danach hat man seeeeeehr lange Ruhe! Vor allem ist dies auch die perfekte Vorraussetzung und Vorbereitung für die zukünftige "Spielart": Es kamen leider nie irgendwelche Bescheide an. Denn beim BS wird dokumentiert ob es Rückläufer gab oder nicht! Keine Rückläufer -> Verwaltungsgericht erkennt dies nicht an und verlangt "Nachweise der Nichtzustellung" vom Empfänger!!!

Erstkontakt-Mitstreiter sollten meiner Meinung nach nicht mehr den Weg über Verwaltungsgerichte wählen sondern auf Zeit spielen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts! Außer zeitlichem, persönlichem und finanziellem Stress ist nämlich auf diesem Weg leider sonst nichts zu erwarten.

Und nochmals persönliche Erfahrung von Person A: Eine sehr gute Bekannte von Person A reagierte genauso wie oben beschrieben und wurde seit Dezember 2014! nicht mehr behelligt. Person A selbst hat bei der Anmeldung auf dem EMA (Oktober 2015) der Weitergabe der Daten widersprochen und seltsamerweise trotz Rückweisung des Widerspruchs seitens EMA und Abweisung der Beschwerde darauf vom Regierungspräsidium, bisher keine "Liebesbriefe" bekommen.

Viele Grüsse


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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#11: 30. November 2017, 08:16
Die Verbraucherzentrale gibt sinnlose Tips zur Absicherung gegenüber den anderen WG-Bewohnern, finanziert mit Rundfunkbeitragsgeld, so, so.
Was ist denn, wenn der Mitbewohner sagt: Das ist verfassungswidrig, ich beteilige mich nicht daran.

Da könnte man als WG doch ganz andere Tips gebrauchen und der Journalist könnte doch mal richtig tief recherchieren und sich mit der Ungerechtigkeit des Systems befassen...


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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#12: 30. November 2017, 16:50
Zitat
Jeder, der sich für eine Anmeldung als Beitragszahler zur Verfügung stellt, sollte sich vertraglich absichern. „Wir raten dazu, innerhalb der WG eine Vereinbarung zu treffen, damit auch die anderen WG-Bewohner monatlich ihren Anteil am Rundfunkbeitrag in die WG-Kasse einzahlen. Das hat für alle eine Signalwirkung, und der Beitragszahler bekommt schwarz auf weiß, dass seine Mitbewohner mit zahlungspflichtig sind“, so Expertin Körber. Obwohl der Rundfunkbeitrag vierteljährlich fällig ist, empfiehlt sie – wegen der Fluktuation in vielen WGs – monatliche Einzahlungen in die gemeinsame Kasse. Nur WG-Mitglieder, die vom Beitrag befreit sind, könnten davon ausgenommen werden. Eine solche Beitragsbefreiung erhalten auf Antrag beispielsweise Empfänger von Bafög oder Arbeitslosengeld II. Ist allerdings auch nur ein WG-Mitglied nicht befreit, muss die WG den kompletten Beitrag tragen. Blinde, gehörlose und schwerbehinderte Menschen können auf Antrag eine Beitragsermäßigung erhalten.

Die "Expertin" übersieht leider, dass aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung jeder einzelne Bewohner der WG direkter Schuldner seines Anteils am Rundfunkbeitrag bei der Landesrundfunkanstalt ist. Er könnte - würde die gesamtschuldnerische Haftung denn korrekt angewendet werden - seine eigene Teilschuld direkt an die LRA zahlen und träte damit aus dem Gesamtschuldverhältnis aus. (Das wird aber gesetzeswidrig wissentlich verschwiegen und verhindert). Warum sollte ich nun vorab schon eine Klausel "vereinbaren"*, die besagt, dass ein anderer seine Schulden, die er nicht mir gegenüber hat, bezahlen soll?

Erst wenn ich als Zahler den Gesamtbeitrag für die Wohnung zahle, kann ich im Regress von den anderen Mitbewohnern deren Anteile zurückfordern.

Der Einzug des Rundfunkbeitrags wird jedoch in der Praxis etwa wie der Einzug der Schuld eines Einzelschuldners vorgenommen und eine Person der Schuldnerschaft wird mit der Gesamtschuld schon von vornherein allein belastet! Das steht aber so nicht im RBStV! Dort treten mehrere Schuldner gleichstufig dem Gläubiger gegenüber. Zahlt ein einzelner Schuldner eine Teilschuld nicht an den Gläubiger (er ist eigentlich sogar dazu verpflichtet, um kompliziertere Regressabläufe zu verhindern) , dann kann sich der Gläubiger den Rest der Schuld von einem beliebigen Mitbewohner holen. So läuft die Gesamtschuldnerschaft!
Verschleiert wird dieser Sachverhalt durch die unrechtmäßig voreilige Verwaltungsvereinfachungstaktik. Die Verwaltungsvereinfachung verletzt - so angewendet - die Privatautonomie der Teilschuldner.

*die "Expertin" spricht vorsichtig von einer "Vereinbarung", da ein handfester "Vertrag" oder eine "vertragliche Vereinbarung" in dieser Sache aus den angegebenen Gründen nicht möglich ist.

Ein Gesamtschuldner muss in einem Gesamtschuldverhältnis nicht noch einen Vertrag mit den anderen Gesamtschuldnern über die Zahlungsverpflichtung der Teilschulden abschliessen.  ::)  Das wäre im Privatrecht mit dem Unterzeichnen des Vertrages schon geschehen und muss bei gesetzlicher Verpflichtung aus dem Gesetz hervorgehen. Tut es aber wohl nicht so wirklich!

Das wäre so unnötig, wie bei einem Autokauf neben dem Kaufvertrag noch eine weitere "vertragliche Vereinbarung" darüber abzuschliessen, dass der Käufer die aus dem Vertrag entstehenden gesetzlichen Verpflichtungen einhalten wird.  ::)

Oder neben einer offiziellen Eheschliessung sich nochmals privatvertraglich versichert, die gesetzlichen Pflichten der Ehe einzuhalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2017, 17:36 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#13: 30. November 2017, 17:15
Wäre das so zu verstehen, dass der "Zahlungspflichtige Beitragszahler innerhalb einer Wohngemeinschaft" faktisch eine Unter-Gebühreneinzugszentrale der Wohngemeinschaft ist, um die Forderung der jeweiligen Gebührenzentrale zu bedienen ?

Diese Dienstleistung sollte man sich dann auch vergüten lassen  ;D

Mit besten Grüßen,
Ketzerkater


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Re: GEZ: Für Nichtzahler wird es eng
#14: 30. November 2017, 17:22
Besser dargestellt wäre es mit dem Bild, dass er nun den Job des Beitragsservice zum Einzug der Teilschulden der übrigen Bewohner übernommen hat.
Dummerweise hat er eben dann auch die "Arschkarte", wenn einer sich (eventuell sogar aus guten Gründen) sträubt, zu zahlen. Dann darf er gegen den klagen.
Gute Nacht, Hausfrieden. Der RBStV als indirekter "Hausfriedensbrecher"!

Leider drifte ich gerne in mein Lieblingsthema "Gesamtschuld" ab. Hier heisst die Überschrift aber "GEZ: Für Nichtzahler wird es eng".
Möglichst zurück zum Thema!


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