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Autor Thema: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 16490 mal)

D
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Offizielle Pressemeldung der Stadt Hürth:

Pressemitteilung vom 19.02.2024

Stadt Hürth vollstreckt aufgrund eines Runderlasses des Justizministeriums NRW keine Rundfunkbeiträge mehr

Zitat
Da aktuell Fehlinformationen in Presse und Social Media im Zusammenhang mit der Stadt Hürth und der GEZ kursieren, möchten wir in eigener Sache aufklären:

Die Zuständigkeit für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen hat sich geändert. Bis zum 31.12.2023 hat die Stadt Hürth Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR durchgeführt. Seit dem 01.01.2024 führt die Stadt Hürth keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch. Hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR.

Grundlage für die Änderung ist ein Runderlass des Ministeriums der Justiz NRW im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Inneren (Runderlass – 2345 - Z. 1 –  vom 06.07.2023 zur Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der VO VwVG).
https://www.huerth.de/pressearchiv-2024/2024-02-19-GEZ.php


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 882
Ein faires Vollstreckungsverfahren kann so nicht zustande kommen, da der Vollstrecker befangen ist. Zwar war die "Behörde" die sich was selbst tituliert bisher auch schon befangen, aber zumindest gab es zumindest auf dem Papier noch Kontrollinstanzen. Nun fehlt nur noch, dass die Verwaltungsgerichte die Arbeit auch offiziell an den ÖRR abgeben...


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

T
  • Beiträge: 15
Zitat: In ganz NRW ist seit 01.01.2024 der WDR selbst Vollstreckungsbehörde.

Äh sorry, Person A war jetzt ne Weile raus und der WDR will von ihr noch Beiträge aus 2019 und 2020 haben (ichlachtehart)

Aber wie läuft das dann ab? Kommt so ein Wutzelmann vom WDR und sagt "Gib mal Kohle?"
Immerhin ist das Vollstrecken von Geldforderungen eine hoheitliche Aufgabe oder irre ich mich?


Edit "Bürger": Das dürfte wie schon seit jeher in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen laufen, d.h. mittels an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gerichteten "Vollstreckungsersuchens" mit Beauftragung der "gütlichen Erledigung" und - falls fruchtlos - Termin zur Vermögensauskunft sowie - im Falle deren Nichtabgabe und unter Umgehung des "Widerständlers" - die Einholung von Drittauskünften einschl. Bankkonten, Arbeitgeber etc. - bei welchen dann nach Lust und Laune der "Rundfunkanstalt" früher oder später eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" über den Betrag incl. Zusatzkosten eingereicht wird und welcher der jeweils ausgewählte "Drittschuldner" dann i.d.R. Folge leisten wird bzw. Folge zu leisten hat.
Alles sicherlich im www gut erklärt aufzufinden und auch hier schon mehrfach behandelt - siehe bitte immer beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
sowie dann auch unter
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Und um vorsorglich auch andere vage Hoffnungen zu dämpfen...
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37322.0
Hier also bitte keine weitere Vertiefung dieser Frage/n.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2024, 19:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus gegebenem Anlass kann wohl darauf hingewiesen werden, dass in Zukunft in NRW vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen aus dem Rechenzentrum des Beitragsservice an die Gerichtsvolzieher (Verteilerstellen der Amtsgerichte) versendet werden.

Enstsprechende Vorgehensweisen (z.B. Anträge, Akteneinsicht, Fristverlängerung und Terminverschiebung, Erinnerung etc.), nach Erhalt der Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers, wurden bereits vielfach im Forum diskutiert.

Es könnte in Erwägung gezogen werden, auf Grund der geänderten und abgeschlossenen Gesetzeslage, diesen Thread zu schließen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2024, 16:03 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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