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Autor Thema: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedroht die Meinungsfreiheit durch Overblocking  (Gelesen 1137 mal)

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MEdienpolitik.net, 22.11.2017

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedroht die Meinungsfreiheit durch „Overblocking“

Es wird Ernst mit dem neu erklärten Eifer gegen vermeintliche „Fake News“, „ausländische Desinformation“ und „Hasskommentare“. Das von Justizminister Heiko Maas so eifrig durchgedrückte Zensur-Gesetz ist mit einer Übergangsregelung in Kraft und wird ab 1. Januar 2018 dann voll wirksam rechtskräftig. Das Machwerk nennt sich technokratisch verschleiernd „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Und es wird jedem, der an freier Meinungsäußerung und einer offenen Kultur der Debatte interessiert ist, Sorgen machen.

Von Dr. Wolfram Weimer, Verleger und Geschäftsführer Weimer Media Group

Zitat
Dieses Gesetz sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, angeblich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Den Unternehmen drohen bei Verstößen drastische Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Maas hatte das Projekt kurz vor der Wahl m Eiltempo durch den Bundestag gejagt, damit das Gesetz doch noch irgendwie vor der Bundestagswahl beschlossen werden kann; man hatte offenbar Angst vor dem Wähler und neuen Mehrheiten.

Die Bundesrepublik bekommt damit das erste Wahrheitsgesetz ihrer Geschichte. Bislang hat sich unser Staat nicht in Debatten seiner Bürger eingegriffen und sich angemaßt, über Wahrheit oder Lüge zu entscheiden. Bislang gab es einen hohen Respekt vor der Meinungsfreiheit einer Bürgergesellschaft. Bislang fühlte sich die politische Klasse nicht attackiert durch neue Kritik von innen oder außen. […]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2017/11/medienpolitik-uns-droht-das-wahrheitsministerium/


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faust

... sieht aus, als wären wir tief gesunken, wenn schon ein Konservativer den drohenden Verlust der Meinungsfreiheit beklagt und Rosa Luxemburg zitiert.

(... darf man sowas dann nächstes Jahr überhaupt noch schreiben ???)


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Danke, ich hätte das sonst gar nicht mitbekommen.

rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

n
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Den Quatsch hat Danisch auch schon kommentiert:

Zitat
Manche Leser werden sich erinnern, dass ich im Juni bei der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche war und dabei u.a. den für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zuständigen Staatssekretär am Bundesjustizministerium Gerd Billen gefragt habe, welchen Rechtsweg man eigentlich seiner Vorstellung nach haben soll, wenn einem ein Facebook-Beitrag zu Unrecht gesperrt wird und es nicht strafbar ist, man etwa freigesprochen wird oder die Staatsanwaltschaft erst gar kein Verfahren eröffnet.

Die Antwort war: Gar keinen. Das liefe alles über die AGB von Facebook, wonach man gar keinen Anspruch auf Veröffentlichung habe, und Facebook sowieso willkürlich alles löschen kann. Das ist so richtig staatskriminell: Man macht ein Zensurgesetz und begibt sich auf die „Flucht ins Privatrecht“, worüber ich mich auch schon mit deren Pressesprecher gestritten habe.* Es ist dem Staat nämlich verboten, sich verfassungsrechtlichen Pflichten und Verboten durch Flucht in das Privatrecht zu entziehen.
* http://www.danisch.de/blog/2016/03/05/flucht-ins-privatrecht-anruf-aus-dem-bundesjustizministerium/
 
aus:
Heiko Maas und die Meinungsfreiheit
http://www.danisch.de/blog/2017/08/23/heiko-maas-und-die-meinungsfreiheit/

Lesenswert auch:

Warum Luther heute keine Chance mehr hätte
http://www.danisch.de/blog/2017/10/31/warum-luther-heute-keine-chance-mehr-haette/


Das Meinungsdurchsetzungsgesetz
http://www.danisch.de/blog/2017/04/29/das-meinungsdurchsetzungsgesetz/




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cleverle2009

Zitat
...
Man macht ein Zensurgesetz und begibt sich auf die „Flucht ins Privatrecht“, worüber ich mich auch schon mit deren Pressesprecher gestritten habe.* Es ist dem Staat nämlich verboten, sich verfassungsrechtlichen Pflichten und Verboten durch Flucht in das Privatrecht zu entziehen.
* http://www.danisch.de/blog/2016/03/05/flucht-ins-privatrecht-anruf-aus-dem-bundesjustizministerium/
...
 

Der gleichen verbotswidrigen Handlungsweise bedient sich der örR und der Gerichtsvollzieher, wenn die im Verwaltungsverfahren nicht beitreibbaren angeblichen Forderungen im Zwangsvollstreckungsrecht durch den Gerichtsvollzieher erpresste werden. Ein mir gut bekannter Mensch, dem solches erfahren musste, versucht über ein Klage dies abzuwehren. Die anwendung der ZPO ist bereits kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Interessant zu diesem Thema ist auch ein Vergleich der Geschäftsordnungen des bay. Landtages aus der 16. und 17. Wahlperiode. In der 17. Wahlperiode ist plötzlich die Vorunterrichtung des Landtages über die Absicht des Ministerpräsidenten, einen Staatsvertrag abzuschließen, enthalten. Einreichung und Lesungen sind dort vorgeschrieben.

16. Wahlperiode

http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006083.pdf

Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLTGO/true


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