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  • GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Freiburg Freitag 15.12.17: 15. Dezember 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Freiburg, Fr. 15.12.17, ab 14.30 Uhr  (Gelesen 1989 mal)

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Gerichtstermine Verhandlungen VG Freiburg Freitag 15.12.17
Rundfunkbeitrag, 4. Kammer
14:30
15:00


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 16:43 von karlsruhe«

  • Beiträge: 890
 
Erste Verhandlung 14:30

War an der Tür zum Sitzungssaal nicht angeschrieben. Keiner wußte was, nicht einmal die Vorzimmer-Dame.

Zweite Verhandlung 15:00

Anwesend der Richter, und 2 Zuschauer.

Richter frägt die Zuschauer ob sie die Kläger wären. Diese verneinen. Richter meint, es wäre jetzt kurz nach 15:00, wir warten eine Viertelstunde.
Nach 5 Minuten erscheint der Richter wieder, und sagt uns, das des Klägers Anwalt mit dem er gerade gesprochen hätte, den Termin nicht eingetragen hat, und er könne jetzt bös sein, und die Verhandlung ohne den Kläger abhalten. Aber er wird einen neuen Termin anberaumen. Wann das wäre, wüßte er noch nicht. Ende der Durchsage.

Von mir aus hätte der Richter die Verhandlung auch ohne den Kläger durchstarten können. Denn es macht im Ergebnis eh keinen Unterschied bei den Show-Verhandlungen am VG Freiburg, ob der Kläger anwesend ist, oder nicht. Was der Kläger vorträgt, mit oder ohne RA ist letztlich auch ohne Belang. Die Richterschaft klammert sich mit aller Macht am RBSTV und Urteilen des Bundesverwaltungsgericht fest. Und weder Ruhendstellung noch Aussetzungen werden gewährt, mit den fadenscheinigsten Begründungen.
Ich war vor einem Jahr immer noch etwas optimistisch, doch ist mir inzwischen jegliche Hoffnung gründlich vergangen, das an den VGs bezügl. des RF-Beitrags noch irgendwas gerissen wird.
Ich sehe in so fern aber auch einen positiven Aspekt einer Klageabweisung. Das dann mit diesem Beschluss direkt vors BVerfG ohne RA und zusätzlichen Kosten, außer 60-100 Seiten Papier und etwas Kopierarbeit, gezogen werden kann. Und dieser Weg sollte dann auch unbedingt beschritten werden. Egal wie das Ganze ausgeht.


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Faktisch - nicht formal - ist das Verfahren erstmal ausgesetzt, bis ein neuer Termin gefunden wurde. Viellleicht hofft der Richter auch, dass bis dahin das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat.

Auf jedenfall besser, als ein Urteil zu Ungunsten des Klägers !


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Das kann zwar jetzt positiv für den Kläger sein, dass ein neuer Termin zu finden ist, aber eine Frage bleibt, lassen die Verfahrensvorschriften so etwas überhaupt zu. Falls nicht, dann könnte hier richterliches Ermessen oder richterliche Willkür vorliegen. Für Willkür gibt es keinen Platz.


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