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Autor Thema: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)  (Gelesen 17400 mal)

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Zwischeninfo aus aktuellem Anlass ;)

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Dies aber bitte nicht hier, sondern dort weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Aus der Verfügung des Landgerichts Tübingen vom 17.11.2017, Seite 2 (s.o., Eröffnungsbeitrag)

Zitat
Der Gläubiger verkennt insofern die EuGH-Vorlage im Ansatz. Sie richtet sich .. offenkundig nicht gegen einen Beteiligten, sondern äußert nur Zweifel an der verfassungs- und europarechtlichen Vereinbarkeit eines Gesetzes. Die alternative Haushaltsfinanzierung wäre im Übrigen für den Gläubiger kein Nachteil, sondern erheblich preiswerter.

Ein schönes Argument!  ;)  :)  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 21:07 von DumbTV«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

N
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Ich habe jetzt dazu nicht alles mitbekommen. In welchen Zusammenhang ist der Richter Dr. Sprißler befangen?
Auf welcher Grundlage wollte denn Eicher das durchboxen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 16:58 von Bürger«

G
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@nevrion: findest Du hier:

Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html

SWR lehnt Dr. Sprißler wegen Befangenheit ab
https://online-boykott.de/ablage/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 17:00 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
In welchen Zusammenhang ist der Richter Dr. Sprißler befangen?
Ironi on:
Na Sprißler entscheidet gegen den Rundfunkbeitrag und schert damit aus der verfestigten Rechtsprechung für den Rundfunkbeitrag aus*.
Damit kann er nur befangen sein.

Leider kennen wir den Antrag von Eicher nicht, (siehe Beitrag vorher) sondern nur die Replik von Tübingen (siehe Eingangsbeitrag), aber die ist lesenswert.

* Sind diese Urteile vom Beitragsservice in Juris eingepflegt und kommentiert?


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* Sind diese Urteile vom Beitragsservice in Juris eingepflegt und kommentiert?

Es wird wohl  k e i n e  Kommentierung oder Einpflegung eines solchen Urteils in der "juris - Urteilsdatenbank" geben.

Dies wird ja "explizit" in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ausgeschlossen.

Kurzer Exkurs guggst du hier:
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg165776.html#msg165776
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Der Beitragsservice hat – vertraglich durch die Sender vereinbart – die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren nur selektiv (über zu Gunsten der Sender „positiv“ entschiedene Verfahren) zu unterrichten. Eine solche Vorgehensweise mag zu einem Unternehmen passen, nicht zu einer der Objektivität verpflichteten Behörde. Gegen die Behördeneigenschaft spricht zudem entscheidend, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Art. 5 GG) sein kann. Die Anstalten operieren mit einem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice als „Behördenhelfer“, der nach außen gesetzwidrig selbstständig auftritt, eine linear zur verantwortlichen Regierung führende Dienstaufsicht für die Behördentätigkeit ist nicht vorgesehen.
::) :o :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 17:01 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

a
  • Beiträge: 178
Es wird wohl  k e i n e  Kommentierung oder Einpflegung eines solchen Urteils in der "juris - Urteilsdatenbank" geben.
Dies wird ja "explizit" in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ausgeschlossen.

Die Anstaltsjuristen werden dieses Urteil sicher nicht einpflegen.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein (anderer) Anwalt mit Juris-Zugang dieses Urteil (oder z.B. das Hotelurteil des BVerwG) einpflegt.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 17:02 von Bürger«

c
  • Beiträge: 873
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...
Ist nicht mehr aufrufbar!
Hat das jemand archiviert?
Hier wird massiv Verfälschung der Realität vorgenommen.
Wir sind es von der ARD nicht anders gewohnt.

Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 22:41 von Bürger«

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...ja, ebenfalls schon vor ~2 Wochen festgestellt, jedoch noch nicht vermerkt.
Siehe nunmehr Hinweis im Einstiegsbeitrag
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html***
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...

***Edit "Bürger":
Dieser Artikel wurde augenscheinlich zwischenzeitlich vom Netz genommen. HÖRT, HÖRT...
Sicherungsabbild zu finden u.a. unter
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Siehe u.a. auch unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633
mit screenshots, falls auch das Sicherungsabbild irgendwann mal gelöscht werden sollte... ;)



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Superklasse, DER JUSTITIAR hat den Schwanz eingezogen, Herr Dr. Sprißler hat gewonnen. Dier Beweis ist gesichert und (Gerichts)Aktenkundig. Schon wieder ein Sargnagel für den Staatsfunk. Demnächst erwachen auch die anderen Gerichte aus ihrem DornröschenLindenstraßenschlaf.


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e
  • Beiträge: 811
Für DER JUSTIZIAR zum Mitlesen:
Zitat von: Hermann Eicher
Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.
:police:
Im Zeitalter des Internet nutzt das "Tatortreinigen" hinterher gar nix mehr >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Aus gegebenem Anlass hier ein Querverweis auf die tangierende Diskussion unter
Behörde? Ausführ. v. Landesrecht/ Legitimationszusammenh./ Selbsttitulierg.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28486.0.html


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