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TV-Rebell streitet vor Gericht

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ChrisLPZ:

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Allgemeine Zeitung, 17.11.2017

Umweltaktivist aus der Altmark will keine Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen
TV-Rebell streitet vor Gericht
Magdeburg/Altmark. „Christfried Lenz gegen den Mitteldeutschen Rundfunk“, hieß es in dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg. Der Umweltaktivist aus Rittleben (bei Apenburg) hatte gegen seinen Beitragsbescheid für Rundfunk und Fernsehen geklagt.

Von Christian Wohlt


--- Zitat ---„Am Fernsehen nehme ich seit vier Jahrzehnten nicht mehr teil und mein Gewissen verbietet mir, es zu subventionieren“, so seine Begründung.
[…]
Lenz´ Argument, dass der Rundfunkbeitrag dem Prinzip von Leistung und Gegenleitung widerspräche, weil er für etwas bezahlen muss, das er gar nicht nutzt, konterte der Richter mit dem Beispiel von Steuern oder Straßenausbaubeiträgen. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/tv-rebell-streitet-gericht-9370665.html

art18GG:

--- Zitat ---Lenz´ Argument, dass der Rundfunkbeitrag dem Prinzip von Leistung und Gegenleitung widerspräche, weil er für etwas bezahlen muss, das er gar nicht nutzt, konterte der Richter mit dem Beispiel von Steuern oder Straßenausbaubeiträgen. […]

--- Ende Zitat ---

Der Richter hat offensichtlich wie viele andere Richter von nichts eine Ahnung, was mir auch bei meinem eigenen Verfahren vor einem Verwaltungsgericht aufgefallen ist, bei dem die Vertreterin der ÖRR-Anstalten und ich die Richterin darüber aufklären mussten, dass es mehre anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gibt. 

Generell ist zum blöden Beispiel des Richters anzumerken, dass die KFZ-Steuer und die Kirchensteuer nicht alle Bürger zahlen müssen. Von einem Beitrag zum Ausbau des Straßenbau habe ich noch nie etwas gehört. Gegen diesen könnte ich mich auch als Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel nicht wehren, da diese schließlich auch Straßen benutzen. Eine vergleichbare Nützlichkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist für mich nicht erkennbar.   

drboe:
@art18GG
Man zahlt auch keine Erschließungskosten, wenn man kein Grundstück besitzt, keine Mineralölsteuer, wenn man kein Kfz hat, keine auf Zigaretten, so man Nichtraucher ist und auch nicht für einen Reisepass, wenn man in Deutschland bleibt oder nur in Länder reist, in die man mit dem Personalausweis einreisen kann. Wer nicht baut, muss für keinen Bauantrag löhnen, wer nichts erbt nicht für einen Erbschein.

Es gibt sehr viele Leistungen des Staates, die zwar angeboten werden, für die man aber nur zahlen muss, wenn man sie in Anspruch nimmt. Es ist sicher nicht zuviel verlangt, wenn man dies Prinzip auch für den Rundfunk (wieder) einführt. Mit der geräteabhängigen Gebühr war das immerhin leidlich erfüllt.

M. Boettcher

jedi_ritter:
Wenn jemand mit dem Zwangs-, Manipulations- und Korruptionssystem ARD ZDF D-Radio nichts zu tun haben will, dann gibt es für diesen frei denkenden Menschen umgehend den Begriff "Rebell".
Nach dem gleichen Sprachgebrauch sind alle ARD ZDF D-Radio Befürworter wohl Verbrecher. Letztendlich haben die Parasiten, die das größte Zwangssystem der Welt wollen, welches nur darauf ausgerichtet ist Wohnungsinhaber zu ewigen Zahlsklaven zu transmutieren, keine andere bzw. bessere Bezeichnung verdient.

Nevrion:

--- Zitat ---Richter Christoph Zieger setzte sich geduldig mit den Argumenten des Altmärkers auseinander. Über die Zulässigkeit der Beitragspflicht für öffentlich-rechtliche Sender gäbe es laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei davon auszugehen, dass die Beitragspflicht dem Grundgesetz nicht widerspricht.
--- Ende Zitat ---
Auf welcher Grundlage geht er denn davon aus, dass die Beitragspflicht nicht dem Grundgesetz nicht widerspricht? Momentan sieht es ja eher so aus, als spräche mehr dagegen, dass es legitim ist, als dafür.


--- Zitat ---Lenz´ Argument, dass der Rundfunkbeitrag dem Prinzip von Leistung und Gegenleitung widerspräche, weil er für etwas bezahlen muss, das er gar nicht nutzt, konterte der Richter mit dem Beispiel von Steuern oder Straßenausbaubeiträgen. Auch hier seien die Bürger in der Pflicht für etwas zu zahlen, egal ob sie davon einen direkten Nutzen haben oder nicht.
--- Ende Zitat ---

Als Richter hätte man durch kurze Recherche mit dem Smartphone über Google in 5 Minuten heraus bekommen, dass der Beitrag keine Steuer ist und damit auch daher nicht vergleichbar. Das haben andere Richter für ihn bereits vor Jahren entschieden. Da fragt man sich schon, ob mit der Begründung das Urteil überhaupt rechtens sein kann. Zu Gute kann ich dem Richter höchstens halten, dass der Angeklagte anscheinend die Radio Dienste des ÖR nutz. Zumindest wird nichts gegenteiliges behauptet. Das würde zumindest grundlegend eine Beitragserhebung rechtfertigen.

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