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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - Wie weiter vorgehen  (Gelesen 4880 mal)

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  • Beiträge: 1
Vollstreckungsankündigung - Wie weiter vorgehen
Autor: 16. November 2017, 15:43
Person A hat seit dem August 2016 seine erste eigene Wohnung. Der BS informierte Person A darüber dass er Rundfunkgebühren zahlen müsse. Seit dem verweigert Person A die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Person A hat also noch nie in seinem Leben Rundfunkgebühren bezahlt.
Am 01.04.17 erfolgte der erste Festsetzungsbescheid. Person A antwortete mit einem Musterwiderspruch.

Gefunden auf dieser Seite:
https://rundfunkbeitragsklage.de/widerspruch/#betreff-widerspruch

Als Antwort bekam Person A KEINEN Widerspruchsbescheid.
Am 02.06.17 erfolgte der zweite Festsetzungsbescheid. Person A antwortete wieder mit dem Musterwiederspruch. Als Antwort bekam Person A wieder KEINEN Widerspruchsbescheid.
Am 01.08.17 bekommt Person A eine Mahnung in der nochmals aufgefordert wird den offenen Betrag zu begleichen. Bei weiterer Verweigerung drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Daraufhin antwortete Person A mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und wies darauf hin dass gegen beide Festsetzungsbescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde und ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid des BS noch ausstehen würde.
Als Antwort bekam Person A dann am 16.09.17 einen Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks mit Rechtsbehelfsbelehrung, auf den Person A nicht antwortete.
Am 13.11.17 erfolgte eine Vollstreckungsankündigung der Örtlichen Stadtkasse in der gefordert wird den offenen Betrag von 180,50€ innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.

Was kann Person A nun tun? Wie sollte sie weiter vorgehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2017, 17:47 von Rocker«

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  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Leichtfertig von A nicht auf den Widerspruchsbescheid zu reagieren. Aber gerettet werden könnte die Situation noch, wenn der Widerspruchsbescheid nicht zugestellt wurde. Nur dann läuft nämlich die Klagefrist.

Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html

Strategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.0.html

Sofern also keine Zustellung vorliegen sollte:
Unmittelbar Klage gegen den Widerspruchsbescheid vor dem VG erheben. Für eine ausführliche Klagebegründung hat man dann oftmals noch 2 Monate Zeit und reicht diese nach.
Als dann mit der Stadtkasse persönlich klären, ob aufgrund der Klage (Kopie der eingereichten Klage, sobald verfügbar Aktenzeichen der Klage vorlegen) von einer Vollstreckung abgesehen wird.
Wenn das nicht der Fall sein sollte muss Eilrechtsschutz beim VG beantragt werden, siehe zB.

Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)
 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20877.0.html

Die Zeit drängt nun, denn es kann durchaus sein, dass nach Ablauf der 2 Wochen zügig eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung der Stadtkasse folgt, falls dieser eine Kontoverbindung bekannt sein sollte (zB. aufgrund Einzug städt. Kindergartengebühren, etc.). Eine Mitteilung darüber würde Person A erst mehr oder weniger zeitgleich mit einer bereits vollzogenen Pfändung bekommen, wie zB. in diesem Thread berichtet:

Pfändung durch Sparkasse ohne Schriftverkehr, Auf WiderspruchsBS nicht reagiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24047.15.html

PS: Wurde im Widerspruchsbescheid auch über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entschieden?


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  • IP logged

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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