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Autor Thema: Widerspruchsbescheid erhalten - welcher Bochumer hilft mir bei der Klage in GE?  (Gelesen 1556 mal)

g
  • Beiträge: 2
Hallo allerseits,

Person G hat getan was er konnte, vor ein paar Tagen kam nun der Widerspruchsbescheid. Rechtsbehelf: Person G kann beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagen.

Das überfordert G im Moment persönlich und würde sich sehr freuen, wenn jemand G an die Hand nehmen könnte.

Herzlichen Dank im Voraus,

Grüße aus L.A.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen


P.S.: GERNE persönliche Nachricht an mich  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 11:05 von Uwe«

n
  • Beiträge: 1.452
1. Kam der Widerspruchsbescheid per normaler Post oder per Einschreiben/gelber Brief?

2. Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.
Man braucht keinen Anwalt, es kostet nichts.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Re: Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Man hat aber maximal einen Monat (minus Postlaufzeit!) Zeit um die Verfassungsbeschwerde inklusiv Begründung einzureichen,

3. Die Klage kann man einfach fristwarend formlos einreichen und dann sich Zeit erbeten für die Ausgestaltung.


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  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

g
  • Beiträge: 2
Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten: hier und per persönlicher Nachrichten  ;D

1. Der Brief mit dem Widerspruchsbescheid kam per normaler Post. Zumindest sieht mir der Brief nach einem "normalen" Brief aus. Wurde mit "Frankit" für 85 Cent frankiert, "Einschreiben" steht zumindest nicht drauf. Definitiv kein Einschreiben???

2. Verfassungsbeschwerde ggf. später. Will beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagen. Für Klagebegründung laut einer Information hier "acht Wochen" Fristverlängerung erbittbar???

3. Was passiert eigentlich mit den alten Forderungen, falls das Bundesverfassungsgericht (hoffentlich bald) den Beitrag kippt?


Schöne Grüße,

euer schlapper Gerichtsspochtler aus Bochum


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:41 von gerichtsspocht«

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Der Brief mit dem Widerspruchsbescheid kam per normaler Post.

Dann lies Dich mal da ein:

Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html

Strategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.0.html


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