Hallo!
Das ist nur versehentlich falsch eingeworfen worden.
Das Problem liegt bei A. Hörnchen, der dort wohnte und einen viel zu kleinen Briefkasten hatte. Leider ist Herr Hörnchen unbekannt verzogen, und hat es nicht für nötig befunden, die Falscheinwürfe zurück zur Post zu bringen. Auch sein Nachbar, B. Hörnchen, scheint nicht mehr dort zu wohnen, und konnte nicht zu den Vorgängen befragt werden.
Da erwiesenerweise jeder die Post lesen konnte, gelten die betroffenen Verwaltungsakte (im wörtlichen Sinn) als bekannt gegeben.
... PLÖNK
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"