betreute Informationsfreiheit - das ist eine sehr treffende Bezeichnung! Kompliment an den Autor Herbert Ludwig für diese luzide Analyse der Verletzung der Informationsfreiheit.
Das einschlägige Vergleichsbeispiel der Tageszeitung wurde ja bereits von vielen herangezogen, u.a. vom Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums in seinem Gutachten. Bei Ludwig liest sich das so:
Mein Recht auf freie Wahl der Informationsquelle hat nicht nur einen positiven, sondern auch einen negativen Aspekt. Es beinhaltet auch das Recht, eine bestimmte Quelle, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht zu wählen. Ich darf nicht gehindert werden, mich aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu unterrichten.
(...)
Dieses Zwangsbeitragsverfahren wäre exakt damit zu vergleichen, dass der Staat eine Tageszeitung herausgäbe, von der jedem täglich ein Exemplar ins Haus geliefert würde, das er gesetzlich verpflichtet wäre, mit einem monatlichen Beitrag zu bezahlen. Das wäre prinzipiell der gleiche Vorgang, an dem außerhalb des Gewohnten der Zwangscharakter vielleicht noch deutlicher hervortritt. Das Grundrecht der Informationsfreiheit wäre eklatant in seinem ersten Bezugspunkt, der freien Wahl der Informationsquelle, verletzt und ausgeschaltet.