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Autor Thema: Rundfunkzwangsbeitrag – oder die betreute Informationsfreiheit  (Gelesen 3029 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
FASSADENKRATZER (anthroposophischer blog), 03.11.2017

Rundfunkzwangsbeitrag – oder die betreute Informationsfreiheit
Quelle: Herbert Ludwig**
#GEZxit

Zitat
Die Rundfunkbeitragspflicht zielt nicht darauf ab, Interessenten von Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fernzuhalten.“
(Bundesverwaltungsgericht)


Nicht nur die Diktatur, sondern auch die moderne Parteien-Oligarchie braucht die Propaganda zum Erwerb und Erhalt der Macht. Die Diktatur benutzt sie offen, die Parteien-Oligarchie, die sich hinter einer demokratischen Fassade mühsam versteckt, mehr verborgen. Die wirkungsvollsten Instrumente, um das Bewusstsein der Menschen im gewünschten Sinne zu beeinflussen, sind Rundfunk und Fernsehen. Ihre besondere Bedeutung ergibt sich, wie das staatstragende Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Festschreibung des Rundfunkzwangsbeitrages bemerkte, aus seiner „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“.1 Es ist daher für die Herrschenden äußerst wichtig, in diesem medialen Felde der Bewusstseinsindustrie durch vom Staat eingerichtete öffentlich-rechtliche Sender einen beherrschenden Einfluss auszuüben.

Mehrere Millionen Menschen in Deutschland üben sich bereits im Widerstand gegen den Zwangsbeitrag, ziehen die Zahlung immer wieder hinaus, lassen es gar zu Zwangsvollstreckung kommen oder klagen vor Gericht. Ihnen habe ich mich jetzt angeschlossen. Meine Untersuchungen des Themas und der Rechtslage lassen mich zur Erkenntnis kommen: Widerstand ist meine Demokraten-Pflicht, auch wenn der äußere Erfolg zunächst sehr zweifelhaft scheint. Die Akteure und Profiteure des Establishments werden dieses Herrschaftsinstrument mit allen Mitteln verteidigen. Denn davon hängt viel für sie ab. Meine Gründe sollen in zwei Artikeln dargestellt werden.
Das Grundrecht auf Informationsfreiheit

In Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ (...)

Weiterlesen:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/03/rundfunkzwangsbeitrag-oder-die-betreute-informationsfreiheit/#more-4396


** Herbert Ludwig
Zitat
Herbert Ludwig, geboren 1939 in Marburg/Lahn, war nach Studium und praktischer Ausbildung zum Rechtspfleger mehrere Jahre an verschiedenen Amtsgerichten in Nordhessen tätig. Er studierte dann Pädagogik, Philosophie, Geschichte und Deutsch an der Pädagogischen Hochschule in Reutlingen, sowie Waldorfpädagogik am Waldorflehrerseminar in Stuttgart. Nach kurzem Intermezzo an einer staatlichen Hauptschule unterrichtete er 27 Jahre an einer süddeutschen Waldorfschule. Ludwig befasst sich schwerpunktmäßig mit den inneren und äußeren Bedingungen der Entwicklung des Menschen zur Freiheit und verfolgt aus diesem Hintergrund aufmerksam das Zeitgeschehen. Daraus resultiert sein Internet-Blog "Fassadenkratzer", auf dem er zu grundsätzlichen Fragen der sozialen Gestaltung des geistig-kulturellen, Staatlichen und wirtschaftlichen Lebens Stellung nimmt.
Quelle: https://anthrowiki.at/Herbert_Ludwig


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2017, 15:19 von DumbTV«

L
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betreute Informationsfreiheit - das ist eine sehr treffende Bezeichnung! Kompliment an den Autor Herbert Ludwig für diese luzide Analyse der Verletzung der Informationsfreiheit.

Das einschlägige Vergleichsbeispiel der Tageszeitung wurde ja bereits von vielen herangezogen, u.a. vom Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums in seinem Gutachten. Bei Ludwig liest sich das so:

Zitat
Mein Recht auf freie Wahl der Informationsquelle hat nicht nur einen positiven, sondern auch einen negativen Aspekt. Es beinhaltet auch das Recht, eine bestimmte Quelle, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht zu wählen. Ich darf nicht gehindert werden, mich aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu unterrichten.
(...)
Dieses Zwangsbeitragsverfahren wäre exakt damit zu vergleichen, dass der Staat eine Tageszeitung herausgäbe, von der jedem täglich ein Exemplar ins Haus geliefert würde, das er gesetzlich verpflichtet wäre, mit einem monatlichen Beitrag zu bezahlen. Das wäre prinzipiell der gleiche Vorgang, an dem außerhalb des Gewohnten der Zwangscharakter vielleicht noch deutlicher hervortritt. Das Grundrecht der Informationsfreiheit wäre eklatant in seinem ersten Bezugspunkt, der freien Wahl der Informationsquelle, verletzt und ausgeschaltet.


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