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Autor Thema: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor  (Gelesen 48225 mal)

  • Beiträge: 7.250
@Philosoph

Jedes Gesetz ist nur dann und nur solange verfassungskonform, wie es verfassungsgemäß angewendet wird.

Nicht ohne Grund ist kein nationales Gesetz unmittelbar gültig, sondern "nur" das jeweilige Grundrecht a la "Grundgesetz", Landesverfassung", etc.

Selbst EU-Recht, welches in Form der Verordnung ja unmittelbar gültig ist, entbindet eine Region eines EU-Mitgliedslandes nicht davon, das eigene regionale Grundrecht in Übereinstimmung zur Grundrechte-Rangordnung prioritär einzuhalten.

Das europäische Grundrecht in Form der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kollidiert nicht mit den nationalen Grundrechten, wie sie in den dt. Dokumenten a la Grundgesetz und Landesverfassung fixiert worden sind; in weiten Teilen gewährt das europäische Grundrecht sogar einen größeren Schutz; siehe Art. 10 der EMRK wie auch Art. 11 der Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit ohne behördliche Einwirkung.

Da die Entscheidungen des BVerfG Bindungswirkung haben, muß jedes nationale Gesetz in Übereinstimmung zur EMRK angewendet werden.

Die EMRK wiederum, die kein EU-Recht ist, bindet 47 europäische Länder, incl. Türkei und wohl auch Russland; ob die EU selbst die EMRK bereits ratifiziert hat, ist mir derzeit nicht bekannt.

Man kann also sagen:

EMRK -> Charta -> Grundgesetz -> Landesverfassung

In dieser Reihenfolge ist die Einhaltung der Grundrechte vorgegeben, wobei das höhere Grundrecht, das niedere überlagert, wenn es dem höheren entgegensteht.

Sofern dem Verbraucher gegenüber Zwang angewendet wird, sind die Rundfunkverträge deshalb und in diesem Punkte allesamt Makulatur.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
und insbesondere die Informationen aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2017, 15:13 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
  • Beiträge: 108
Dem einen oder anderen von euch ist bekannt, dass seit einem Jahr meine Revision beim BverwG in Sache Behinderte und Rundfunkbeitrag anhängig ist. Da ich mich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt habe würde ich gerne die betroffene Familie argumentativ in ihrer Sache unterstützen. Wenn die „betroffene Familie“ zufällig hier mit liest, oder jemand die Mailadresse bekannt ist, bitte ich mir dies per PM zu schicken.

Ist jemand bekannt, ob inzwischen eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ergangen ist.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zu Fragen und Unterstützung der betroffenen Familie bitte sich an René wenden.

Ist jemand bekannt, ob inzwischen eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ergangen ist.

Möglicherweise weitere Informationen hierzu :
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160155.html#msg160155


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2017, 13:15 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ist jemand bekannt, ob inzwischen eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ergangen ist.

Siehe nunmehr aus aktuellem Anlass ;)

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Dies aber bitte nicht hier, sondern dort weiter vertiefen.
Hier im Thread bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
und u.a. den im Einstiegsbeitrag erwähnten Befangenheitsantrag selbst sowie den Umgang des SWR mit Behinderten zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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