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Autor Thema: Unistart in Göttingen - Der Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1619 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Unistart in Göttingen - Der Rundfunkbeitrag
Autor: 25. Oktober 2017, 18:35

Bildquelle: http://up.picr.de/30751822kj.png

Göttinger Tageblatt, 25.10.2017

Unistart in Göttingen
Der Rundfunkbeitrag

Muss ich als Student den Rundfunkbeitrag zahlen? Wer zahlt in einer WG und wie läuft die Abrechnung im Wohnheim? Hier sind die Antworten.
Finn Lieske

Zitat
Das wichtigste zuerst: Wer BAföG erhält, kann sich von dem Beitrag befreien lassen. Aktuell wird der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat pro Wohnung eingezogen. Das heißt: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat muss zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Geräte (Fernseher, Computer, etc.) vorhanden sind und ob man ein Auto hat. Außerdem hat es keine Auswirkungen, ob die Wohnung am Studienort nur der Zweitwohnsitz ist.

Zimmer gelten als Wohnung
Im Wohnheim läuft die Berechnung [..]

WG fordert Absprachen
In einer WG funktioniert die Zahlung vom Prinzip her genau gleich [..]

Weiterlesen auf:
http://www.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/WEr-muss-im-Studium-den-Rundfunkbeitrag-zahlen


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[ironie]
Wer sich am Uni-Ort anmeldet, ist selbst schuld. Der klevere Student bleibt bei seinen Eltern angemeldet, die für ihn die amtliche Post entgegennehmen. (Merke: Wohnraum mieten und dort wohnen sind zwei verschiedene Dinge).
[/ironie]

Und so machen es zig-tausende Studis in Deutschland. Daher: Erhebungs- und Vollzugsdefizit.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Das heißt: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat muss zahlen.
http://www.goettinger-tageblatt.de/Campus/Goettingen/WEr-muss-im-Studium-den-Rundfunkbeitrag-zahlen

Nicht unbedingt, ich habe von einem Fall gehört, bei dem eine volljährige Person in Göttingen keinen Rundfunkzwangsbeitrag gezahlt und auf einen Festsetzungsbescheid mit rechtlichen Mitteln reagiert haben soll.

Nun hat wohl das VG Göttingen auch Zweifel an der Rechts- und Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkzwangsbeitrags.
Die Verfahren sind ausgesetzt und bisher sind keine Rundfunkbeiträge gezahlt worden...hoppla...muss man in Göttingen jetzt doch nicht zahlen?

VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg157783.html#msg157783

Es ist anGerichtet!!! 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

L
  • Beiträge: 353
Das ist doch wieder so ein von der Obrigkeit lancierter Artikel um die unsägliche Zahlungsverpflichtung in den Köpfen der Untertanen festzusetzen.
Zitat
Das wichtigste zuerst: (...) Aktuell wird der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat pro Wohnung eingezogen. Das heißt: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat muss zahlen (...)

Schließlich reicht ein Blick an das Ende des Artikels. Dort heißt es:
Zitat
Mehr Informationen zum Thema gibt’s hier
und dann wird auf die Seite des allseits geliebten "Beitragsservices" weitergeleitet:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Werden die Zeitungen wie das Göttinger Tageblatt eigentlich dafür vom "Beitragsservice" bezahlt, um solche Artikel zu drucken?


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