Weil ich mich ja intensiv mit der Gesamtschuldnerschaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag beschäftige, bin ich auch nicht um die Definition "Gesamtschuld" bei Wikipedia herumgekommen. Und was lese ich da?
Gesamtschuld - Wikipediahttps://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesamtschuld&stable=1Neben diesen Fällen gibt es weitere inner- und außerhalb des BGB. Zum Beispiel werden Angehörige eines Haushaltes als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
Wenn ich mir nun diesen §en im RBStV anschaue, steht dort aber:
§2
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren
Inhaber (Beitragsschuldner)ein Rundfunkbeitrag zu entrichten
...
(3)
Mehrere
Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der
Abgabenordnung....
Begriffszusammenhang:
Inhaber = Beitragsschuldner -> Mehrere Beitragsschuldner = Gesamtschuldner
Bedeutet:
Mehrere Inhaber = Gesamtschuldner
Ich habe das erstmal dort verbessert und nehme an, dass die Version übernommen wird.
Zum Beispiel werden mehrere Inhaber einer Wohnung als Gesamtschuldner zur Rundfunkabgabe verpflichtet (§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).
Aber wieso benutzt Wikipedia den Begriff "Haushalt", wenn der gar nicht im RBStV vorkommt???Sollte hier eine gemeinschaftliche Verfügungsgewalt über die Wohnungsfinanzen vorgetäuscht werden?
Desweiteren ist mir aufgefallen, dass die vorab beispielhaft genannten anderen gesetzlich bestimmten Gesamtschuldnerschaften ausschließlich in
Bundesgesetzen niedergelegt sind, da sie die grundgesetzlich garantierte Privatautonomie von Personen einschränken. Der RBStV ist jedoch
Landesgesetz (wenn überhaupt)
Weitere Beiträge zum Thema siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)