"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Beschwerde auf Beschluss des VG nur mit Anwalt? Wieso?

(1/1)

NotMe:
Hallo zusammen,

Person A hat dem VG einen Eilantrag zukommen lassen, bzgl Abwehrung der Zwangsvollstreckung.
Daraufhin bekam A nach Wochen einen Beschluss zugestellt, der A nicht ganz glücklich gemacht hat.
A hat dagegen fristgemäß Beschwerde erhoben.

Diese Beschwerde wurde abgewiesen, da sie nicht von einem Anwalt erhoben wurde.

Möchte jemand Person A erklären, was plötzlich ein Anwalt dabei soll?! Warum? Ist das so vorgeschrieben?

maikl_nait:
Hallo!

Das nennt sich Vertretungszwang (zB VwGO §67 (4) OVG, BVerwG), und ist damit verbunden, daß die Beschwerde bzw die Berufung gegen VG-Entscheidungen zwar am VG eingeht, aber von dort an die nächste Instanz weitergeleitet wird. Nächste Instanz bei fiktiver Person A wäre OVG mit Vertretungszwang gewesen.

MfG
Michael

NotMe:
Aha? Was es nicht gibt...

Markus KA:
Person M hat gehört, dass man auf eine Zwangsvollstreckung mit mehreren Schritten gleichzeitig und möglicherweise effizienter reagieren kann.

Hierzu auch:
OGV Amtsgericht Heidelberg - Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23156.msg153395.html#msg153395

Hinweis: Eine Beschwerde auf den Beschluss eines Amtsgerichtes (diese wird dann weitergeleitet zum Landgericht) erfordert keine "Anwaltspflicht", hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses beachten. Dies ist beim VG leider nicht der Fall.

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln