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Autor Thema: Brief von Bernd Höcker an Lutz Ma***or (Intendant NDR)  (Gelesen 45118 mal)

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Da ist noch ein unzensierter name im vorletzten absatz. Aber hammer wie dumm die richter sind und die selben fakten die oben notiert werden nicht merken. Oder gekauft?

Zitat
Ich finde es nach wie vor merkwürdig, dass es beim NDR einen Chef-Justitiar und ganz offensichtlich mit Zustimmung des Chefs auch einen "Justitiar" gibt, der u.a. nicht nur bei WDR5.de sondern auch sonst in den Medien unter dieser Bezeichnung seine Meinung kundtut sowie öffentlich Vorträge hält. Ich finde es allerdings nicht nur merkwürdig, sondern auch ziemlich mies, dass ich wegen einer solch ungenauen Leitungsstruktur innerhalb des NDR 2009 wegen der Namensnennung von dem "Justitiar" verklagt wurde, weil er sich kurzfristig während des Prozesses als kleinen Mitarbeiter bezeichnete. Später trat er dann wieder groß als "Justitiar" in der Öffentlichkeit auf, wie in dem Artikel von Januar 2011 bei WDR5.de. Das hätte ihm der Chefjustitiar auch locker verbieten können! Mich hat dieses Verwirrspiel jedenfalls einen mittleren 4-stelligen Eurobetrag gekostet.
Weil er "kleiner mitarbeiter" anstatt "justitiar" gesagt hat muss er einen 4-stelligen betrag aufbringen? Boah, was für ein rechtssystem haben wir denn hier?

Wo ist die Ehre?...


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Rechtssystem? ha, ha, ha, .... – eine Hand wäscht die Andere


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2011, 08:54 von Viktor7«

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@Voktor7

die Rechte Hand wäscht die Linke oder umgekehrt....


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Den Stand unmittelbar vor der Zensur ist vorhanden und an einem sicheren Ort aufbewahrt, habe ich so mitbekommen. Dieser könnte jederzeit woanders auftauchen...


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die Rechte Hand wäscht die Linke oder umgekehrt....


@Taucherle
Linke?  vielleicht gelegentlich ;)

aber nach außen hin so: http://www.linksfraktion.de/themen/gebuehreneinzugszentrale-gez/


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
aber nach außen hin so: http://www.linksfraktion.de/themen/gebuehreneinzugszentrale-gez/

Wischiwaschi-Gelalle – Viele Buchstaben, Null Inhalt, aber es hört sich gut an... Und sowieso am Thema vorbei, denn das eigentliche Problem ist nicht die GEZ, sondern es sind die Öffentlich-Rechtlichen. Diese sollte man komplett reformieren: 1 Fernseh- und ein Radiosender bundesweit. Alle anderen entweder abschaffen, codiert gegen cash und/oder werbefinanziert. Dann würde sich das Thema GEZ wie in Luft auflösen...



Spendet für unsere Mitarbeiteryacht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2011, 11:41 von René«

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Kap. 7 „Beginn des Widerstandes“ in Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013 -> „Am besten sofort!“

Dann lass uns im „Kämmerlein“ die Idee zu Ende bringen, es ist 5 vor 12. Beim Start können wir dann sofort live schalten.


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  • weiß was
Bei der Anzeige stellt sich mir primär die Frage ob es sich bei der durch S*mann vernichteten "Urkunde" tatsächlich um eine Urkunde im Wortlauf des Gesetzes gehandelt hat.

Zumindest die GEZ ist m.E. (mangels Behördenstatus) nicht befugt solche verwaltungsrechtlich bedeutsamen Urkunden auszustellen.

Bein NDR kann das anders liegen (Anstalt des öffentlichen Rechts). Bei den Körperschaften kenne ich mich da besser aus, bei Bundesbehörden sowieso....

--Thomas


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Also ich weiss nich so recht. Eine sendeanstalt ist eine behörde nur weil öffentlich-rechtlich dabei steht? Es ist ja nicht direkt eine zentrale stelle wo sich bürger einfinden um ihre dinge zu erledigen. Ich habe da immer das bild einer gemeindeverwaltung bzw rathaus im kopf wenn ich an eine behörde denke.
Aber ich find den einen absatz witzig. Auf der einen seite beharrt man auf eine urkunde und gleichzeitig wird behauptet es gäbe diese nicht... Ich hoffe die infos kommen weiter.
Und was sprich dagegen wenn jemand anders die zensierten teile von B.H. veröffentlicht? Er würde ja nicht gegen gegen seine auflagen verstossen wenn jemand anders, vllt einer der anstaltsmitarbeiter, die texte veröffentlicht.


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...
Und was sprich dagegen wenn jemand anders die zensierten teile von B.H. veröffentlicht? Er würde ja nicht gegen gegen seine auflagen verstossen wenn jemand anders, vllt einer der anstaltsmitarbeiter, die texte veröffentlicht.

Besagter Klaus S*** könnte gegen den Seitenersteller sowie den Hoster als Mitstörer klagen mit der Begründung seine Persönlichkeitsrechte als "kleiner NDR-Mitarbeiter" würden durch volle Nennung seines Namens verletzt.

Folgende Verhandlung fand 2009 statt:

Zitat
Vorsitzender Richter Schulz: Der Beklagtenvertreterin überreicht den Schriftsatz vom 07.12.09, von dem der Klägervertreter eine Abschrift erhält. Die Beklagtenvertreterin erklärt, ich verfüge über ein Exemplar dieses Beschlusses. Die Parteien streiten, ob der Name des Klägers im Rahmen der Veröffentlichung von Schriftsätzen und ob über die Strafanzeige und das Strafermittlungsverfahren berichtet werden darf. … In der Sache ist es so, dass bei Veröffentlichungen von Namen in identifizierbarer Weise über Strafverfahren die Persönlichkeitsrechte, einerseits, und das Informationsbedürfnis, andererseits, gegeneinander stehen. Hinsichtlich des Strafverfahrens stehen die Persönlichkeitsrechte möglicherweise über dem Informationsinteresse. Die Aspekte, welche für den Schutz der Persönlichkeit sprechen überwiegen möglicherweise das Informationsinteresse. Hinsichtlich der Namensnennung läuft es auf eine Abwägung hinaus. Gibt es die Möglichkeit eines Vergleichs?
.....
Vorsitzender Richter Schulz: Sehe in einer Einigung bei Ihnen [Herr S***mann] keinen gangbaren Weg. .. würde zwingend erfordern, dass Sie sich über die Details voll verständigen. Wenn sie sich auf dieser Ebene nicht einigen können … Sehe nicht. Sie können sich immer einigen. … Gerade ,was die Publikationen betrifft. Derjenige, der veröffentlicht hat, könnte sich zu einer bestimmten Berichterstattung verpflichten. Setzt aber eine enge Zusammenarbeit voraus. Sehe keine Möglichkeit, in dieser Richtung etwas vorzuschlagen. Wenn die Parteien … dann einen text, zu dessen Veröffentlichung man sch verpflichtet. Solch einen Text können wir Ihnen nicht unterbreiten. Das Gericht kann da nichts tun.
....
Vorsitzender Richter Schulz: Die Beklagtenvertreterin erklärt, in Vollmacht des Beklagten gebe ich für den Beklagten die folgender Unterlassungsverpflichtungserklärung ab: Der Antragsgegner verpflichtet sich, es bei Meidung einer von dem Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, über die von Herrn Höcker gegen Herrn S***mann im Juni 2008 erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung, Computerbetrug bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten. O.k?


Man sollte bedenken dass es sich um kein "Urteil" des Landgerichts handelt sondern um eine Unterlassungsverpflichtungserklärung des Beklagten (Höcker). Das Gericht hätte in einer Entscheidung eventuell anders geurteilt.

--Thomas



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@René

Man muss die Linke nicht wählen und oft ganz anderer Meinung sein – so wie ich in beiden Fällen, doch möchte ich gerne diese Aussagen und am besten Taten in diesem Umfang von anderen Parteien hören/erleben, auch bezüglich der unsinnigen Regelung für neuartige Empfangsgeräte.

Zitat
Wischiwaschi-Gelalle – Viele Buchstaben, Null Inhalt
???


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Es würde mich interessieren wieso Herr Höcker nicht wegen Betrug eine Strafanzeige aufgegeben hat und stattdessen auf Urkundenunterdrückung, Computerbetrug und Strafvereitelung gesetzt hat.

Betrug: Bereicherungsabsicht durch Vorspiegelung einer Rechtsgrundlage (das Vorhandensein der Rundfunkempfangsgeräte)

Die Rundfunkanstalt/GEZ müsste der Staatsanwaltschaft beweisen, dass der Herr Höcker Rundfunkempfangsgeräte hat, um dafür Gebühren zu kassieren, Anmeldung hin oder her. Das Vorhandensein der Rundfunkempfangsgeräte ist die Voraussetzung für das Kassieren der Gebühren.

Es würde rauskommen, dass die Geldforderungen rein auf Vermutungen und später auf die gefälschte Anmeldung gestützt sind, soweit die Anmeldung überhaupt auftauchen würde. Beides stellt die Rundfunkanstalt/GEZ in schlechtem Licht dar und macht sie für die Staatsanwaltschaft wegen der Bereicherungsabsicht und der Fälschung angreifbar.


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