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Autor Thema: Brief von Bernd Höcker an Lutz Ma***or (Intendant NDR)  (Gelesen 44998 mal)

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Kam per Mail und ist auch auf seiner Webseite:

http://www.gez-abschaffen.de/Polizist-Docs/OffeneEmail-Ma***or.htm


Zitat
Sehr geehrter Herr Intendant Ma***or,

heute wende ich mich direkt an Sie persönlich, weil mir Ihr Justitiar bekanntlich gerichtlich verboten hat, seinen Namen zu nennen. Als Journalist bin ich darauf angewiesen, Tatsachen unzensiert veröffentlichen zu dürfen und dafür keine existenzgefährdenden juristischen Klagen angehängt zu bekommen, wie dies in der Vergangenheit bereits durch Ihren Mitarbeiter geschehen ist. Als Behördenleiter sind Sie ja ohnehin verantwortlich für das, was in Ihrer Anstalt gemacht wird.

Es geht heute um die von einem Hamburger Polizeibeamten erhobenen Daten, welche dieser Beamte oder die Staatsanwaltschaft an Sie weitergegeben hat. Mit Hilfe dieser ohnehin auch schon inhaltlich fragwürdigen Daten begründen Sie nun eine erneute Zwangsanmeldung und Ihre Forderungen gegen mich. Ich beziehe mich dabei auf Ihr Ankündigungsschreiben vom 9. Dezember 2010 und Ihren rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid vom 1. Mai 2011, Eingang bei mir am 7. Mai 2011.

In dem eingangs erwähnten Schreiben weisen Sie, bzw. Ihre Mitarbeiter, darauf hin, dass der Polizist vermerkt habe, in meinem, im öffentlichen Straßenverkehr abgestellten Fahrzeug mit dem Kennzeichen HH-FZ 197, ein Radio erkannt zu haben. Diese Information ist,  möglicherweise unter Verstoß gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen), an Sie weitergegeben worden.

Der Polizeibeamte muss also zunächst, vermutlich ohne Verdacht und ohne dass eine Anzeige gegen mich vorlag, eine Halteranfrage durchgeführt haben. Dann muss er vermutlich außerhalb seines Reviers mein Auto gesucht, und in das Innere hineingeschaut haben. Das entscheidende ist nun aber: Er hat Ihnen seine Beobachtungen zugänglich gemacht, mit dem Ergebnis, dass Sie mir nun einen belastenden Bescheid haben zukommen lassen und von mir Gebühren für den Zeitraum vom 1.7.2008 bis heute verlangen.

Der BGH hat hierzu eine klare Rechtsprechung verkündet (BGH 1 StR 150/02 Urteil vom 8. Oktober 2002). Danach unterliegen die Halterdaten der Geheimhaltung und fallen unter den Schutzbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB. Begründet wird eine besondere Sorgfaltspflicht beim Umgang mit diesen Daten vom BGH u.a. so:

„Der Fahrzeughalter, der die Speicherung seiner Daten nach § 33 Abs. 1 StVG hinzunehmen hat, darf erwarten, daß die zuständigen Behörden Halteranfragen gemäß § 39 Abs. 1 StVG dahin überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft dargetan sind. Soweit faktisch die Möglichkeit des Mißbrauches besteht, kann dies nicht zu einer Einordnung der Fahrzeugregister als "allgemein zugänglich" führen. Insofern ist nämlich von der Rechtstreue desjenigen, der die Halteranfrage stellt, auszugehen.“

Halterdaten sind nicht offenkundig, also nicht allgemein zugänglich und unterstehen damit der Geheimhaltungspflicht gem. § 203 StGB. Dazu der BGH:

„Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen damit unter den Schutz des § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB. (...) Offenkundig im Sinne von § 203 StGB sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können.“

Diese Angaben des Polizeibeamten hätten also gar nicht in Ihre Finger gelangen dürfen. Obwohl es in Deutschland kaum Verwertungsverbote gibt, ist die Verwendung dieser Daten als Zwangsanmeldegrund m.E. doch wohl weit mehr als ein bloßer Stilfehler. Immerhin verlangen Sie von den Bürgern, dass sie stets brav ihr ehrlich verdientes Geld an Sie abführen, während Sie selbst als Behördenleiter es, meiner Beobachtung und meiner persönlichen Einschätzung nach, möglicherweise nicht ganz so genau damit nehmen, wie Sie das Geld von uns Bürgern eintreiben. Sie als Behördenleiter sollten Vorbild sein, schließlich wollen Sie doch unser Geld!

So verlangen Sie beispielsweise von mir Gebühren bis zum heutigen Tage für das angebliche Autoradio, ohne geprüft zu haben, ob ich überhaupt noch ein Auto besitze, wozu Sie nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 24 VwVfG verpflichtet gewesen wären. Prüfen Sie bitte über Ihre guten Beziehungen zu Polizei und Staatsanwaltschaft folgendes nach:

Ich, Bernd Höcker, habe seit Juni 2009 überhaupt kein Auto mehr!

Dies nachzuprüfen dürfte für Sie doch zu machen sein oder? Man sieht an dieser kleinen Nachlässigkeit auch sehr anschaulich, wie Ihr Zwangsanmeldesystem funktioniert: Einfach drauf los und ins Blaue hinein die Bürger mit belastenden Bescheiden bombardieren. Dieses saloppe Vorgehen entspricht haargenau den Beschreibungen, die ich fast täglich von geschädigten Bürgern bekomme.

Was ich beobachten kann: Es weht ein eiskalter Wind über Norddeutschland, seit Sie Chef des NDR sind. Ich möchte dazu nur zwei weitere Beispiele bringen:

Mit Strafanzeige und Strafantrag vom 12.1.2009 versuchten Sie einen zu recht aufgebrachten Bürger ins Gefängnis zu bringen, weil er den NDR als raffgierige Propagandaanstalt bezeichnet hatte. Er wurde in 2. Instanz freigesprochen, musste aber die Kosten des Verfahrens tragen. Diese Mittel sollten Sie bitte künftig nicht mehr verwenden, Herr Ma***or! Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Menschen im Gefängnis sitzen, weil sie den NDR „raffgierig“ nennen! Ich denke, es kommt für den NDR darauf an, den Menschen Freude zu bringen und sich für einen freien Journalismus und für Aufklärung einzusetzen!

Und genau das tun Sie nach meinen Beobachtungen und Erfahrungen gerade nicht! Mag es Ihnen gefallen oder nicht: Ich habe als Journalist eine „Wächterfunktion“. Auch und gerade dem NDR gegenüber. Deshalb hatte ich in meinem, inzwischen zensierten Blog meine letzte Zwangsanmeldung peinlich genau und gewissenhaft dokumentiert. Ohne jemanden zu beleidigen und ohne falsche Tatsachen zu behaupten. Das ging auch über zwei Jahre lang gut. Dann kam der Intendantenwechsel und der Justitiar kam mir aus heiterem Himmel mit einer 50.000-Euro-Abmahnung und später mit der Klage. Weil ich seinen Namen genannt habe und wegen der anderen Sache, die ich nicht nennen darf. Als Rundfunkanstalt sollten Sie eigentlich für Offenheit und Transparenz stehen, das erwarten die Menschen  von Ihnen! Es schaudert mich, wenn ich mir vorstelle, dass möglicherweise eine übergeordnete Strategie hinter all dem steckt (Stichwort Marchiavelli).

Noch mal zurück zu der erneuten Zwangsanmeldung und Ihre einträgliche Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft: Sie und ich wissen, dass ich über den hier vorliegenden Sachverhalt nicht alles geschrieben habe. Nicht alles schreiben durfte! Das, was ich hier aufgeführt habe, ist ja nur die Spitze des Eisbergs! Wenn jemand außenstehendes diese Offene Email oder meinen neuen Blog liest, weiß er die Hintergründe nicht und das Ganze sieht irgendwie schon wieder zensiert aus. Ich bin der Meinung, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, alles über diesen Fall und Ihre enge Verzahnung mit der Justiz zu erfahren. Sie sind doch auch eigentlich gegen Zensur, jedenfalls wenn es um China oder andere Länder geht oder? Übrigens gibt es kein Land auf der Welt, in dem Zensur auch „Zensur“ genannt wird, aber das nur nebenbei.

Kurzum: Ich schlage vor, dass Sie Ihren Mitarbeiter davon überzeugen, das Verbot zumindest in soweit aufzuheben, wie es für die Beleuchtung der hier vorliegenden Tatsachen notwendig ist. Eine einfache Unterschrift genügt dazu. Spätestens in der öffentlichen Gerichtsverhandlung werden die Tatsachen ohnehin auf den Tisch kommen. Warum also nicht jetzt und dafür freiwillig? Interessant wäre zum Beispiel auch eine Antwort auf die Frage, ob der Polizist allein auf die Idee kam, mir nachzuspionieren oder ob die „Anregung“ dazu von einem NDR-Mitarbeiter kam.

Ich bin auch mal gespannt, was der Polizist als Zeuge in der öffentlichen, mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht aussagt. Hat er tatsächlich ein „Autoradio“ gesehen oder bloß eine Blende? Es ist nämlich verboten, ein scharfkantiges Loch in seinem Armaturenbrett zu haben.

Sie haben Vorträge gehalten, in denen Sie vor der juristischen Verfolgung von Journalisten gewarnt haben und die Journalisten aufforderten, sich nicht einschüchtern zu lassen. Das fand ich sehr interessant und ich habe mich davon sehr angesprochen und zutiefst verstanden gefühlt! So, als hätten Sie mit Ihren Worten direkt auf meinen damaligen Fall angespielt!

Ich bin gespannt, ob sich Ihr sehr lobenswertes Engagement auch künftig in Ihren Taten widerspiegeln wird. Ich werde nämlich diese erneute Zwangsanmeldung als weiteren Blog auf meiner Webseite veröffentlichen.

Die Welt will wissen, was hier im Norden Deutschlands los ist!

 

Bernd Höcker


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Ich glaube "Hammer der Woche" (übrigens ein Slogen in einer Sendung eines ÖRR) würde besser passen als Überschrift.


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h
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Interessant wäre da auch mal der Umkehrschluss. Woher soll die Polizei wissen, welche Geräte nun gemeldet sind und welche nicht.
Man brüstet sich doch bei der GEZ so gern damit, dass man keinerlei Daten rausgibt.  ;)
Oder läuft die Polizei neuerdings den ganzen Tag herum und macht Meldung beim ÖRR zu allem was nach Radio aussieht? :0012398:

Meine Meinung: Wieder mal unterste Schublade was der NDR da abliefert.


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Mich würde auch mehr zum thema "wie finde ich B.H.´s auto das seit 2009 nicht mehr unterwegs ist" interessieren.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

T
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@Zasz,
das dürfte für die Polizei nicht schwer sein....die Mittel und Möglichkeiten haben die doch zuhaus.

Was allerdings viel viel interessanter wäre zu wissen ist folgendes:

Wer (bzw WIE) will man beweisen,dass Bernd Höcker in seinem Fahrzeug jemals ein Radio eingebaut hatte??
Er Sollte dieser erneuten Zwangsanmeldegeschicte aufs äußerste Widersprechen,denn niemand kann mehr beweisen,ob im Jahre 2007,2008 oder egal wann irgendein Fahrzeug mit nem Radio unterwegs war.
Man bedenke mal,das Auto ist seit 2009 verkauft,bedeutet, es ist seit mindestens 2 Jahren nicht mehr im Besitz von Herrn Höcker,rein theoretisch könnten ca 700 Menschen diesen Wagen besessen haben,und irgendwer dieser Personen "KANN" einmal ein Radio eingebaut haben,für welches Herr Höcker jetzt im Nachhinnein zahlen soll??
Sorry liebe GEZ,dümmer kann man nicht versuchen,einem Menschen ans Bein pinkeln zu wollen !!!

Ich hoffe, Herr Höcker wird die Verantwortlichen mitsamt dieses Polizisten knallhart vor Gericht ziehen und auf Schandensersatz und Unterlassung verklagen!
...bin gespannt,wies weitergeht....


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Sehr dubios die Sache.

Das Fahrzeug wurde 2009 verkauft.

Der Verdacht liegt nahe dass das Fahrzeug vom WDR vor 2010 "zur Fahndung" ausgeschrieben wurde und es vom "Schnüffler" keine Halterabfrage gab.

Denn:

1. Gibt es bei Halterwechsel zunächst eine Kennzeichensperre (Verkauf in anderen Landkreis z.B.)
2. Gibt es bei Halterumschreibung eine sofortige Datensatzänderung (Verkauf innerhalb der Stadt oder Kreis). In diesem Fall bleibt das Kennzeichen dem Fahrzeug zugeorndet, es ändert sich nur der Halter.

Herr Höcker hat sicherlich eine Abmeldebescheinigung (bzw. hat die Zulassungsstelle) womit man wunderbar beweisen kann dass die GEZ sehr eigenmächtig handelt.
Bernd Höcker ist wohl zum "NDR-Feind Nr.1" erklärt worden.

--Thomas


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Man sollte den Hinweis am Ende seines neuen Blogs unter http://www.gez-abschaffen.de/GEZ-Polizist.htm beachten:

Zitat
Sollte dieser Blog wieder "verschwinden", darf er von jedem Leser komplett an sicherer Stelle wieder veröffentlicht werden.
Die Links sind dabei beizubehalten.
Diese Erlaubnis darf ich nicht wiederholen, wenn ein Verbot bereits greift.

Ich habe die Seite bereits an eine sichere Stelle kopiert und die enthaltenen Links entsprechend angepasst.
Wer Interesse hat dem Bernd Höcker zu helfen und diesen Blog gegebenenfalls zu veröffentlichen, kann sich bei mir per PN melden.
Ich sende ihm dann alles nötige per RAR-Datei zu.

Wenn die ein Licht ausblasen, dann müssen 10 andere dafür angehen. Vielleicht werden sie dann munter...


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Und ich habe den Stand unmittelbar vor der Zensur Mitte Dezember 2009...


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attacke


Sehr dubios die Sache.

Das Fahrzeug wurde 2009 verkauft.

Der Verdacht liegt nahe dass das Fahrzeug vom WDR vor 2010 "zur Fahndung" ausgeschrieben wurde und es vom "Schnüffler" keine Halterabfrage gab.


Sehr interessant. Was passiert, bzw. welche Möglichkeiten hätte Höcker, sollte sich der Verdacht erhärten?


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Die Adressliste in der offenen Email in CC ist beachtlich. Auf das Echo in der Presse bin ich gespannt.

Nicht nur, dass die Zwangsanmeldung gegen die guten Sitten verstößt und nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 44, (1) und (2) Pkt. 6.) der Verwaltungsakt nichtig ist, so handelt anscheinend der NDR / die GEZ in betrügerischer Absicht in dem er/sie Umstände erfindet, um Gebühren zu kassieren. Die Polizei Hamburg und der NDR haben keine Ahnung vom Schutz und der Weitergabe, der für die Allgemeinheit nicht zugänglicher persönlicher Daten.

Auf diesen Fall (http://www.gez-abschaffen.de/GEZ-Polizist.htm) sollten wir die Bevölkerung bei twitter und diversen Online-Zeitungen (Kommentare) mit einem Link aufmerksam machen.


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Ich sage es schon seit langem: Der Apparat ist zu einem Staat im Staate mutiert. Er setzt sich über das Gesetz hinweg und keiner traut sich heran. Viele denken immer noch, das alles müsse sein, andere haben Angst und viele wissen zwar teilweise Bescheid, aber die erkaufen sich lieber ihre Ruhe für 17,98 EUR im Monat...

Und so wächst dieser Krake unaufhörlich weiter und verschlingt immer mehr und mehr.

Seht das von der Seite der Polizei: Auf der einen Seite der große NDR mit seiner Prominenz und auf der anderen, der kleine Revoluzzer Höcker, der sich von den Gebühren drücken will. – Wer hat hier Recht?


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habe soeben noch folgende E-Mail an WELT ONLINE, SPIEGEL ONLINE, BILD, STERN und FOCUS  gesendet:

Hallo liebe xzy Redaktion,

Betrugsfall und Datenschutzverletzung durch NDR / GEZ  


Hallo liebe xyz Redaktion,

es wäre ungemein für die Bevölkerung und die Demokratie wichtig, wenn Sie über den neuen Betrugsfall und die Datenschutzverletzung durch NDR / GEZ  berichten würden:

Offener Brief des Herrn Bernd Höcker an Herrn Intendant Marmor vom NDR
siehe Link: http://www.gez-abschaffen.de/GEZ-Polizist.htm


freundliche Grüße


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Ich sage es schon seit langem: Der Apparat ist zu einem Staat im Staate mutiert. Er setzt sich über das Gesetz hinweg und keiner traut sich heran. Viele denken immer noch, das alles müsse sein, andere haben Angst und viele wissen zwar teilweise Bescheid, aber die erkaufen sich lieber ihre Ruhe für 17,98 EUR im Monat...

Und so wächst dieser Krake unaufhörlich weiter und verschlingt immer mehr und mehr.

Seht das von der Seite der Polizei: Auf der einen Seite der große NDR mit seiner Prominenz und auf der anderen, der kleine Revoluzzer Höcker, der sich von den Gebühren drücken will. – Wer hat hier Recht?
Deshalb weiter oben schon mal mein Vorschlag für den Anfang.
Ich habe den Blog hier eingestellt --> http://www.hss-cyb.org/gez-abschaffen/GEZ-Polizist.htm

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Bitte beteiligt euch daran, denn es geht im Grunde genommen auch um euch!


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Ich werde das Akte2011 melden,mal schauen,was die dazu sagen?

Selbst wenn Höcker keine Nachweise mehr besitzen sollte (was natürlich nicht zu seinen Lasten gehen darf) wäre ein Anruf bzw eine Auskunft beim zuständigen Finanzamt möglich,die könnten ihm sicherlich bestätigen,wann er das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat und wann es verkauft/abgemeldet wurde.

Dem betreffenden Polizisten an sich würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals hängen,die sich gewaschen hat,Höckers Anwalt wird sicherlich wissen,was hierbei zu tun ist,dass sowas in Zukunft nicht an der Tagesordnung der Cops steht.Deren Job ist nämlich ein völlig andrer, nämlich Verbrecher und andres Gesochs fangen.

EDIT: Meldung ist erfolgt,mal sehn,was kommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 17:24 von Taucherle«
...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
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Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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@Speedy,
was die Kennzeichen eines Fahrzeugs angeht,so gibt es seit 2009 einiges an Änderungen.
So kannst du z.b. heute dein Kennzeichen mit zum neuen Wagen nehmen,wenn man dies möchte.
Man muß daher schauen,wie die Sachlage 2009 aussah, da könnte es noch gut so gewesen sein,dass das Kennzeichen beim Fahrzeug blieb.


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