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Autor Thema: Vorgehen beim Widerspruchsbescheid von Person B  (Gelesen 19851 mal)

M
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Person A bedankt sich für die Antworten.  :)

Person A hat noch einmal alles zusammengefügt, wie der bisherige Ablauf war:

Seit 2015 bekommt Person A ständige Aufforderungen den Zwangsbeitrag zu bezahlen, was diese aus vielen Gründen nicht einsieht.
Bei dem ersten Festsetzungsbescheid (Januar 2016) legte Person A Widerspruch ein und musste dann fast zwei Jahre auf den Widerspruchsbescheid warten (September 2017)
Auf den Widerspruchsbescheid folgten aus finanziellen Gründen keine weiteren Schritte.

Dann folgten Mahnungen und ein erneuter Festsetzungsbescheid.

Außerdem ist Person A gerade aufgefallen, dass Sie bei dem Unterlagenberg, den sie seit beginn angesammelt hat noch ein Festsetzungsbescheid vom 01.02.2018 war, gegen den sie leider keinen Widerspruch eingelegt hat....

Dazu muss noch erwähnt werden, dass Person A seit März 2016 ALG II bezieht und davor ALG I bezog, also wäre sie ab beginn des Anspruchs auf ALG II vom Beitrag befreit, oder könnte sich befreien lassen.


Nach dem lesen der in den Links aufgeführten Beispiele wollte Person A jetzt wie folgt vorgehen:

Erneuter Widerspruch für auf den Festsetzungsbescheid vom Februar 2018. (würde es etwas bringen so zu tun, als ob bis heute kein Widerspruchsbescheid vom Januar 2016 eingegangen ist und so Verwirrung zu stiften, weil sie ja keinen Nachweis haben, dass der Bescheid bei Person A eingegangen ist?)

Dann wird Person A wie im unten aufgeführten Link die Aussetzung der Vollziehung beim Widerspruch des aktuellen Festsetzungsbescheides beifügen.

Ist das so in Ordnung? Person A ist mittlerweile wirklich verwirrt und verunsichert, versteht aber auch, dass das die Taktik des Feindes ist und versucht so gut es geht dagegen zu halten, aber ist leider nicht so bewandert wie andere Leute und ist deshalb auf Hilfe angewiesen. Danke.



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M
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Sorry für den Doppelpost. Es gibt allerdings Neuigkeiten.

Die Stadtkasse hat Person A eine Vollstreckungsankündigung geschickt. Was Person A hier komisch auffällt, ist dass dort keine Unterschrift vorhanden ist und dort "Im Auftrag" steht.

Beim "Ablaufschema" mit dem Beitragsservice ist beim Punkt Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice" beschrieben, wie man bei einer Vollstreckungsankündigung direkt vom Beitragsservice umgeht.

Ist das auch der Fall bei einer Vollstreckungsankündigung direkt von der Stadtkasse?


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M
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Hier habe ich nochmal die Scans der Vollstreckungsankündigung hochgeladen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2018, 23:38 von DumbTV«

N
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Auf den Widerspruchsbescheid folgten aus finanziellen Gründen keine weiteren Schritte.

Außerdem ... ein Festsetzungsbescheid vom 01.02.2018 war, gegen den sie leider keinen Widerspruch eingelegt hat....
Damit dürfte es schwierig sein weiter gegen die Forderungen vorzugehen. Was eventuell noch helfen könnte ist die zu klären auf welcher Rechtsgrundlage die Vollstreckung stattfinden soll (was in der Vollstreckungsankündigung nicht angegeben  ist) und ob dafür nötige Voraussetzungen (z.B. ein ggf. nötiger vorausgegangener Leistungsbescheid) gegeben sind.

Und:
Zitat
Dazu muss noch erwähnt werden, dass Person A seit März 2016 ALG II bezieht und davor ALG I bezog, also wäre sie ab beginn des Anspruchs auf ALG II vom Beitrag befreit, oder könnte sich befreien lassen.
Diese Idee zu verfolgen klingt nach einer guten Idee.


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@Maschuzu

Paraphe vs. Unterschrift

BGH, Beschluß vom 11.04.2013, VII ZB 43/12, Rn. 2
„Allenfalls könne es sich bei dem Schriftzug um eine Paraphe handeln, die keine formgültige Unterschrift darstelle.“
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4450737aa1ea588f724fa47683c7b9d6&nr=64125&pos=0&anz=1

Jede Menge Urteile zu Unterschriften:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/26/bundesgerichthof-urteil-von-2013-unterschriften-unter-schriftsatze-mussen-die-namen-des-unterzeichnenden-erkennen-lassen/

Zur amtlichen Schriftform sind irgenwelche Bögen, Haken, .. unbehelflich: Beliebt bei GV's, Justizangestellten, ..
Aus obigen Urteile zitieren und das Schriftstück ist NICHTIG.

Also nur zu: Unmut bei den Staatsdienern generieren.


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

M
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Person A bedankt sich für die Antworten.



Wie könnte Person A denn auf den Schrieb reagieren? Kann man das Muster im Leitfaden im Umgang mit dem BS benutzten und würde das Schreiben direkt an die Stadtkasse gehen oder an den BS, weil im Leitfaden steht "Vollstreckungsankündigung vom BS"?

Müsste der BS Person A nicht nachweisen, dass der Festsetzungsbescheid bei Person A eingegangen ist? Person A will im Prinzip erstmal wieder Ruhe vor denen haben, weil es im Moment finanziell sehr schlecht aussieht. Zur Not müsste Person A eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn das möglich ist. Wäre das sinnig und könnte man dann einfach die Zahlung einstellen und das Spiel ginge wieder von vorne los? Person A will den BS so gut es geht behindern, aber sie will nicht das man das wenige was sie besitzt gepfändet wird. Außerdem weiß Person A nicht wie man sich richtig bi einer Vollstreckung verhalten sollte und hat schon vergeblich gesucht etwas zu finden.

Es sind wieder soviele fragen..


Gruß Maschuzu




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M
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Hallo an alle Personen.


Es gibt ein kleines Update bei Person B, seit sie jetzt einige Monate Ruhe vor dem BS hatte. Sie hat einen neuen Brief von der Stadt erhalten.
Muss Person B das ernst nehmen oder kann sie das als leere Drohung empfinden?

Das Schreiben ist sehr kurz gefasst, deshalb die Frage. Person B hat auch im Leitfaden nichts ähnliches gefunden.

Danke fürs lesen.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Vollstreckung - Zwangsvollstreckung - Stadtkasse“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Vorgehen beim Widerspruchsbescheid von Person B“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen.
Das Thema „Zwangsvollstreckung Stadtkasse“ wurde/wird im Forum bereits vielfach diskutiert.
Besser einen neuen Thread beginnen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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n
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Akteneinsicht?
Erinnerung einlegen? Mit Antrag auf "Amtsseitige Ermittlung des Gläubigers"? (Die "Ersuchende Behörde" "Westdeutscher Rundfunk Beitragsservice" gibt es nicht.
Wenn man nicht alleine wohnt: Antrag auf Teilung der Schuld nach § 268 AO mit
Antrag auf Ruhestellung des Vollstreckungsverfahrens, bis über den Antrag auf Aufteilung entschieden ist. 
(Für Gesamtschuldner im Sinne von § 44 AO besteht ein Rechtsanspruch auf die Aufteilung der Gesamtschuld.)
Verfassungsbeschwerde?
Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht?
Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

p
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Ich hänge ich einfach mal an den Thread an...bin eigentlich total resigniert und habe keine Lust mehr. Immerhin habe ich lange Aufschub gehabt und mit meinem Papierkrieg einiges an Verwaltungskosten generiert.

Nun ist der Widerspruchsbescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung gekommen. Forderung ist über 1200€ seit 01/2013.

Einziger Weg scheint jetzt Klage zu sein mit weiterem Kostenrisiko und viel Stress den ich gerade nicht gebrauchen kann.

Ich hatte lange Ruhe, mein letzter Widerspruch war von 04/2016.

Ich finde es auch schräg jetzt noch Geld von 2013 einzufordern, müsste doch längst verjährt sein? Es ist leider auch nicht viel aufbauendes zum Thema zu finden.

Wenn jemand noch eine Idee hat: Gerne.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nun ist der Widerspruchsbescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung gekommen. Forderung ist über 1200€ seit 01/2013.
Bitte genau prüfen, auf welche Festsetzungsbescheide bzw. Widersprüche, sich der Widerspruchsbescheid bezieht. Der aktuelle "Rückstand" wird wohl  ca. 1200,- Euro sein, dies ist möglicherweise aber nicht die geforderte Summe aus den Festsetzungsbescheiden. In fiktiven Fällen wird der Streitwert  aus den Forderungen der entsprechenden Festsetzungsbescheide ermittelt, nicht aus der "Gesamtforderung" oder "Gesamtbetrag". Somit könnten sich auch die Gerichtskosten reduzieren. Eine anonymisierte Ansicht des Widerspruchbescheides und der Festsetzungsbescheide wären möglicherweise hilfreich.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

p
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Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort!

Ich kann leider nichts hochladen, deswegen unten das Schreiben als OCR.

Es verschafft etwas Genugtuung, dass sich der Laden inhaltlich ausführlich mit den konfusen Einsprüchen auseinandersetzen musste - aber vor Gericht würde die Argumentation keinen Bestand haben.
Nach meinem Verständnis bezieht sich das Schreiben auf die komplette Summe und den kompletten Zeitraum.

Viele Grüße


___
Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks Köln - Beitragsnummer xxx
Sehr geehrter Herr xxx,
 
lhre Widersprüche vom xx.03.2016 und vom xx.04.2016 gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunks
Köln vom xx.03.2016 und vom xx.04.2016 weisen wir zuruck.
Gründe:
Sie begründen die Widersprüche damit, dass Sie xxxxxxxxxx.

Mit Schreiben vom xx.10.2013, vom xx.11.2013, vom xx.12.2013 und vom xx.01.2014 informierten wir Sie
über die Beitragspflicht fOr Wohnungen und erkundigten uns, ob bereits Rundfunkbeitrage für lhre Wohnung
entrichtet werden. Eine Antwort erhielten wir nicht. Daher haben wir Sie unter der Beitragsnummer xxxx
ab 01.2013 mit einer Wohnung unter der Anschrift xxx als Beitragsschuldner
angemeldet. Die Anmeldung haben wir Ihnen mit Schreiben vom xx.02.2014 bestätigt. Eine Zahlung
erhielten wir nicht.
lm vorangegangenen Schriftverkehr gaben Sie an, dass Sie xxxxxxxxxx

Die Bescheide vom xx.03.2016 und vom xx.04.2016 setzen Rundfunkbeitrage für den Zeitraum 01.2013 bis
12.2015 und jeweils einen Saumniszuschlag- insgesamt 6xx,xx EUR- fest.

lhre Widersprüche sind zulassig, aber in der Sache nicht begründet.

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach
Art. 4 des Staatsvertrags Ober den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 , zuletzt geändert
durch den 21 . Rundfunkanderungsstaatsvertrag vom 05. - 18.12.2017.
lm privaten Bereich ist fOr jede Wohnung von deren lnhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten (§ 2 Abs. 1
RBStV) .

lnhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als lnhaber wird jede
Person vermutet, die dart nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag fOr die Wohnung als Mieter
genannt ist (§ 2 Abs. 2 RBStV).
lm Rahmen des Meldedatenabgleichs nach § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist uns lhre
oben genannte Anschrift übermittelt worden.
Die Rechtmäßigkeit des Meldedatenabgleichs ist durch zahlreiche Entscheidungen oberster Gerichte bestätigt
worden (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidungen vom 15.05.2014, Vf. 8-VII-12 und
Vf. 24-VII-12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013, Az. OVG 11 S 23.13;
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2013, Az. 4 ME 204/13).
Aufgrund der gesetzlichen Vermutung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RBStV haben wir Sie unter der übermittelten
Anschrift als Wohnungsinhaber angemeldet und Rundfunkbeitrage festgesetzt.

Die gesetzliche Vermutung haben Sie nicht widerlegt. Insbesondere haben Sie xxxxx.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags (§ 8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) und dessen Fälligkeit (§ 7 Abs. 3
RBStV) sind gesetzlich geregelt.
Der Rundfunkbeitrag betragt monatlich 17,98 EUR, seit dem 01 .04.2015 monatlich 17,50 EUR. Er wird monatlich
geschuldet und ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen leisteten Sie keine Zahlungen.

Die Festsetzung des Säumniszuschlags von jeweils 8,00 EUR ist dem Grunde und der Hohe nach zutreffend.
Die Landesrundfunkanstalten sind ermachtigt, Einzelheiten des Anzeigeverfahrens und des Verfahrens zur
Leistung des Rundfunkbeitrags durch Satzung zu regeln (§ 9 Abs. 2 RBStV).
Werden geschuldete Rundfunkbeitrage nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in valier
Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag von 1 % der ruckstandigen Beitragsschuld, mindestens aber
8,00 EUR fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid festgesetzt
(§ 11 Abs. 1 der Satzung Ober das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeitrage) .
Wir erhielten keine Zahlungen. Die Bescheide sind zu Recht ergangen.
Mit freundlichen GruBen



Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die angefochtenen Bescheide in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung Klage beim
Verwaltungsgericht xxxx
xxxx
xxxx

schriftlich, in elektronischer Form(§ 55a VwGO i.V.m. der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung) oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Klager, den Beklagten (Westdeutscher Rundfunk Koln, Appellhofplatz 1, 50667 Koln) und
den Streitgegenstand bezeichnen und soli einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dieoenden
Tatsachen und B_eweismittel sollen angegeb.ens_owiadieangefochtenen Bescheide und der...Wi.derspruchsbescheid
in Urschrift oder in Abschrift beigefl.igt werden.

Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften
beigefl.igt werden, dass aile Beteiligten eine Ausfertigung erhalten konnen.
Zu lhrer Information:

Unabhängig von dem festgesetzten Betrag informieren wir Sie uber den aktuellen Kontostand :

01.13-03.15    -4xx,xx EUR
04.15-09.18    -7xx,xx EUR
Summe Beitrage insgesamt -1.2xx,xx EUR
Säumniszuschlage -16,00 EUR


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