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Autor Thema: Vorgehen beim Widerspruchsbescheid von Person B  (Gelesen 19845 mal)

K
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Hallo Zusammen.


Person A wollte den Thread mal wieder auffrischen, weil sie eine Mahnung von Unternehmen Y erhalten hat und würde sich über Antworten freuen, was sie jetzt tun kann.


Danke fürs lesen =)

Hat das ominöse Unternehmen Y seine Mahnung mit oder ohne gültige Rechtsbehelfsbelehrung versandt ?

Falls ohne diese Rechtsbehelfsbelehrung, kann das Dokument als vorweihnachtlicher Bettelbrief zu den Akten gelegt werden.

Ist in der Mahnung eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden, muss innerhalb eines Monats nach Posteingang ein Widerspruch eingelegt werden - ersatzweise kann man auch die Forderungen erfüllen.

So habe ich es einmal von jemanden gehört, der es von jemand anderen weiß, dem es auch mal gesagt worden ist, ich weiß aber auch nichts genaues  :)

Mit besten Gruß,
Ketzerkater


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P
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Im Fall, dass die Mahnung Gebühren für die Mahnung selbst festlegt und diese mit gefordert werden liegt darin eine Maßnahme, welche mit Widerspruch pariert werden kann. Fehlt die Rechtsbelehrung für diese Maßnahme dann verlängert sich die Frist. Zu beachten ist, das eine Maßnahme ein Verwaltungsakt sein kann. Ein Brief kann verschiedene Verwaltungsakte enthalten. Verwaltungsakte bedürfen einer bestimmten Form und meist der Angabe einer Begründung. Zudem ist wohl wichtig das etwas abschließend geregelt werden soll. Dieser Punkt dürfte bei dem Erheben einer Mahngebühr der Fall sein. Wer es nicht versteht lese die Beschreibung für einen Verwaltungsakt und die 6 bis 7 Merkmale.


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h
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Hallo zusammen,

Person XYZ hat letzte Woche auch dieses Schreiben erhalten, nahezu identisch, am Ende auch mit Rechtsbehelfsbelehrung. Es kam als normaler Brief, nicht im gelben Umschlag. Person XYZ überlegt nun welche Optionen zur Verfügung stehen:

1. Klage einreichen
2. geforderten Betrag zahlen (komplett)
3. geforderten Betrag in Raten zahlen...
4. oder oder oder????
5. ???
6. ??
7. ?

Das sich Person XYZ nicht so tief mit der Thematik auskennt würde sie sich über ein paar Meinungen freuen. Besten Dank schonmal!


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S
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[...]
Person XYZ hat letzte Woche auch dieses Schreiben erhalten, nahezu identisch, am Ende auch mit Rechtsbehelfsbelehrung. Es kam als normaler Brief, nicht im gelben Umschlag. Person XYZ überlegt nun welche Optionen zur Verfügung stehen:

1. Klage einreichen
2. geforderten Betrag zahlen (komplett)
3. geforderten Betrag in Raten zahlen...
4. oder oder oder????
[...]

Eine fiktive Person S könnte bzgl. der Fragestellung den fiktiven gallischen Würfel bemühen, obwohl die fiktive Person S im Umgang mit diesem magischen Utensil noch nicht viel Erfahrung hat.
 
Wir werfen also den fiktiven gallischen Würfel und es ist ...

die 1

Und zur Sicherheit nochmal und ...

die 1

Na gut, aller Guten Dinge sind drei und ...

wieder die 1


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

K
  • Beiträge: 81
5. ???

Das ist recht einfach: "Was genau möchte @hansfurz ?"

Wenn @hansfurz zahlen möchte, dann zahlt er halt, Geld ist dann weg - und die möchten auch neues von @hansfurz, Lebenslänglich!

@hansfurz kann IMHO nach einem rechtsfähigen Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen, die Adresse des zuständigen Gerichtes steht sogar im Widerspruchsbescheid.

Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostet @hansfurz etwas Zeit und rund 120,- Euro.

Die Vorteile für @hansfurz:
Stärkung der geistig-seelischen Widerstandsfähigkeit, die ohnehin überlasteten Gerichte müssen sich wieder mit so etwas herumplagen - und vielleicht beginnt mit der Klage von @hansfurz ein Paradigmenwechsel im Justizapparat.
Immerhin werden bis dahin keine unzumutbaren Anforderungen an @hansfurz gestellt, es sei denn er war Waldorfschüler und möchte seinen Namen im Kreis tanzen.

Danach kann @hansfurz weiter überlegen, oder es ist bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen.

Mit besten Gruß,
Ketzerkater

P.S. Warum wird @hansfurz erst jetzt mit dieser Problematik konfrontiert, vorher keine eigene Raumheit bewohnt ?


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n
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Zitat
Es kam als normaler Brief, nicht im gelben Umschlag.

Ich nehme an, dass es sich um einen Widerspruchsbescheid handelt.

Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024


DerBrief kam nicht als Einschreiben/gelber Brief? Dann verlängert sich die Klagefrist, weil die (pseudo-) Behörde "keinen Willen zur Zustellung" hatte.
Das heisst, der Widerspruchsbescheid ist nie bekannt gegeben werden, und damit nichtexistent:

Re: Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg116182.html#msg116182

Strategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.msg117963.html#msg117963

Man kann warten bis die Zwangsvollstreckung angekündigt wird, und dann Klage erheben gegen den Festsetzugsbescheid (nicht den Widerspruchsbescheid, der ist H ja nie bekannt gegeben worden).  Klage erheben gegen den Festsezugsbescheid ist nach 3 Monaten bis unendlich möglich, es muss kein WB abgewartet werden.
Vielleicht hat bis dahin ja schon das BVerfG entschieden.
Aber da gehen die Meinungen hier im Forum auseinander. Sicherer ist gleich zu klagen, und das ist ein unbezahlbares Erlebnis und Erfahrungsgewinn.





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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

M
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Fiktive Person A bedankt sich bei allen anderen fiktiven Personen B-Z für die schnelle Hilfe  ;D

Auf der Rückseite des Schreibens von fiktivem Unternehmen X steht nur eine Zusammenfassung, aber soweit fiktive Person A das lesen kann, ist dort keine Rechtsbehelfsbelehrung, sondern nur ne Information über den RBStV.



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h
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Hallo zusammen,

wieso sollte Person XYZ denn jetzt auch noch Klage einreichen? Erstens kostet die Klage Geld und zweitens haben schon zig Tausende davor mit der Klage verloren. Die Erfolgschancen scheinen nüchtern betrachtet nahe 0 zu liegen.

Somit wird Person XYZ wohl nur Ratenzahlung bleiben, sonst wird wohl die Zwangsvollstreckung eingeleitet was auch einer Zahlung entsprechen würde... ;-(

Pseron XYZ wird sich nochmal alle Vorschläge von euch genau zu Gemüte führen, mal schauen....

Es dank
der Verfasser dieser Nachricht




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2017, 19:14 von hansfurz«

S
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[...]
wieso sollte Person XYZ denn jetzt auch noch Klage einreichen? Erstens kostet die Klage Geld und zweitens haben schon zig Tausende davor mit der Klage verloren. Die Erfolgschancen scheinen nüchtern betrachtet nahe 0 zu liegen.
[...]

Das mag zwar auf den verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug zutreffen, aber mittlerer Weile liegt die Angelegenheit bzw. der RBStV zwecks Prüfung bzgl. der Verfassungs- und Rechtmäßigkeit sowohl beim BVerfG als auch beim EuGH vor. Es soll sogar Verwaltungsgerichte geben, die aufgrund dessen die Verfahren nach § 94 VwGO aussetzen.


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wieso sollte Person XYZ denn jetzt auch noch Klage einreichen? Erstens kostet die Klage Geld und zweitens haben schon zig Tausende davor mit der Klage verloren. Die Erfolgschancen scheinen nüchtern betrachtet nahe 0 zu liegen.
Langfristig kann sich der Geldeinsatz einer Klage lohnen. Wenn man offensiv genug angreift, traut sich die LRA nicht mehr zu bescheiden oder vergisst es in dem Trubel. Wer weiß das schon. Hauptsache verjährt. B könnt den Beitragsservice und LRA mit verschiedenen Schreiben parallel anschreiben und möglichst große Verwirrung stiften (zum Beispiel zwei verschiedene Widersprüche).
Die Widersprüche nach einer Klageerhebung sind besonders effizient um dann darauffolgende Bescheide komplett zu verhindern.
Deswegen kann sich die Klage lohnen. Man darf nur nicht locker lassen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

K
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Somit wird Person XYZ wohl nur Ratenzahlung bleiben, sonst wird wohl die Zwangsvollstreckung eingeleitet was auch einer Zahlung entsprechen würde... ;-(

Moment mal, wenn die Person schon nicht die Mittel für den unerwünschten Rundfunkbeitrag aufbringen kann (und sich nicht grob schuldhaft für die finanziell angespannte Situation zu verantworten hat), ergibt das eine passende Klagemöglichkeit !

Es kann einfach nicht sein, das mit "Beiträgen", die den Charakter einer Kopfsteuer aufweisen, unverschuldet in Not geratene Personen noch weiter abtriften.

Ein selbstverantwortlicher Umgang mit seinen eigenen Finanzen gehört zu der Würde eines jeden Menschen; in schlechten Zeiten aus freien Stücken den Gürtel enger schnallen, unnötige Kosten und Ausgaben einsparen, um mit eigenen Kräften aus der Misere wieder heraus zu kommen, ist neben dem Aspekt der finanziellen Selbstbestimmung auch ein gesellschaftlich erwünschtes Verhalten.

Sollte das auf die Person zutreffen, wäre eine Klage mehr als wünschenswert, allein der Prozeßausgang könnte ein Ansatzpunkt für weitere höherinstanzliche Klagen sein.

Es ist genau der Wesenzug einer Kopfsteuer, den ich unter Punkt 1 in meiner Klage erhoben hatte, ich zitiere mal:

1. Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, da er als Steuer zu klassifizieren ist

Die formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich daraus, dass der Rundfunkbeitrag nicht als
Beitrag, sondern als (Kopf-)Steuer zu qualifizieren ist.

Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
„Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.“
Die fiktive Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkempfanges begründet keinen einer Kopfsteuer vergleichbaren Beitrages, der mit dem Bewohnen einer Raumeinheit in Deutschland zwangsweise verknüpft wird.
Der alleinige Bewohner einer angemieteten Wohneinheit wird alternativlos verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit einer Rundfunkanstalt einzugehen sowie gegen seinen erklärten Willen einen Rundfunkbeitrag zu entrichten, lediglich durch gezielte Leistungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit oder Emigration ins Ausland kann dieser Verpflichtung entgangen werden; Alternativen in Form von Wohngemeinschaften oder eheähnlichen Verhältnissen liegen nicht immer im Bereich des Möglichen einer individuellen Lebensführung.

Die einer Kopfsteuer vergleichbaren Elemente des Rundfunkbeitrages manifestieren sich besonders mit der Eigenschaft, dass selbst Armut bzw. fehlendes Einkommen, prekäre Lebensumstände, angespannte finanzielle Verpflichtungen und temporäre Notlagen nicht ausreichen, eine Gebührenbefreiung zu erhalten, auch wenn das Angebot der ÖR weder erwünscht noch genutzt wird
.


@hansfurz, es geht mich ja nichts an und es muss Deine Entscheidung bleiben, aber wäre da nicht die Option einer Klage vor dem Verwaltungsgericht mit diesem Ansatzpunkt sinnvoll ?

Mit besten Gruß und Mut,
Ketzerkater


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Fiktive Person B bedankt sich für die Antworten. Also versteht fiktive Person B das jetzt richtig, dass sie erstmal abwarten kann?  :D
Sie will nur vorsichtshalber nachfragen und das wissen, weil sie ja den Wisch hier angehangen hat, aber nicht 100 pro weiß ob das jetzt ne Rechtsbehelfsbelehrung ist oder nicht ^^?


Tschau kakao  :)


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Der Anhang ist noch nicht sichtbar.
Im Fall das Person A Ihr Schreiben prüfen möchte kann ein Blick in den Beispielablauf helfen, dort sind Beispiele von Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung zum Vergleich abgebildet.

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Beispiel Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423


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Hey, danke für die Info  :) @PersonX also kann ich (noch) abwarten.

Ich habe bis jetzt hier im Forum keine "Bedanken-Funktion" gesehen. Wenn einer weiß ob es doch geht wäre ich dankbar für Hinweise ^^.


Ansonsten schonmal danke an alle für die Hilfe und bis zum nächsten mal =)


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Ich habe bis jetzt hier im Forum keine "Bedanken-Funktion" gesehen. Wenn einer weiß ob es doch geht wäre ich dankbar für Hinweise ^^.
[...]

Die "Bedanken-Funktion" findet eine fiktive Person B weiter oben unter:


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