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Autor Thema: Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht  (Gelesen 7508 mal)

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WAZ, 02.10.2017

Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht

Zum ersten Mal hat ein Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil könnte nun erhebliche Folgen haben.

Von Walter Bau

Zitat
[..]
Das Urteil bedeutet nun nicht zwingend, dass auch Privatpersonen mit dem Hinweis, sie besäßen kein TV- und Radiogerät sowie keinen Zugang zum Internet, die Beiträge erlassen bekommen. Aber: Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt erstmals ein Gericht den Zusammenhang zwischen Beitragspflicht und Empfangbarkeit hergestellt. [..]

Passend zu dem Urteil äußerte sich Karola Wille, Intendantin des MDR und seit Anfang 2016 Vorsitzende der ARD, zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In einem Gastbeitrag in der „Welt“ schreibt Wille unter anderem: Die „solidarische Finanzierung durch die Gemeinschaft“ schaffe die Grundlage dafür, dass der öffentliche-rechtliche Rundfunk „frei ist von kommerziellen und politischen Abhängigkeiten“ und allein dem Gemeinwohl verpflichtet sei. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/klage-gegen-rundfunkbeitrag-erster-erfolg-vor-gericht-id212114325.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 14:45 von Bürger«
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Ein gaaaaanz wichtiges Wort, was man nicht groß genug schreiben kann...
Klage gegen Rundfunkbeitrag – erster Erfolg vor Gericht
Zum ersten Mal hat ein Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil könnte nun erhebliche Folgen haben.
[...]
https://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/klage-gegen-rundfunkbeitrag-erster-erfolg-vor-gericht-id212114325.html?utm_medium=social&utm_source=facebook&utm_term=westen
...danke an die WAZ, dass sie hier die Essenz des Urteils so klar anführt.

Dieses Wort sollte von nun an viel öfter Eingang in unseren Widerstands-Wortschatz finden.

In diesem Sinne:

Allen weiter gute und bessere ERFOLGE !!!

 ;D ;D ;D


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