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Autor Thema: Kippt der Rundfunkbeitrag? Zahlen nur bei Empfang!  (Gelesen 15478 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die letzten Tage des Rundfunkzwangsbeitrages sind gezählt, die Gerichte haben nun den Druck auf den ÖRR und seine politischen Anhänger erhöht. Wir werden nun mit finalen Aktionen und Informationen bei Gerichten und Bevölkerung das Ende des Rundfunkzwangsbeitrages einleiten.

Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Euphorie, weil das BVerfG endlich 'mal in die Hufe kommt, halte ich nicht für angebracht. M. E. spricht zwar einiges dafür, dass der sogn. Rundfunkbeitrag nicht zu halten ist; andernfalls hätte ich nicht geklagt. Dass heißt aber nicht, dass wir nicht auch künftig für die Finanzierung des ÖRR geschröpft werden. Und ggf. werden wir auch dann irgendwie zahlen müssen, wenn wir den ÖR-Rundfunk oder sein privates Pendant gar nicht nutzen.
Das BVerfG , das ich für ein Teil des Problems, - nicht der Lösung, - halte, sucht vermutlich für die Politiker nach einer gesichts- und machtwahrenden Lösung. Ich schliesse das aus Formulierungen in den Fragen wie

Zitat
2. Auf welchen Erwägungen beruht die tatbestandliche Anknüpfung des Rundfunkbei­trags im privaten Bereich an die Wohnungsinhaberschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz und der Zunahme mobiler Empfangsgeräte? Welche Alternativen wären vorstellbar?
..
3. ... In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Rati­fizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Wohnungen mit inter­netfähigen Empfangsgeräten (PC, Laptops, Tablets, Smartphones et cetera) und Breitbandverbindungen ausgestattet, das heißt mit - mobilem oder stationärem - In­ternetzugang, dessen Geschwindigkeit mindestens dem 3G-Standard entsprach? In welchem Umfang sind dies Wohnungen, die nicht zugleich über herkömmliche Empfangsgeräte verfügen?

Medienkonvergenz ist ein reines Buzzword, Marketinggewäsch. Zwar haben einige Smartphones einen UKW-Empfänger an Bord, aber längst nicht alle. Das ist nichts besonderes, ich hatte schon in meiner Jugend tragbare, kompakte Radios und Kassettenspieler. Nicht anders ist ein UKW-Chip in einem "Smartphone" zu betrachten. Bei mir konvergiert rein gar nichts. Rundfunk- und Fernsehprogramme werden immer noch primär klassisch über Luftstrecke und Kabel übertragen, nicht per Internet. Ich finde das vernünftig, da es sich ja nicht um eine bi-direktionale Kommunikation handelt. Wenn es sich um Rundfunkempfang handelt, sollte man daher das Internet außen vor lassen. Wenn dennoch ein Programmangebot der ÖR-Sender über Internet erfolgt, dann sollte das nur mittels einer Anmeldung (Login) nutzbar sein. Wer Musik streamt, Youtube-Videos etc ansieht, nutzt keinen Rundfunk. Man hat ja auch früher das Abspielen von Schallplatten, die Präsentation von Dias und Schmalfilm - puh! war das oft langweilig - oder den Betrieb eines tragbaren "Ghettoblasters" mit Radio, CD- und Kassettenspielers nicht als "Medienkonvergenz" beschrieben, nur weil ein Gerät mehrere Funktionen besaß. Das bot die "Musiktruhe" meiner Eltern nämlich auch (Radio/Plattenspieler). Auf übliche Smartphones passen inzwischen mehrere GB MP3-Dateien. Das Gerät ist dann nichts anderes als ein MP3-Player, der ja ebenfalls keinen Rundfunk wiedergibt.

Kurz: das BVerfG soll sich m. E. auf die Aspekte beschränken, die mit Rundfunk zu tun haben. Es geht um ein verfassungswidriges Gesetz über einen "Rundfunkbeitrag" nicht um einen "Medienbeitrag", "Abspielgerätebeitrag" oder "Irgendwas-mit-Konvergenz-Beitrag"!

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 19:59 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Dass heißt aber nicht, dass wir nicht auch künftig für die Finanzierung des ÖRR geschröpft werden. Und ggf. werden wir auch dann irgendwie zahlen müssen, wenn wir den ÖR-Rundfunk oder sein privates Pendant gar nicht nutzen.
Der Rundfunkbeitrag wird vermutlich clever genug zu einer Mediensteuer umgewidmet. Also nichts anderes, als was er bisher unter falschen Namen eh schon war.
Das kranke Kind wird so ganz nebenbei sogar ein ganzes Stück gesünder, weil sozial gerechter, indem man es als Anhängsel der Lohnsteuer laufen lässt.
Wer sich dann mit dem Finanzamt anlegen will, der hat wohl schon immer ein Problem mit allem gehabt...
Weiß denn einer, wofür Lohnsteuer, Mehrwertsteuer und sonstige Frondienste abverlangt werden. Die Verteilung der Steuern kann dann eh keiner genau nachvollziehen.
Erst recht nicht, ob man davon auch immer einen Gegenwert erwarten, geschweige denn auch nutzen kann.

Die Politik wird ihren Staatsfunk ganz gewiss nicht fallen lassen, nur die Frage der Finanzierung wird anders gelöst werden ... müssen.
Dabei kommt es ganz sicher nicht auf die tatsächliche Nutzung an.
Bisher finanziere ich auch alles mögliche mit und habe so vieles davon noch nie genutzt.
Ich werde mir auch kein Fahrrad anschaffen, nur dass ich damit die über Steuern finanzierten Radwege mit nutzen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2017, 00:14 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

L
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  • Beiträge: 19
In diesem Video [~6:20min, veröffentlicht 26.10.2017]
Rundfunkbeitrag - Zahlen nur bei Empfang? | Rechtsanwalt Christian Solmecke
https://youtu.be/gteeOiKTmWs
wird ab 4:00min beschrieben***, wie Privatpersonen argumentieren könnten angesichts des Urteils zu Hotels, welche von den Zusatzgebühren nach Gerichtsbeschluss entbunden wurden.

Nun kann man ins Feld führen, dass Privathaushalte nicht auf Internet verzichten können, da die Telekommunikationsanbieter ihre Infrastrukturen auf VoIP umgestellt haben. Man kann also nicht auf Internet verzichten, um dadurch sich selber die Empfangsmöglichkeit von ÖRR zu nehmen und so nachzuweisen, dass man keinen empfängt: man würde sich von Telefonie auch abschneiden.

Dieses dürfte eine zusätzliche Verschärfung des Konflikts nach sich ziehen.

Osterspaziergang (Goethe):
Vom Eise befreit sind Strom und Bäche
Durch des Frühlings holden, belebenden Blick,
Im Tale grünet Hoffnungsglück;
Der alte Winter, in seiner Schwäche,
Zog sich in rauhe Berge zurück.[...]



***Edit "Bürger":
Sehr hilfreich sind die Aussagen nicht - die Erkenntnis/ Meinung herrscht bereits hier im Forum.
Jedenfalls darf man von dem Video keine "Rechtsberatung" erhoffen.

Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte nunmehr unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

Zum Fragenkatalog des BVerfG siehe und diskutiere bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen wird hiesiger Thread vorerst geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2017, 00:15 von Bürger«

 
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