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Autor Thema: BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig  (Gelesen 12965 mal)

Uwe

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Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

Quelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig 27.09.2017

Zitat
BVerwG 6 C 32.16
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.

Nach dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten für die darin vorhandenen Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags verpflichtet, der neben ihre allgemeine Beitragspflicht für die Betriebsstätte tritt. Für jedes Zimmer bzw. jede Ferienwohnung muss der Inhaber ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten, wobei die erste Raumeinheit beitragsfrei ist.

Die Klägerin ist Inhaberin eines Hostels in Neu-Ulm. Sie zahlt den allgemeinen Betriebsstättenbeitrag, wendet sich aber gegen die Heranziehung zu dem zusätzlichen  Rundfunkbeitrag für ihre Gästezimmer. Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.

weiterlesen auf:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=66

Volltext folgt, sobald verfügbar
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=270917U6C32.16.0



Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
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Bildquelle: http://up.picr.de/27245580tg.png

Handelsblatt, 27.09.2017

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Rundfunkbeitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit

dpa

Zitat
Hotelbetreiber müssen künftig*** nur den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn ihre Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht ist zu einem entsprechenden Urteil gekommen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-fuer-hotelzimmer-nur-bei-empfangsmoeglichkeit/20387688.html


***Hinweis: Eigentlich müsste es wohl lauten "rückwirkend zum 01.01.2013".
Näheres hierzu vielleicht im Volltext des Urteils, sobald dieses veröffentlicht ist bzw. in weiteren Pressemeldungen.


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Im Pressearchiv des Beitragsservice unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html

wird die Entscheidung - allerdings natürlich in einem anderen Tonfall - dargestellt:

Zitat
Gerichtsentscheidung:
Bundesverwaltungsgericht fordert Ausnahme für
Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen ohne TV- und Internetempfang


28. September 2017
Aufgrund der Klage einer Hostel­betreiberin hat sich das Bundes­verwaltungs­gericht mit den Regelungen zum Rundfunk­beitrag für Hotel- und Gäste­zimmer befasst. In seiner Entscheidung äußert das Gericht Bedenken hinsichtlich der Verfassungs­mäßigkeit der pauschalen Beitrags­pflicht für Zimmer von Beherbergungs­betrieben. Die abschließende Klärung wird durch das Bundesverfassungs­gericht erfolgen.

Direktlink der PDF (1 Seite, Erstelldatum 29.09.2017)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5299/20170929_PM_BVerwG_Hotel-_und_Gaestezimmer_sowie_Ferienwohnungen.pdf


Hinweis: In der unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg156119.html#msg156119
erwähnten Urteilsauflistung auf den Seiten des "Beitragsservice" findet das Urteil bis dato (04.10.2017) immer noch keinen Niederschlag.


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BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2017, 15:16 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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