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Autor Thema: NDR bestreitet Zugang des Einspruchs trotz Versand per Einschreiben & Fax  (Gelesen 5135 mal)

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X hat sicherheitshalber mehrfach (...) gefaxt. Und neben normalen auch qualifizierte Berichte gezogen. Vermutlich nutzt er nen einfachen als Zugangs Nachweis. Der Qual. Würde dann zu gegebener Zeit aus dem Hut gezaubert falls die Herrschaften den Kinderkram auf die Spitze treiben wollen



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einer mündlichen Verhandlung hat Person M erlebt, dass im besonderen Falle ein Richter durchaus die Möglichkeit in Erwägung ziehen kann, dass der Rundfunkanstalt unterstellt werden kann, dass sie einen Widerspruch "verschlampt" haben könnte. Es kann der Rundfunkanstalt in diesem Fall nahegelegt werden, dass sie das "Vorverfahren" trotz verschwundenden Widerspruches anerkennt und somit die Klage, auch ohne Widerspruch und Widerspruchsbescheid zulässig ist.

Sinnigerweise ist ein Einschreibenbeleg von Vorteil. Man könnte sich vorstellen Beleg und Kopie des Widerspruchs erneut an die Rundfunkanstalt, mit der Bitte um Bearbeitung, senden. Möglicherweise hört man dann wieder lange Zeit nichts, was von Vorteil sein kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2017, 15:44 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 160
Frau Herbst bat ja freundlich eben den Zugang mit Frist Mitte Oktober nachzuweisen. Wird dann auch Mitte Oktober geschehen. Ganz sicher nicht vorher.
Kopie des Einspruchs hat sie nicht angefordert und wird dann auch nicht vorauseilend mitgeschickt.


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f

faust

... ach hiesse sie doch Frau Sommer - dann hättest du ä bissl mehr Zeit  (#)


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P
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@all
PersonX rät, im Fall, dass eine Person A nicht möchte, dass Rückschlüsse zu einer Person möglich sind, solche "individuellen" Schreiben vollständig also auch die eigentlichen Daten zu verfremden. Bzw. die Schreiben einfach nicht einzustellen oder nur den wesentlichen Inhalt in reiner Textform.

@Betroffenen
Es ist zu beachten, dass nicht "Mitte" Oktober gilt, sondern der Nachweis im Beispiel bis zum 13.10.2017 erbracht sein soll.
Das bedeutet das der Nachweis zum 13.10.2017 dort tatsächlich vorliegen sollte und nicht, dass ein Poststempel vom 13.10.2017 gelten wird.  -> Dabei sind Postlaufzeiten oder ähnliches natürlich zu beachten.
Wenn Person A völlig cool ist und den zeitlichen Aufwand und die Kosten nicht scheut, dann "persönlich" am 13.10.2017 aufschlagen und den Nachweis erbringen ;-). Persönlich kann dabei auch ein Terminbote sein, welchem Person A 100% Vertrauen schenkt und der eine 100% sichere Zustellung zur Wunschzeit ausführt gegen Empfangsbekenntnis. Das kann natürlich extra Kosten oder Person A kennt irgendeine Person vor Ort.

Beispiel:
https://www.secutrans.org/de/sicherheitskurier/zustellung-per-boten/rechtssichere-zustellung-per-bote-beweissichere-zustellung-mit-zugangsnachweis-und-empfangsbekenntnis-einschreiben-zpo-botendienst.html


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a
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Frau Herbst bat ja freundlich eben den Zugang mit Frist Mitte Oktober nachzuweisen. Wird dann auch Mitte Oktober geschehen. Ganz sicher nicht vorher.

Würde dann zu gegebener Zeit aus dem Hut gezaubert falls die Herrschaften den Kinderkram auf die Spitze treiben wollen

Das machen sie jetzt schon und werden auch nicht aufhören, wenn X keinen Widerstand leistet.

Wenn die Wartefrist (3 Monate) schon abgelaufen ist und X sowieso vor dem VG klagen will, wäre eine Klage nach Ablauf der Wartefrist jederzeit möglich. Das VG könnte dann die Empfangsbescheinigungen der LRA übermitteln. Wenn X sich beeilt, könnte das VG die Frist vielleicht noch einhalten. ;D

Sonst ist X ist zu nichts verpflichtet. X hat den Widerspruch mehrfach abgeschickt und kann die Forderung der LRA ignorieren. Die LRA hat nachweislich den Widerspruch erhalten und ist verpflichtet, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen.

Alternativ könnte X auch der Frau H anbieten, den Nachweis per Gerichtsvollzieherzustellung (Tipps gibt es hier im Forum) direkt an den Intendanten zu senden (s. Vorschlag von Pjotre). Ein zusätzlicher (freundlicher) Begleitbrief mit einer Schilderung des Vorfalls kann nicht schaden. Vielleicht stellt Herr M. (der Intendant) dann fest, dass in seiner Rostocker "Zweigniederlassung" noch Optimierungsbedarf besteht. Möglicherweise reicht schon die Andeutung dieses Vorschlags, um Frau H zu motivieren, die Widersprüche zu suchen. Wenn X genug Geld hat und das noch weiter auf die Spitze treiben will, könnte X auch ankündigen, alle zukünftigen Schreiben direkt an den Intendanten zu senden. ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2017, 22:11 von azdb-opfer«

g
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Frau Herbst bat ja freundlich eben den Zugang mit Frist Mitte Oktober nachzuweisen. ....
Mich würde rein fiktiv interessieren, mit wem wir es konkret bei dieser o.g. Person zu tun haben?
Ist das der Intendant oder einer seiner gesetzlich festgeschriebenen rechtlichen Vertreter der LRA?
Nicht irgendwer. Der Pförtner o.ä. muss nicht akzeptiert werden.

Oder ist das nur eine sog. beauftragte Person des sog. BS? (Kommt noch unterhalb vom Pförtner, wobei ich hier nichts gegen den ehrenhaften Berufes eines Pförtners gesagt haben will.)
Beauftragung zählt z.B. bei Mr.X nicht. Es geht nicht um Werbung des BS sondern um rechtsrelevante Angelegenheiten.
Einfach mal nachfragen.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Wie gut, dass eine fiktive Person F alle fiktiven Briefe an den NDR per Einschreiben mit Rückschein + Fax mit Sendebestätigung verschickt hat!

Inrerressant ist m.E. auch die Stelle im Brief
Zitat
...weder beim Zentralen Beitragsservice in Köln, noch beim Norddeutschen Rundfunk eingegangen ist. ...
woraus von der Wortwahl her gefolgert werden kann, dass der BS und der NDR zwei ganz unterschiedliche Stellen sind, und nicht der BS ein Teil vom NDR ist.

(Eine fiktive Person F hat überigens nie mit dem BS, sondern immer nur direkt mit dem NDR kommuniziert.)

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • Beiträge: 160
Es ist zu beachten, dass nicht "Mitte" Oktober gilt, sondern der Nachweis im Beispiel bis zum 13.10.2017 erbracht sein soll.
Das bedeutet das der Nachweis zum 13.10.2017 dort tatsächlich vorliegen sollte und nicht, dass ein Poststempel vom 13.10.2017 gelten wird.  -> Dabei sind Postlaufzeiten oder ähnliches natürlich zu beachten.
Das Schreiben stellt eine Antwort auf eine Beschwerde da und dürfte nach meiner mit Person X übereinstimmender Auffassung nicht Teil des Rechtsbehelfsverfahrens sein. Insoweit wäre das schlimmste was bei verstreichen der Frist passieren könnte dass die Antworterstellerin die Beschwerde für unbegründet und erledigt hält. Auf den laufenden Rechtsbehelf hat das Schreiben wohl keinen Einfluss. Die rechtzeitige Antwort des X hält er aber für ein Gebot des Anstands zumal er ja eine befriedigende Antwort auf seine Beschwerde erhofft.

Mich würde rein fiktiv interessieren, mit wem wir es konkret bei dieser o.g. Person zu tun haben?
Das interessiert X auch. und nicht nur fiktiv. Er will ja schliesslich wissen, an wen seine persönlichen Daten weiter gegeben werden um dann ggf. den Datenschutzbeauftragten zu involvieren.


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