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Autor Thema: Kaemmerei Vollstreckung Stadt Koeln - Kontopfaendung  (Gelesen 3085 mal)

E
  • Beiträge: 1
Kaemmerei Vollstreckung Stadt Koeln - Kontopfaendung
Autor: 18. September 2017, 16:26
Guten Tag!

Von der Kaemmerei Vollstreckung Stadt Koeln hat Person A einen Schreiben „Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung von Geldforderungen“ erhalten: Pfaendungs- und Einziehungsverfuegung: sein Konto wuerde in Hoehe von 575 € gepfaendet – Glaeubiger: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Grund: Rundfunkbeitrag von Januar 2013 bis Mai 2015 + Kosten (8,00 € x 3) + Kosten der Vollstreckung 30,22 €.

Sein Wohnsitz ist seit Jahren im Ausland (Suedtirol) und in Koeln habe ich weder Fernseher, noch Radio, noch Auto. Das Domizil-Apartment ist leer.

A haette einige Fragen, vielleicht kann jemand weiterhelfen:

1) Wenn man im Ausland wohnt, muss man trotzdem den Rundfunkbeitrag bezahlen? Das waere absurd, da man eben nicht in Deutschland wohnt.
2) Gilt die dreijaehrige Verjaehrungsfrist fuer die Rueckstaende? Dann waeren die von 2013 verjaehrt.
3) Darf die Stadtkasse als Vollstreckungsbehoerde fuer den Beitragsservice fungieren und so einfach ohne einen Gerichtsurteil vollstrecken?
4) Was bleibt A zu tun?

Vielen Dank fuer Rueckmeldungen und Empfehlungen!

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2017, 20:37 von Uwe«

Lev

  • Beiträge: 331
Da bis jetzt kein anderer geantwortet hat...

Dies ist keine Rechtsberatung !!!
Zu 1) Kein Ahnung! Ist Person A denn noch an der angegebenen Adresse gemeldet?

Zu 2) Ganz so einfach ist es nicht mit der Verjährung. Es stellt sich zunächst mal die Frage, ob Person A zumindest die Rechnung, Mahnung oder Bescheide zugestellt wurden (Vorverfahren)?
Denn ohne einen Bescheid bzw. einem ordentlichen Vorverfahren, sollte es i. d. R. auch nicht zur einer Zwangsvollstreckung kommen.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/vorverfahren_07/index.php


Zu 3) Der Gläubiger der Forderung ist schlussendlich die Landesrundfunkanstalt vor Ort. Der BS wird aber häufig aufgeführt. Und Ja! Ohne Gerichtsurteil kann in einer ö.r. Forderung vollstreckt werden, wenn im Vorfeld der Schuldner entweder nicht reagiert hat (verfristung), bzw. keine Rechtsmittel (Klage) wahrgenommen wurde und damit alles in Ordnung zu sein scheint.
Häufig wird die ö.r. Forderung hier mit der privatrechtlichen Forderung verwechselt. Im Privatrecht bzw. Zivilrecht bedarf es eines richterlichen Erlass oder Urteil. In der ö.r. Forderung braucht es vorerst nur einen Vollstreckungsauftrag (der normalerweise einer gesetzlichen Vorlage folgt).
Das sagt der Gesetzgeber in NRW dazu:
Zitat
...an die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels tritt der schriftliche Auftrag der Vollstreckungsbehörde.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=391265

Zu 4) Wenn keine Bescheide zugestellt wurden, rate ich zur Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das VG wird den Wohnort und auch die Zustellung der Bescheid, die Voraussetzung sind, überprüfen. Einen Anwalt braucht es i. d. R. dafür nicht. 


 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 17:57 von Uwe«

n
  • Beiträge: 1.452
Man kann erwähnen dass die LRA kein Recht zur Selbsttitulierung hat, und es damit keinen Vollstreckungsfähigen Bescheid gibt
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580


Und
Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Wir wollen doch die 200+ Verfassungsbeschwerden sehen!


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