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Autor Thema: Wahrheit, Rechte, Daten? "Einmaliger" Meldedatenabgleich: Bestandsdatenabzug  (Gelesen 11755 mal)

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Wo bleibt die Wahrheit? Wo bleiben unsere Rechte? Wo bleiben unsere Daten?
Die Dauerlüge: Einmaliger Meldedatenabgleich – Neudeutsch: „Bestandsdatenabzug“


Diese Frage müssen sich Politik, Justiz und öffentlich-rechtliche Medienbosse schon gefallen lassen.

Vor der Einführung des Rundfunkbeitrages hieß es, es würde nur ein einmaliger Meldedatenabgleich stattfinden. Der Zweck dieses Abgleiches sei die Erfassung aller beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger.

Die ARD schreibt z. B. auf ihrer Internetseite in ihrer Pressemeldung „Faktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich“ folgendes:

Zitat
Behauptung: Der Beitragsservice ist eine regelrechte Datenkrake und kann auf alle meine Daten zugreifen.
 
Fakt ist: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio "sammelt" grundsätzlich keine Daten. Dafür hat er weder Bedarf noch hätte er die gesetzliche Legitimation. Zur korrekten Erhebung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio führt der Beitragsservice Beitragskonten. Dort sind folgende persönliche Daten hinterlegt: Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum.

Im Rahmen der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag hat sich der Bestand der Beitragskonten verändert, da seit 2013 nicht mehr das Empfangsgerät, sondern die Wohnung der Bezugspunkt für die Erhebung des Beitrags ist. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, die Beitragskonten zu aktualisieren. So sollte sichergestellt werden, dass alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger beim Beitragsservice gemeldet sind und Rundfunkbeitrag zahlen.

Um möglicherweise fehlende Angaben zu ergänzen, fand - gemäß der gesetzlichen Vorschriften im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 14 Abs. 9) - ein einmaliger Meldedatenabgleich statt. Das heißt: Ab März 2013 haben die Einwohnermeldeämter in Deutschland Angaben zu Namen, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und Einzugsdatum aller in Deutschland gemeldeten Bürgerinnen und Bürger an den Beitragsservice übermittelt.

Der Beitragsservice hat die übermittelten Daten in der Folge mit seinem Bestand an Beitragskonten abgeglichen. Volljährige Personen, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind und für die kein Beitragskonto festgestellt werden konnte, wurden zur Sachverhaltsklärung vom Beitragsservice angeschrieben.

Sobald ein Konto abgeglichen wurde bzw. die Sachverhaltsklärung abgeschlossen war, wurden die übermittelten Daten wieder gelöscht. Die Einwohnermeldeämter stellen die Daten für maximal zwölf Monate zur Verfügung. In den meisten Fällen wurden sie jedoch bereits nach wenigen Wochen gelöscht. Der Beitragsservice darf diese Daten nur für den oben beschriebenen Zweck verwenden. (...)

Nun ist ein brisantes Dokument aufgetaucht, welches genau das Gegenteil zeigt. Lest bitte auf unserem Portal Online-Boykott.de alles über dieses skandalöse Vorgehen von Politik, Justiz und öffentlich-rechtlichen Medien. Sorgt bitte für eine große Verbreitung dieses Skandals!

Weiterlesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug


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c
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Der vorgeschlagene Stichtag 6. Mai 2018 ist interessant.

Warum erst dann? Man ist sich wohl nicht mehr ganz sicher, wie das BVerfG entscheiden wird und will lieber abwarten, wie es ausgeht.

Warum nicht danach? Weil ab 28. Mai 2018 die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) anzuwenden ist. Zwar ist die Datenweitergabe bereits illegal. Aber ab dann wird sie so richtig illegal.



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K
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Der "Stichtag 6. Mai 2018, 00:00 Uhr" ist der Abzugs- bzw. Dateneinfriertag.

Eine Übermittlung bzw. "das Abgreifen" startet ja dann erst danach und dauert ganz sicherlich länger als bis zum 28. Mai 2018  >:D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
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Der Beitragsservice hat die übermittelten Daten in der Folge mit seinem Bestand an Beitragskonten abgeglichen. Volljährige Personen, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind und für die kein Beitragskonto festgestellt werden konnte, wurden zur Sachverhaltsklärung vom Beitragsservice angeschrieben.
Einer Weitergabe an die Anstalt des Landes könnte man ja evtl. noch zustimmen, aber doch nicht an die kriminelle Vereinigung des BS.
Wie kommt man überhaupt dazu diese Daten an den BS zu übermitteln?

Die Daten haben im Land zu bleiben, es sei denn, der Nutzer hat seine Zustimmung zum Einzug gegeben.
Wie gesagt, kriminell nur einmal.
Aber ist das ein Wunder in Zeiten des NSU-Trios und dem Zeugensterben, die allesamt Selbstmord begangen haben, immer einen Tag bevor sie aussagen wollten. (Wahrscheinlich, weil sie auf einmal Angst bekommen haben?)


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cleverle2009

Wie kommt man überhaupt dazu diese Daten an den BS zu übermitteln?

Für Bayern hat dies der Landesinnenminister (CSU) der Kommune, in der ich lebe, befohlen - so die Mitteilung eines kommunalen Abteilungsleiters auf meine Beschwerde dortselbst. Der kommunale Datenschutzbeauftragte duckte sich pflichtschuldigst weg.


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Das heißt im Endeffekt nicht anderes, als dass man sich über bestehende Gesetze einfach so hinwegsetzt, wie es beim Umgang mit dem BS üblich ist.
Dieser BS, der nicht rechtsfähig ist, bestimmt, was zu tun ist. Man huldigt dem BS.


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Die Wahrheit wird verletzt durch Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.
Die Wahrheit muss man begründen können, kann man es nicht, ist es auch nicht die Wahrheit!
siehe GEZ / BS, bestes Beispiel  >:(


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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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Die Wahrheit wird verletzt durch Lügner, Fälscher, Hochstapler und Betrüger.
Die Wahrheit muss man begründen können, kann man es nicht, ist es auch nicht die Wahrheit!
siehe GEZ / BS, bestes Beispiel  >:(

Der ehrenwerte und immer die Wahrheit sagende Herr SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher könnte sicher was darüber sagen. Aber ich bin mir mittlerweile sicher, dass das Lügen aus rein lebenserhaltenden Gründen von ganz oben verordnet wird.

Dieser Mann kämpft für seine Leute, dass diese weder heute noch im Alter verhungern. Ehrenwert - egal ob er seine Heimat verrät. Hauptsache die Kasse stimmt. Cosa Nostra.


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https://online-boykott.de/ablage2/public/GEZxit_2017/flyer/GEZxit_Berlin_300dpi_A6_Flyer_DS.pdf

Aus dem Bericht der Berliner Datenschutbeauftragten 2015, S.176 ff
https://datenschutz-berlin.de/attachments/1200/Jahresbericht_2015_Inhalt_Web.pdf

Zitat
3.1.2 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum BlnAGBMG haben wir außerdem darauf hingewiesen, dass eine Regelungslücke bezüglich der regelmäßigen Datenübermittlungen von den Meldeämtern an den Rundfunk Berlin-Brandenburg besteht. Mit Inkrafttreten des BlnAGBMG fehlt eine geeignete gesetzliche Grundlage für diese Art der Datenübermittlungen. Wir haben daher empfohlen, eine derartige Vorschrift in das BlnAGBMG aufzunehmen, so wie es andere Bundesländer in ihren Landesmeldegesetzen getan haben. Auch diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt.
Aus dem Bericht der Berliner Datenschutbeauftragten 2016, S. 59
https://datenschutz-berlin.de/attachments/1299/JB_2016_Web.pdf


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Der ehrenwerte und immer die Wahrheit sagende Herr SWR-Justitiar Dr. Hermann E. könnte sicher was darüber sagen. Aber ich bin mir mittlerweile sicher, dass das Lügen aus rein lebenserhaltenden Gründen von ganz oben verordnet wird.

Es ist verständlich, dass der Selbsterhaltungstrieb Vorrang hat.
Ich würde es sicher nicht viel anders machen, muss ich mal so sagen. Aus unserer Sicht ist es einfach, darüber zu urteilen. Wenn man selbst in solch einer Situation ist, dann will man seinen Job behalten.

Das 1000-jährige Reich stand kurz davor die 1000 voll zu machen. Der 1000-jährige BS steht ebenfalls kurz davor die 1000 voll zu machen. Hoffentlich gelingts.


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m
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Zitat
15. RBStV
§14 Übergangsbestimmungen
(9) Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit  einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:
Im Schreiben des Städte und Gemeindebundes Brandenburg ist zu lesen, dass zum 01.01.2013 pro Adresse ein Betrag von 0,05 Euro an die Rundfunkanstalten berechnet wurden.
Es hat hier ein Adresshandel stattgefunden. Zwischen Behörden kann nie ein Adresshandel stattfinden.
https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug
Da die LRA's mit Genehmigung durch Landesrecht die Daten aus den Meldeämtern die dem BMG unterliegen gekauft haben, sind die LRA's mit dem BS reine Wirtschaftsunternehmen und sonst nichts.

Zitat
§14 Übergangsbestimmungen
(10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen.
Natürlich will man nicht noch mehr Geld ausgeben, da ja die vollständigen Daten aller Bundesbürger über dem 18Lj bereits gekauft worden sind, ist dieser Absatz 10 reines dumm verkaufen der Bevölkerung. Interessant bleibt hier trotzdem das Verhalten der Datenschutzbehörden und muss hinterfragt werden, da diese DS-Behörden diesem Datenhandeln von den Meldeämtern an die LRA's zugestimmt haben.

Zitat
Und nun steht der nächste Adresshandel an und jetzt wollen die Fürsten der LRA zur Sicherung Ihrer Pensionen bei den Städte- und Gemeinden keine 0,05 € pro Adresse bezahlen. Trotzdem wird ein Kuhhandel zu stande kommen, auf die Rechtslage von persönlichen Daten, Datenschutzbestimmungen wie der fehlenden Zustimmung wird wiederum keine Rücksicht genommen. Die machen das einfach - weil der Bürger durch die Abgabe seiner Daten mit dem ausfüllen des Eingeführten vorausgefüllten Meldescheines seine Zustimmung den Meldeämtern übergibt.


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Hallo,
tatsächlich ist es so, dass die "GEZ" über JEDE An- und Um-Meldung informiert wird und zwar sehr zeitnah. Ob Daten zu Ab-Meldungen auch weitergegeben werden ist nicht bekannt. Aus Rheinland-Pfalz wurde z.B. berichtet, dass Mainz (nicht nur Landeshauptstadt, sondern auch Sitz der KEF etc. ;°) die Daten der lokalen Meldebehörden quasi-permanent abgreift und der anscheinende "Wohnungsinhaber" dann innerhalb von ca. 14 Tagen Post von den Zwangsbeitragseintreibern bekommt.
Beim Meldeamt eingerichtete Übermittlungssperren werden selbstverständlich ignoriert und übergangen.

Es heisst doch immer "Bundesrecht bricht Landesrecht". Wir haben ein BUNDES-Meldegesetz (BMG) und die Rundfunk(Beitrags)Staatsverträge fallen unter LANDES-Recht.

Das Bundesmeldegesetz besagt in § 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten:
Zitat
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Ausserdem...
 
Zitat
...ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft [...] gewerblich zu verwenden
und genau das tun die Unternehmen der ARD/ZDF.

Es liegt also einiges im Argen - hoffen wir also auf die Entscheidung des EuGH Ende 2018  (#)


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Hallo,
tatsächlich ist es so, dass die "GEZ" über JEDE An- und Um-Meldung informiert wird und zwar sehr zeitnah. Ob Daten zu Ab-Meldungen auch weitergegeben werden ist nicht bekannt. Aus Rheinland-Pfalz wurde z.B. berichtet, dass Mainz (nicht nur Landeshauptstadt, sondern auch Sitz der KEF etc. ;°) die Daten der lokalen Meldebehörden quasi-permanent abgreift und der anscheinende "Wohnungsinhaber" dann innerhalb von ca. 14 Tagen Post von den Zwangsbeitragseintreibern bekommt.
Beim Meldeamt eingerichtete Übermittlungssperren werden selbstverständlich ignoriert und übergangen.
[..]

Ja - Meldedatenübermittlungsverordnungen. Pro Bundesland.

hier z.B. RP:

Zitat
§ 16 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:
[..]
Datensätze, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Abs. 8 oder Abs. 9 Nr. 2 MG besteht, dürfen nicht übermittelt werden; im Übrigen gilt § 1 Abs. 3.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.

(3) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991 (GVBl. S. 369), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages vom 18. Dezember 2008 (GVBl. 2009 S. 113), in Verbindung mit § 14 Abs. 11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1g6l/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16

Gruß
Kurt


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Hinweis:
Versuch einer ausgelagerten, eigenständigen Diskussion zum Thema
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html
Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
> Datenübermittlung? An wen? Erhebungs-/Vollzugsdefizit?

Erfolgt bei einer "Auskunftssperre" gem. § 51 und bei "bedingtem Sperrvermerk" gem. § 52 Bundesmeldegesetz (BMG) eine Übermittlung der Meldedaten zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs?
Warum (trotz Sperrvermerk)?
An wen erfolgt die Datenübermittlung?
Falls nicht: Wie ist das dadurch entstehende Erhebungs- und Vollzugsdefizit zu bewerten?

[...]


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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Regelungen z. Bestandsdatenauskunft verfassungswidr., 1 BvR 1873/13, 27.5.20
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