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  • GERICHTSVERHANDLUNG, VG Karlsruhe, Fr. 29.09.17, ab 10 Uhr: 29. September 2017

Autor Thema: GERICHTSVERHANDLUNG, VG Karlsruhe, Fr. 29.09.17, ab 10 Uhr  (Gelesen 2486 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung

Verwaltungsgericht Karlsruhe

Freitag, 29.09.17

 ab 10 Uhr


Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Karlsruhe/@49.0128105,8.3842744,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0xc3f46ab90c6f5f41?sa=X&ved=0ahUKEwjz9cKc7cbSAhVMSZoKHSM4CPIQ_BIIaTAN

Zitat
Weitere:

29.09.17
zwei Verhandlungen um
10.00
11.00


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es weht ein frischer Wind am VG.
Erste Verhandlung und gleich eine Niederlage des Rundfunkunternehmens.
Ein für uns perfekter Einstand des neuen Kammermitgliedes.

Sachlich, diskussions- und gesprächsbereit, kritisch, zuhörend.
Klare und deutliche Ansage an das Rundfunkunternehmen, "das Gericht  wird detailliert auf den vorliegenden Fall eingehen".

Symphatisch auch die erste Frage nach der Generalvollmacht des Vertreters des Rundfunkunternehmens.
(Diese Fragen wurde sonderbarerweise bisher in keiner uns bekannten Verhandlung vom Gericht selbst gestellt. Erst auf Nachdruck bisheriger Kläger wurde eine Generalvollmacht höchst persönlich, allerdings erst nach den bisherigen Verhandlungen, von unserem bekannten Justiziar des Rundfunkunternehmens unterschrieben. Das heisst, dass in einigen Verhandlungen der Vertreter des Rundfunkunternehmens nicht bevollmächtigt war, Stellungnahme und Einfluss auf das Gericht und das Verfahren zu nehmen.)

Im vorliegenden Fall wurde dem Rundfunkunternehmen vom Einwohnermeldeamt fälschlicherweise eine Wohnung angegeben, die gar nicht existiert und die es nie gegeben hat.

Das Rundfunkunternehmen beruft sich auf die Angaben des Einwohnermeldeamtes und nahm dies zum Anlass zwei Festsetzungsbescheide zu erlassen.

Kläger lieferte dem Rundfunkunternehmen bereits vor Monaten Mietvertrag und Unterlagen des Standensamtes, um zu beweisen, dass unter der angegebenen Adresse nie eine Wohnung existiert haben kann.

Das Gericht kritisiert das Rundfunkunternehmen, dass es nie auf den Vortrag des Klägers eingegangen ist.

Das Gericht schlägt einen Vergleich und die Aufhebung der Festsetzungsbescheide vor.
Die Beteiligten folgen dem Vorschlag des Gerichtes und die Kosten des Vefahrens trägt das Rundfunkunternehmen.

--------------

Die zweite Verhandlung eher klassisch, Einzelkämpfer mit politischen und emotionalen Argumenten.
Dem Vortrag des Klägers fehlten leider die rechtlichen Argumente und Fragen an das Gericht.
Auf die Argumentation des Gerichtes wird in den nächsten Tagen hier noch eingegangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 03:55 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Das Gericht schlägt einen Vergleich und die Aufhebung der Festsetzungsbescheide vor.
Die Beteiligten folgen dem Vorschlag des Gerichtes und die Kosten des Vefahrens trägt das Rundfunkunternehmen.

Mal sehen wann diese Urteil in die Juris Datenbank eingepflegt ist.
Hat da jemand Zugriff drauf?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2017, 22:47 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

S
  • Beiträge: 403
[...]
Das Gericht schlägt einen Vergleich und die Aufhebung der Festsetzungsbescheide vor.
Die Beteiligten folgen dem Vorschlag des Gerichtes und die Kosten des Vefahrens trägt das Rundfunkunternehmen.

So positiv das alles klingen mag und aus Sicht des Klägers verständlich ist, aber es ist leider nur wieder ein Vergleich und kein Urteil:'(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2017, 22:47 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

a
  • Beiträge: 178
So positiv das alles klingen mag und aus Sicht des Klägers verständlich ist, aber es ist leider nur wieder ein Vergleich und kein Urteil:'(

Die Richter müssen einen Beschluss schreiben. Vielleicht wird die Kritik an der LRA auch in die Begründung einfließen.


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
@Markus KA: kannst Du (bitte) das Aktenzeichen der ersten Verhandlung (gerne auch mehr  8)) in Erfahrung bringen und bekanntgeben?

Gab es Kontakt zum/mit dem Kläger?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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