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Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?

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dreamliner:
Hallo Mitstreiter,

anbei ein weiteres Update zu meinem bisherigen fiktiven Fall:

Person X hatte ja an das Bundesverfassungsgericht geschrieben und daraufhin folgende Antwort erhalten:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg174068.html#msg174068

--- Zitat von: dreamliner am 04. Juni 2018, 12:16 ---
--- Zitat ---Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1675/16 u.a.
[...]
zu Ihrem oben genannten Schreiben wird mitgeteilt, dass mit einem Urteil in den vorgenannten Verfahren noch in diesem Jahr zu rechnen ist.
Ein konkreter Entscheidungstermin steht jedoch derzeit noch nicht fest.
[...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Dieses Schreiben hat dann Person X an die Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) weitergeleitet.
So hatte es ja Person X es ja bereits in einem fiktiven Telefonat mit der Stadtkasse vereinbart.

Heute nun könnte Person X folgendes fiktives Schreiben bekommen haben:

--- Zitat ---Ihr Schreiben haben wir an den Gläubiger weitergeleitet.
Die Vollstreckung haben wir beendet.
Wir weisen darauf hin, dass Sie trotzdem damit rechnen müssen, dass der Gläubiger uns erneut beauftragt, sollten Sie den Prozess verlieren.
--- Ende Zitat ---

Mal schauen, wie lange nun Ruhe im Karton ist...

Im Anhang das anonymisierte fiktive Schreiben der Stadtkasse/ Kreiskasse (als Vollstreckungsbehörde). Fiktiver Hanldungsort ist der Main-Taunus-Kreis.
Gläubiger ist die fiktive Rundfunkanstalt.

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