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Autor Thema: Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt  (Gelesen 4716 mal)

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Heise/Telepolis, 04.09.2017


Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

Von Peter Mühlbauer

Zitat
Deutsche Quasi-Steuer könnte eine genehmigungspflichtige Subvention sein

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Tübingen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) 3. August mehrere Fragen zum deutschen Rundfunkbeitrag vorgelegt. Diese Fragen betreffen zwei Rundfunksbeitragsverfahren mit den Aktenzeichen 5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17.

Der Tübinger Richter Matthias Sprißler möchte in Luxemburg unter anderem prüfen lassen, ob die Zwangsabgabe, die seit 2013 auch erwiesene Nichtnutzer zahlen müssen, europarechtlich gesehen eine "Beihilfe" - also eine Subvention ist. Diese Frage ergibt sich nicht nur aus dem Konkurrenzverhältnis zu privaten Radio- und Fernsehsendern, sondern auch aus den Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet, wo sie inzwischen nicht nur Texte anbieten, sondern auch YouTuber bezahlen, in deren Inhalte ein Gemeinnutzen noch weniger sichtbar ist als in Degeto-Produktionen, Soaps und Volksmusikshows.

Inkassoprivilegien

Kommt der EuGH zum Ergebnis, dass ein auch von Nichtnutzern zu zahlender Zwangsbeitrag für solche Angebote eine Subvention ist, dann müsste diese der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Solch eine Genehmigung ist aufgrund der hegemonialen Position Deutschlands in der EU zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher. Kein Eingriffsrecht hat die EU-Kommission in der ebenfalls von Tübinger Landgericht aufgeworfenen Frage, ob es nicht dem auch im Europäischen Recht verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, dass öffentlich-rechtliche Sendeanstalten (wie sonst nur Behörden) Bescheide ausstellen und vollstrecken können. Bejaht der EuGH hier einen Verstoß, müssten ARD und ZDF stattdessen Verfahren nutzen, die auch normalen Unternehmen zur Verfügung stehen.  [..]

Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Rundfunkbeitrag-wird-dem-Europaeischen-Gerichtshof-vorgelegt-3820760.html

Siehe auch:
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2017, 13:00 von ChrisLPZ«
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Schön, dass die Vorlage in der Presse auftaucht. Wann berichtet der örR darüber?

Zitat
Im Vergleich dazu nicht ganz so gut begründet wirkt, Sprißlers Frage, ob sich ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip nicht auch dann ergeben könnte, wenn Frauen durchschnittlich mehr Rundfunkbeitrag zahlen als Männer. Denn als alleinerziehende Mütter zahlen sie ja auch den Rundfunkbeitrag für ihre Kinder, weshalb sich der Pro-Kopf-Beitrag entsprechend verringert - und in Wohngemeinschaften, die Sprißler als Gegenbeispiel nennt, wohnen beileibe nicht nur Männer,

Da hat der Autor wohl was falsch interpretiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2017, 22:55 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 7.286
Da hat der Autor wohl was falsch interpretiert.
Schon im Eingangszitat sind Fehler:

1. Fehler:
Zitat
in Luxemburg (EuGH) 3. August
Erstens fehlt ein "am" vor der "3"; zweitens, wie im eigentlichen Thema auch schon benannt, ist beim EuGH der 11. August notiert.

2. Fehler
Zitat
zwei Rundfunksbeitragsverfahren mit den Aktenzeichen 5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17.
Ich zähle hier "drei", aber vermutlich bin ich bloß kleinlich.


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  • Beiträge: 577
Neben "kleineren" handwerklichen Fehlern im Eifer des Gefechts, und angesichts des Zeitdrucks
in Redaktionen, betrachte ich es erst 'mal als einen Anfang.
Peter Mühlbauer hat ja immerhin schon 'mal richtig verlinkt, damit seine Kollegen das auch finden,
um es später weiter verbessern zu können... ;-)

Was ich bspw. nicht so nett finde, ist wenn man nicht zuerst (wenigstens) auf den Forums-Thread
verweist (Ooops, wo bin ich? - auch Kontext genannt), und sich dann erst dem "Kaninchen" mit dem
Jagdgewehr nähert.
Aber so hat eben jeder seinen Stil...

Immerhin gibt's ja auch dort ein Beitrags-Forum, wo das dann von anderen, hier citizen4, erledigt
wird:
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Rundfunkbeitrag-wird-dem-Europaeischen-Gerichtshof-vorgelegt/Vollstaendiger-Text-der-Vorlage-an-den-EuGH/posting-30979887/show/


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