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Rebellischer Richter legt Rundfunkbeitrag dem EuGH vor

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ChrisLPZ:
Norbert Häring (Blog), 30.08.2017

Rebellischer Richter legt Rundfunkbeitrag dem EuGH vor


--- Zitat ---Der rebellische Richter am Landgericht Tübingen, dessen Urteile gegen den Vollstreckungswahnsinn der Rundfunkanstalten immer wieder von der nächsten Instanz kassiert werden, geht einen neuen Weg. Er hat vor dem Urteil zu einer Vollstreckung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.

Die Fragen, die der Richter mit Beschluss vom 3.8.2017 dem EuGH vorlegte, haben es in sich. So will der Richter vom EuGH unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Hintergrund sind die vielfältigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten, mit denen sie mit privaten Anbietern in Wettbewerb treten. Auch das Privileg der Anstalten, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen, will er unter Gleichbehandlungsgrundsätzen geprüft haben. [..]

Den Beschluss fand ich bei gez-boykott.de. (Anm.: :laugh:)[..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/880-gez-vor-eugh

René:
Bei allem Respekt gegenüber Herrn Häring, aber wie kommt er dazu, den Richter Herrn Dr. Sprißler als rebellisch zu bezeichnen? Sprißler macht lediglich das, was jeder von uns von einem Richter erwartet, nämlich im Namen des Volkes zu handeln.

Derjenige, der erst hier einsteigt, sollte dringend den Diskussionspfad besuchen, der sich mit dem Beschluss von Sprißler befasst:

Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

Von "rebellisch" keine Spur, sondern nur von Integrität und Professionalität.

KlarSchiff:
Norbert Häring ist integrer Bestandteil des "Systems" und genau so denkt und handelt er auch....

volkuhl:
Wie verkommen muss eine Gesellschaft schon sein, die Menschen mit Rückgrat als Rebellen bezeichnet / empfindet?

drboe:
Jemand, der Bestehendes verändern will bzw. in Frage stellt, der ist durchaus als "rebellisch" zu bezeichnen. Ich kann daran nichts despektierliches oder ehrenrühriges erkennen und auch kein Zeichen für eine verkommene Gesellschaft. Das Richter Dr. Sprißler seiner Aufgabe nachkommt, während man dies den Richtern der mit Klagen gegen den sogn. Rundfunkbeitrag befassten Gerichte bis hin zum BVerwG leider nicht nachsagen kann, hebt ihn aus der Mainstream hervor. Von der herrschenden Meinung abzuweichen erfordert Mut, im Strom schwimmen kann jeder. So ein Verhalten kann mit Fug und Recht als rebellisch bezeichnet werden. Ich betrachte das Wort "rebellisch" bzw. "Rebell" als Ausdruck der Anerkennung des Muts die eingetretenen und sehr viel bequemeren Pfade der Rechtsprechung zu verlassen, sich der Anpassung, trotz des Druck durch den BGH zu widersetzen.

M. Boettcher

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