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Autor Thema: SWR > Vollstreckungsersuchen > Gemeindekasse > Ankündigung Zwangsvollstreckung  (Gelesen 3822 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

SWR möchte Geld:
1) Vollstreckungsersuchen vom "SWR" (wie wir alle wissen: BS) erging an die Gemeindekasse
2) Gemeindekasse schickt Person K. eine "Ankündigung der Zwangvollstreckung"

Nun: der SWR selbst hat seinen Sitz in Baden-Württemberg; der "Beitragsschuldner" hat seine Meldeadresse in Rheinland-Pfalz

Demnach gilt für den "Beitragsschuldner" das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LVwVGDVO).
Korrekt?

Nun findet sich in RLP im Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) der §24
Zitat
§ 24 Vollstreckungsschutz

(1) Die Vollstreckungsbehörde hat auf Antrag eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise aufzuheben, zu untersagen oder die Vollstreckung auszusetzen, wenn die Maßnahme oder die Fortsetzung der Vollstreckung unter voller Würdigung der öffentlichen Belange wegen ganz besonderer Umstände eine solche Härte bedeutet, dass sie für den Vollstreckungsschuldner unzumutbar ist. Betrifft die Maßnahme ein Tier, so hat die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung auch die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen.

(2) Die Vollstreckungsbehörde hebt ihre Entscheidung auf oder ändert sie, wenn dies mit Rücksicht auf eine Änderung der Sachlage geboten ist.

Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/y6o/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVGRPV3P6


Wer ist nun wer:

Der Gläubiger > SWR > klar
Vollstreckungsbehörde > SWR oder Gemeindekasse ?
Vollstreckungsschuldner > Person K. mit Meldeadresse in RLP


Und wer kann bei wem einen Antrag stellen?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 15:45 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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