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Autor Thema: Neue Festsetzung trotz laufendem Einspruch und Vollstreckung.  (Gelesen 1215 mal)

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In meinem Umfeld kam heute mal wieder ein Festsetzungsbescheid für einen 3-Monatszeitraum an.
Aktuell läuft in gleichem "Beitragskonto"eine Vollstreckung und ein vorhergehender Bescheid ist im Einspruchsverfahren (seit 4 Monaten, keine Antwort, Beschwerde an den Intendanten vor 3 Wochen, keine Stellungnahme).
Erste Frage, ist es (inzwischen) allgemein üblich, dass die Bescheide für jedes neue Quartal erstellt werden?
Der Bescheid erscheint recht merkwürdig.
In Absatz 1 wird von einer "Information über Ausstehende Beträge" geschrieben, die hier unbekannt ist. Wird sowas bei "Problemkunden" noch verschickt und wie würde eine solche Information aussehen?
In Absatz 5 wird darauf hingewiesen, das für die vorangegangenen Bescheide an Datum x die ZwangsVO eingeleitet wurde. Dies ist aber schlicht falsch, weil nur ein Bescheid in der VO ist, der andere wie gesagt im unbearbeiteten Einspruch.
In Absatz 6 wird abschließend der Gesamtbetrag zur Zahlung eingefordert. Dabei läuft doch aber die Vollstreckung und der strittige Betrag ist doch an die VO-Behörde zu zahlen?!
Zu guter letzt wird wie üblich ein Säumniszuschlag von 8 € erhoben. Im ersten Bescheid wurde dieser Ebenfalls mit 8 Euro beziffert, obwohl der Zeitraum damals fast 3 Jahre betrug, aktuell 3 Monate. Was für ein Irrsinn..mal abgesehen davon, dass eine Säumnis ohne vorheriges Leistungsgebot ohnehin nach wie vor für mich der Gipfel der Beitragsidiotie darstellt.

Ist es üblich, dass lustig (vollmaschinell) weiterbeschieden wird, obwohl man nicht in der Lage ist, auf vorliegende Einsprüche in gleicher Sache einzugehen?
Wen kann man denn als vorgesetzte Dienststelle des Intendanten darüber informieren, dass durch das vollmaschinelle Verfahren Bescheide erstellt werden, deren inhalt widersinnig ist und dem Einzelsachverhalt nicht entspricht?
Als Angehöriger einer dt. Behörde ist es für mich persönlich unfassbar, was hier von einer angeblichen Behörde für ein *** als Verwaltunsgakt erlassen wird und dann auch noch von VERWALTUNGSrichtern verteidigt wird. Während in unserem Hause kleinste Formfehler dazu führen, dass Sie uns von den Richtern links und rechts um die Ohren gehauen werden.


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