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Autor Thema: 7,978 Mrd Euro Erträge aus dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2016  (Gelesen 2977 mal)

C
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Medienkorrespondenz, 01.08.2017

7,978 Mrd Euro Erträge aus dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2016


Zitat
Im Jahr 2016 betrugen die Einnahmen aus dem allgemeinen Rundfunkbeitrag insgesamt 7,978 Mrd Euro. [..]

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag fielen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 153 Mio Euro niedriger aus. [..] Zum einen wurde zum 1. April 2015 der Rundfunkbeitrag abgesenkt, [..] zum anderen stieg im Jahr 2016 die Anzahl der Befreiungen [..].

In dem Gesamtbetrag sind auch Einnahmen enthalten, die die Anstalten nicht benötigten, um ihren von der Expertenkommission KEF festgestellten Finanzbedarf zu decken. Diese sogenannten Mehrerträge beliefen sich bei den Anstalten im Jahr 2016 auf 286,9 Mio Euro, wie der Beitragsservice auf MK-Nachfrage erklärte [..]

Die KEF [..]  taxierte im Frühjahr 2016 für die vierjährige Beitragsperiode 2013 bis 2016 die Mehrerträge, die den Anstalten aus den Beitragseinnahmen erhielten, auf 1,590 Mrd Euro. Diese Mehrerträge – die also oberhalb des genehmigten Finanzbedarfs der Anstalten liegen –, mussten die Sender jeweils in einer gesonderten Rücklage anlegen, der sogenannten Beitragsrücklage. [..]

Die Gelder aus der bis Ende 2016 angesammelten Beitragsrücklage fließen nun seit Anfang 2017, dem Beginn der neuen vierjährigen Beitragsperiode, zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender mit ein. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/7978-mrd-euro-ertraege-aus-dem-rundfunkbeitrag-imnbspjahrnbsp2016.html

Anmerkung:
Trotz der rückläufigen Einnahmen durch die oben angegebenen Gründe (fehlen da nicht noch welche? ;D ) wurde im Jahr 2016 mit 286,9 Mio Euro (deutlich) mehr eingenommen, als der von der KEF genehmigte Bedarf betrug.
In der vierjährigen Beitragsperiode 2013-2016 waren es somit 1,590 Mrd Euro an Mehreinnahmen. Trotz der genehmigten Beitragssenkung von 17,98€ auf 17,50€ im Frühjahr 2015, als die Mehreinnahmen schon abzusehen waren, kommt es weiterhin zu einem deutlichen Überschuss, der erneut auf das ominöse Sperrkonto fliessen soll, dessen Gelder in die Beitragsperiode 2017-2020 einfliessen sollen.
Ist dieses Sperrkonto eigentlich gesetzlich legitimiert? Was geschieht mit diesen Geldern? Was passiert mit den Kapitalerträgen?
Es handelt sich also eindeutig nicht nur um eine "bedarfsgerechte Finanzierung", sondern eindeutig um eine Finanzierung über den Bedarf hinaus, da diese Mehreinnahmen weder zurückbezahlt, noch über eine Beitragssenkung zurückerstattet werden und diese Gelder lediglich den Anreiz schaffen, in der Beitragsperiode 2017-2020 einen höheren Bedarf anzumelden. Ein erzwungener Nullzins-Kredit der Bürger an die Rundfunkanstalten.
Und dann wurde bzw. wird als Krönung noch eine Kampagne für eine erneute Beitragserhöhung im Jahr 2020 propagiert - trotz der "Reformbestrebungen" der Landesrundfunkanstalten, die letztendlich zu weiteren Einsparungen führen sollten.
Was für eine Farce!


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Zitat
Was passiert mit den Kapitalerträgen?
Ich meine ich habe in Bilanz/Geschäftsbericht  einen Posten Kapitalerträge gesehen, was daruf schliessen lässt, dass die Anstalten die Zinsen kassieren.



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C
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Hier stellt sich die Frage, ob die Kapitalerträge des Sperrkontos dort überhaupt aufgelistet sind. Die LRAen investieren anscheinend ebenfalls Rücklagen (stellt sich die Frage, ob auch dies gesetzlich legitimiert ist) anscheinend an den Kapitalmärkten (es kam im Rahmen der Finanzkrise 2008/2009 auch bei den LRAen zu deutlichen Verlusten (bsp. http://www.spiegel.de/wirtschaft/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-mdr-soll-sich-mit-investmentfonds-verzockt-haben-a-619303.html).

Wer führt dieses Sperrkonto? Die KEF? Der BS?
Wer wacht darüber?
Wo und wie werden die Gelder angelegt?
Wo werden die resultierenden Kapitalerträge aufgeführt und was passiert mit ihnen?
Wieso wird so etwas nicht von vorneherein transparent gemacht? Oder habe ich irgendwo etwas übersehen?
Fragen über Fragen


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Ich möchte an dieser Stelle mal wieder auf das Gutachten von Haucap / Norman / Pagel: "Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells" (2015) verweisen, dem zu entnehmen ist, daß die Mehreinnahmen schon vor der Finanzierungsumstellung abzusehen waren:
Zitat
(S. 1): Vor diesem Hintergrund ist die Beantwortung der folgende
n Fragen Gegenstand der vorliegenden Untersuchung: 
1. Wie hoch wäre das jährliche erzielbare Rundfunkbeitragsaufkommen unter dem RBStV, wenn alle Beitragsschuldner konsequent in Anspruch genommen würden?
2. War  die  Höhe  dieses  erzielbaren  Beitragsaufkommens  bei  Unterzeichnung  des  RBStV/  Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Dezember 2010 erkennbar?

Bei der Beantwortung der Frage 1 kommt die vorliegende Studie zu folgendem Ergebnis:  Insgesamt  müssten  die Rundfunkanstalten bei konsequenter (d. h. vollzugsdefizitloser Umsetzung) des RBStV nach konservativster Berechnung ein jährliches Beitragsaufkommen in Höhe von mindestens 8,37 Milliarden Euro realisieren.

Die Frage 2, ob das hier berechnete erzielbare Aufkommen bei Unterzeichnung des RBStV im Dezember 2010 hätte prognostiziert werden können,  ist  uneingeschränkt zu bejahen.  Als Datengrundlage für die  Berechnungen in diesem Gutachten dienen  u.a. das Statistische Jahrbuch 2009 sowie Statistiken des  Kraftfahrt-Bundesamtes. Beide Quellen waren bereits im Dezember 2010 verfügbar, d. h. zu dem  Zeitpunkt, als der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet wurde. Eine Steigerung des Aufkommens für den Fall der Erreichung des mit der Reform des Finanzierungsmodells u.a. verfolgten Ziels der Beseitigung von Vollzugsdefiziten war also bereits 2010 absehbar.
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf

Mit anderen Worten: Die rund 7,6 Mio. Zwangsanmeldungen (vgl. Geschäftsberichte des BS: 2013: ca. 1,4 Mio. (S. 24); 2014: ca. 3,5 Mio. (S. 26); 2015: ca. 1,4 Mio. (S. 21); 2016: ca. 1,3 Mio. (S. 21 f.)) sind sowohl verfassungswidrig als auch grundsätzlich unverhältnismäßig, da die Finanzierung auch ohne die Zwangsangemeldeten gesichert gewesen wäre.


Was die Verwendung der Gelder auf den Sperrkonten angeht: Seit wann ist es überhaupt üblich, daß Behörden Rücklagen bilden? Das machen doch nur Unternehmen, oder?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
In der vierjährigen Beitragsperiode 2013-2016 waren es somit 1,590 Mrd Euro an Mehreinnahmen.

Der Seite 30 des 20. KEF-Berichtes kann man folgende Daten entnehmen:

Überschuss der Beitragsperiode 2013-2016: ARD 1.528,6 Mio €, ZDF: 397,9 Mio. €, DRadio 41,1 Mio €. Macht in Summe 1.967,5 Mio €
Quelle: https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/20._Bericht.pdf (Tab. 2 auf Seite 30)

Die Differenz ergibt sich wohl dadurch, dass man den ÖR-Anstalten für die Periode 2013-2016 bereits zuvor zugesichert hatte, dass sie ca. 360 Mio € aus Mehreinnahmen behalten dürften. De facto überstiegen die Einnahmen die Kalkulationen also um fast 2 Milliarden Euro. Und dies, obwohl man ab April 2015 ja 48 ct. weniger je Monat kassiert hat. Ohne diese (wegen des politischen Eingriffs zu geringe) Absenkung wären die Mehreinnahmen noch deutlich höher ausgefallen. Hat sich was mit dem angeblichen Ziel der unveränderten Einnahmen.

Für die Periode 2013-2016 hatten sich die Anstalten mit zusätzlichen Forderungen vergleichsweise zurück gehalten. Sie wussten, dass es zu Mehreinnahmen in erheblichem Umfang kommen würde. Normaler Weise fordert man deutlich mehr, damit die KEF so tun kann, als würde sie die Sender erheblich zurecht stutzen. Eine reine Show! Die erwarteten Mehreinnahmen, einzig um diese geht es bei der ganzen Umstellung auf die Wohnungssteuer, für die Sender nutzbar zu machen, dies Ziel verfolgen die Sender, seit klar ist, dass die Rechnung aufgegangen ist. Daher das Szenario, dass man ab 2020 erheblich (!) mehr zahlen müsse, daher der Verzicht auf Beitragssenkung bzw. Rückzahlung, daher das andauernde Trommeln und diversen  Berichten. Politik und Bürger sollen weichgekocht werden. Wenn dann 2020 der sogn. Beitrag tatsächlich um knapp unter 1 € steigt, können die Politiker sich feiern lassen, während bei ARD und ZDF die Champagnerkorken knallen dürften. Denn jeder Euro mehr im Monat dürfte die jährlichen Einnahmen um ca. 500 Mio € ansteigen lassen. Öffentlich wird man natürlich über die zu geringe Erhöhung lamentieren. Ein Spiel, eine Manipulation der Öffentlichkeit.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 764
Zitat
[...] Mehreinnahmen schon vor der Finanzierungsumstellung abzusehen waren [...]

Natürlich:
Anfrage 3 Gutachten
https://fragdenstaat.de/anfrage/3-gutachten/
Zitat
WDR hat auf eine Anfrage geantwortet, dass die nachfolgenden 3 Gutachten "den Staatskanzleien für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung" gestellt wurden.

1. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2020 - Folgestudie 2008 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2008

2. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2009

3. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2025 - Folgestudie 2009 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Juli 2010


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