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BVerfG 1 BvR 2523/13 & 1 BvR 595/14 - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle

Begonnen von pinguin, 27. November 2018, 21:25

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pinguin

In der Pressemitteilung dazu heißt es u. a.

ZitatNach allgemeinen Grundsätzen bleibt aber auch dann noch verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterworfen, ob der Behörde bei der Ermittlung und der Anwendung der von ihr aus dem Spektrum des Vertretbaren gewählten fachlichen Methode Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob sie anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem im Übrigen unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

und weiter

ZitatVerfassungsrechtliche Grenzen ergeben sich für den Gesetzgeber - ohne dass es in den vorliegenden Verfahren darauf ankam - in diesem Zusammenhang auch mit Blick auf die materiellen Grundrechte und den aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Wesentlichkeitsgrundsatz. Der Gesetzgeber darf in grundrechtsrelevanten Bereichen der Rechtsanwendung nicht ohne weitere Maßgaben auf Dauer Entscheidungen in einem fachwissenschaftlichen ,,Erkenntnisvakuum" übertragen, das weder Verwaltung noch Gerichte selbst auszufüllen vermögen. Er würde sich so seiner inhaltlichen Entscheidungsverantwortung entziehen. Jedenfalls auf längere Sicht muss er daher zumindest für eine untergesetzliche Maßstabsbildung sorgen.

Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-081.html

Erkenntnisstand Fachwissenschaft; gab es da nicht u.a. ein Gutachten zur Rundfunkfinanzierung des wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums?

Welchen "mindestens untergesetzlichen Maßstab" hat es seitens der Landesgesetzgebung in Sachen Rundfunkbeitrag?

Mit "Behörde" ist freilich nicht die LRA gemeint, sondern bspw. die Stadtkasse, der bspw. Verfahrensfehler unterlaufen sind, weil sie das anzuwendende Recht verkannt hat, welches hier im Land Brandenburg die unmittelbare Einhaltung der EMRK erfordert, oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Shuzi

Zitat von: pinguin am 27. November 2018, 21:25
[...]
Erkenntnisstand Fachwissenschaft; gab es da nicht ein Gutachten zur Rundfunkfinanzierung des wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums?
[..]

Könnte es sich hierbei um das hier ...

Rundfunkgenehmigung 1931
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24063.msg152840.html#msg152840

... genannte Dokument handeln?

Als Referenz dient nur eine ISSN 2197-6058. Eine direkte Online-Referenz konnte auf die Schnelle nicht mehr ermittelt werden. Evtl. lässt sich das Dokument anderweitig anfordern.

Ansonsten war der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen auch beim Bruderurteil des BverfG (1 BvR 1675/16 u.a.) beteiligt. Kam da aber offenbar nur sehr kurz zu Wort.

Ab Rn. 42:

Zitat
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen ist der Auffassung, es sei möglich, Abgabenmodelle zu entwickeln, bei denen die Beiträge teilweise an die tatsächlich konsumierten Sendeleistungen anknüpften. Zudem wendet er sich gegen die fehlende Möglichkeit, der Abgabe zu entgehen, was aus finanzwissenschaftlicher Sicht die Gefahr berge, dass sich die Verwendung dieser Zwangsabgabe verselbständige.
[...]
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

drone

Zitat von: Shuzi am 27. November 2018, 22:16
Als Referenz dient nur eine ISSN 2197-6058. Eine direkte Online-Referenz konnte auf die Schnelle nicht mehr ermittelt werden. Evtl. lässt sich das Dokument anderweitig anfordern.

Meinst Du vielleicht das [1] hier?

DSI (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.)
Sonderinformation 3
Staat vor Privat?
Zur Staatswirtschaft der Länder

Bearbeitung: Dr. Karolin Herrmann
Bearbeitungsstand: Dezember 2015
PDF, 122 Seiten
ISSN 2197-6058

[1] Download unter:
http://docs.dpaq.de/11156-dsi_staat_vor_privat_zur_staatswirtschaft_der_l_nder.pdf

Shuzi

Zitat von: drone am 27. November 2018, 23:46
Meinst Du vielleicht das [1] hier?

DSI (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.)
Sonderinformation 3
Staat vor Privat?
Zur Staatswirtschaft der Länder

Bearbeitung: Dr. Karolin Herrmann
Bearbeitungsstand: Dezember 2015
PDF, 122 Seiten
ISSN 2197-6058

[1] Download unter:
http://docs.dpaq.de/11156-dsi_staat_vor_privat_zur_staatswirtschaft_der_l_nder.pdf

Nein, das war es leider nicht. Aber ich habe es jetzt wiedergefunden.

DSI (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.)
Sonderinformation 1
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen

Bearbeitung: Dr. Karolin Herrmann
Bearbeitungsstand: September 2013
PDF, 116 Seiten
ISSN 2197-6058

Download unter:
https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf

Offenbar gibt es unter der gleichen ISSN mehrere Dokumente des DSI, was das Wiederauffinden erschwert.

Das Gutachten ist auch in der hiesigen Gutachen-Bibliothek abrufbar. Siehe:

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280


Edit "Bürger":
Bitte zwecks Übersicht, Thementreue und zielgerichteter Diskussion keine weiteren Ausführungen/ Infos zu den Gutachten.
Diese werden noch zusammengefasst und anschließend die betreffenden Beiträge entfernt.
Danke für die Mitwirkung, das Verständnis und die Berücksichtigung.
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?