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Autor Thema: Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung  (Gelesen 10604 mal)

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faust

Dazu soll ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG gemeinsam mit einer Klage beim VG fast schon wahre Wunder wirken, hat man mir gesagt ... wichtig soll wohl sein, dass man  das AG über seinen Rechtschutz und Klage bei VG in den einzelnen Anträgen und Schreiben informiert, hat man mir gesagt...

... zum besseren Verständnis: Das meint die - noch nicht erfolgte - Klage gegen den/die Widerspruchsbescheide?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2018, 11:47 von DumbTV«

B
  • Beiträge: 422
Hallo Zusammen,

der Fall ist eingetreten und Person B*itzbirne wurde mit der 3. Vollstreckung trotz ausreichend Guthaben, Nachkommen aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen etc. seitens der diba das Konto gekündigt.

Trotz fehlender Widerspruchsbescheide des Beitragsservice und Zurückweisung des Vollstreckungsbeamten der Stadt aufgrund fehlender Voraussetzungen für eine Vollstreckungsmaßnahme, wurde letzte Woche bei Person B*itzbirne bereits zum dritten (!) Mal das Konto gepfändet ("Rückstand" ca. 200€). Auch die derzeitigen Verhandlungen am BVerfG und die sich anbahnende Verfassungswidrigkeit des Beitrags wird ignoriert, Womöglich wird derzeit noch schnell das letzte Geld geholt, bevor es ein Urteil gibt. Eine Erinnerung nach §766 (?) beim Amtsgericht wurde diesmal nicht gestellt, da bereits vor der ersten Vollstreckung die Erinnerung mit offensichtlich aus Unkenntnis des Richters falschen Begründungen und in einem öffentlichen Beschluss auch mit personlich beleidigenden und diffarmierenden Sätzen zurückgewiesen wurde.

Bei der zweiten Vollstreckung etwa ein Jahr zuvor teilte die Bank mit niederländischem Sitz bereits mit, dass bei einer weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme das Vertragsverhältnis gekündigt werde.

Jetzt mit der Verfügung an die Bank mit der dritten Vollstreckung hat die Bank mitgeteilt, dass zumindest der gewährte Dispo-Kredit fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Ferner wurden alle Konten pünktlich zum Wochenende bei der Bank eingefroren, sodass keine Zahlungen mit Karte und auch keine Bargeldabhebung am Automaten mehr möglich ist. Damit ist man quasi für einen unbestimmten Zeitraum völlig handlungsunfähig. Noch nicht getätigte Buchungen von Lastschriftaufträgen der vergangenen Woche werden Montag mit Sicherheit zurückgewiesen und werden zusätzliche Rückbuchungskosten verursachen. Dieser Umstand kommt zwar keiner Inhaftierung gleich, ist jedoch auch in gewissen Maße stark freiheitsberaubend und kostspielig.

Wie könnte fiktive Person B*itzbirne in diesem rein fiktiven Fall also vorgehen?

(Die Bonitätsprüfung sollte eigentlich weiterhin positiv ausfallen, da o.g. fiktive Person noch am 02.06.2018 erfolgreich einen Mobilfunkvertrag abschliessen konnte)

Update: Person B*itzbirne hat soeben mit der Bank telefoniert und die Auskunft erhalten, dass die Bank das gesamte Vertragsverhältnis (Girokonto, Sparkonto) mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt hat. Das Schreiben ist gerade unterwegs.

Die Pfändung ist bereits durchgeführt, es wird entweder eine Freigabe durch den Kontoinhaber benötigt oder das Konto ist für die Dauer des möglichen Widerspruchsverfahren gesperrt. Durch einen Anwalt wäre auch eine Zahlungssperre an die Bank möglich. Die persönliche Meinung (!, keine Rechtsberatung!) einer Bankangestellten war, eine Vollstreckung möglichst zu umgehen, da diese einen RIESEN Rattenschwanz nach sich ziehe, die direkten und indirekten Nachteile wären gravierend!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2018, 20:07 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

D
  • Beiträge: 244
Gibt es denn ein zweites Konto, ein Girokonto ?

In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf EIN Giro-Konto
Dieses Konto kann man auch kostenfrei in eine P(fändungsschutz)-Konto umwandeln lassen

Durch die Kontokündigung gibt es auch einen Eintrag bei der Schufa............

Von ARD-ZDF-GEZ bekommst du jetzt die volle Ladung  :o


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.154
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es gibt wohl bei unterschiedlichen Banken auch unterschiedliche Handlungsweisen.
Bisher können mir bekannte Mitstreiterinnen und Mitstreiter nicht von einer "vollen Ladung" sprechen.
Im Gegenteil, die allgemein bekannten Banken mit Sitz in Deutschland sehen wohl bisher eine Kontopfändung oder gar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eher entspannt. Ein persönliches Gespräch mit der Hausbank könnte von Vorteil sein.


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n
  • Beiträge: 390
Bundesland NRW.
Er würde ja auch zahlen, obwohl er auch nicht für den Beitrag wäre.

Kannst Du mir per PN die Stadt schreiben ?

Und fast genau das gleiche hat bei mir der Angestellte auch gesagt. Aber erst nach dem ich zahlen musste, dann war er ja relativ locker  ;) Potentiell haben die eine Anweisung, dass "sie Verständnis zeigen sollen" (nach Zahlung aber nur). Dann sollen sie auch nicht zahlen, ich glaube aber dass sie potentiell die moralischen und kaufmännischen Gründe NICHT zu zahlen, gar nicht verstehen würden. Aber man will immer nur unser Bestes, muss man immer im Hinterkopf behalten  8)

Dass Widersprüche bei Vollstreckungen keine aufschiebende Wirkung haben, ist in unserem Falle natürlich auch nicht grade hilfreich. Und Widerspruch VOR Vollstreckung wird ignoriert, weil es ja eh egal, wäre mit dieser Regelung. Man kann ja verstehen, dass hart durchgegriffen wird, bei wirklichen schwarzen Schafen, die berechtigte Forderungen nicht begleichen... denn das wollte ich ja auch, hätte ich so eine Forderung. Aber bei dem äußerst zweifelhaften RFB Gedönse, muss man schon annehmen, dass da im Hintergrund ev. eine extra Anweisung hinter steht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2018, 22:06 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Und fast genau das gleiche hat bei mir der Angestellte auch gesagt. Aber erst nach dem ich zahlen musste, dann war er ja relativ locker  ;) Potentiell haben die eine Anweisung, dass "sie Verständnis zeigen sollen" (nach Zahlung aber nur). 

....und werden entsprechend geschult.
https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-reichsbuerger-und-selbstverwalter/publikationen-landesbehoerden-reichsbuerger-und-selbstverwalter/broschuere-nw-2017-09-reichsbuerger-und-selbstverwalter

Der WDR frohlockt:
Zitat
Keine ideologischen Diskussionen

Ämter und Behörden ringen derzeit um den richtigen Umgang mit der schwierigen Klientel. In einem Leitfaden des Justizministeriums heißt es, Mitarbeiter sollten sich nicht auf ideologische Diskussionen einlassen und bei drohender Gewalt sofort die Polizei einschalten. Man habe es, so heißt es dort, mit Personen "in psychischen oder existenziellen Ausnahmesituationen" zu tun.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-reichsbuerger-100.html


Edit "Bürger":
Bitte das Thema „Reichsbürger"/ "Gewaltenteilung“ etc. hier nicht weiter vertiefen, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung
und insbesondere die nunmehrige Konto-Kündigung nach der 3. Vollstreckung zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die nunmehrige konsequente Berücksichtigung.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auch wenn es nur ein schwacher "Trost" ist - wenn überhaupt - aber es wäre wohl allenfalls noch möglich, nach diesen vorerst vollendeten Tatsachen auf verwaltungsgerichtlichem Wege gegen die Vollstreckung vozugehen (mglw. im Sinne einer Feststellungsklage bzgl. der Rechtswidrigkeit der Vollstreckung aus dem/den Vollstreckungsersuchen sowie bzgl. der Rechtswidrigkeit der Pfändungsverfügung/en) - siehe hierzu aktuell unter
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.0.html

mit dem Zusatz:
"Der Kläger/ die Klägerin bedarf der Rehabilitation."

Allerdings braucht man sich wohl auch nicht allzu viel Hoffnung zu machen, dass dies schon in 1. Instanz und ohne Anwalt zum Erfolg führen wird, denn hier geht es ans "Eingemachte" eines jahrzehntelang vor sich hinwuchernden Gewohnheitsrechtes - und "was nicht sein kann, das nicht sein darf".

Man muss sich also wahrscheinlich dessen bewusst sein, dass dies bis zum Ende durch alle Instanzen und mglw. auch vor dem BVerfG durchgefochen werden muss.

Wobei - im obigen Beispielfalle scheint erst mal Ruhe eingetreten zu sein - allerdings war da das Kind auch noch nicht (zumindest noch nicht ganz) in den Brunnen gefallen...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auf Grund des sich wandelnden Gesichtes des Bankwesens kann man davon ausgehen, dass in Zukunft Drohungen und Durchführungen  wie eine "Eintragung in das Schuldnerverzeichnis" oder "Schufa-Eintrag" wirkungslos bleiben werden.
In den letzten 10 Jahren hat sich die gesamte Bankenszene radikal verändert, und dieser Wandel geht weiter.
Man kann davon ausgehen, dass sich Banken nicht mehr an einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis oder an einem "Schufa-Eintrag" orientieren werden. Besonders nicht, wenn der Kunde bekannt ist und, wie schon immer, entsprechende Einkommens- oder Eigentumsnachweise vorlegen kann. Hinzu kommt, dass immer mehr Unternehmen in den Bankensektor drängen und ihr eigenes Bezahlsystem und Kredite anbieten. Diese Entwicklung kann sich auch auf eine drohende Kontopfändung für den Gläubiger erschwerend auswirken.


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B
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Person B. musste jetzt nach langem hin und her und aufgrund dreimaliger Zwangsvollstreckung durch die Stadtkasse mit entsprechendem Aufwand die Bank wechseln. Zwischenzeitlich gab es auch das Bruderurteil aus Karlsruhe. Seit dem reagiert der Beitragsservice plötzlich wesentlich schneller und schickt Widerspruchsbescheide, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen im Wochentakt.
Bisherige Abwehrversuche der Zwangsvollstreckungen sind ins Leere gelaufen, vom Gespräch mit dem Beamten der Stadt, Brief an den Bürgermeister, der Erinnerung beim AG der Stadt als auch Petitionen bei der Landesregierung. Es besteht also keinerlei Aussicht, sich den Gebahren des Beitragsservice entziehen zu können.

So bleibt Person B. wohl oder übel nur noch die Zahlung des Beitrags. Wie könnte fiktive Person B. in einem fiktiven Fall also vorgehen, um die Sache möglichst kostenschonend auf der eigenen Seite und möglichst aufwandsintensiv bis zur Klärung vor dem EuGH oder EGMR auf der anderen Seite durchzuführen? Eine erneute Zwangsvollstreckung würde Person B. über kurz oder lang wieder Probleme mit der neuen Bank bereiten. Eine Ratenzahlung unter Vorbehalt und unter Ausschluss jedweder Anerkennung der Zahlungsverpflichtung?

Würde eine regelmäßige Zahlung einer "krummen" Summe die Vollstreckungsmaßnahmen hemmen?


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P
  • Beiträge: 3.996
Würde eine regelmäßige Zahlung einer "krummen" Summe die Vollstreckungsmaßnahmen hemmen?
Nein.
Nicht einmal dann, wenn sich die Zahlung im fast Zielbereich der Forderung bewegen würde. -> Eine nicht vollständige Zahlung hemmt gar nichts, aber könnte dazu führen, dass keine Vollstreckung eingeleitet wird wenn der verbleibende Betrag sehr gering sei. Aber das löst ebenfalls nicht das Problem, weil auch bei einem geringen Betrag es zu einer Vollstreckung kommen kann. -> Man würde ja nur einen sehr geringen Betrag vor sich her schieben in der Hoffnung das über diesen keine Vollstreckung eingeleitet würde. -> Das jedoch erscheint in soweit nicht zielführend.

Zu den anderen zwei Fragen erfolgt keine Aussage.


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