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Bank droht mit Kontokündigung wegen Pfändung

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Blitzbirne:
Hallo zusammen,

Person X hat wieder eine Pfändungsverfügung seitens der Stadt erhalten. Zeitgleich hat sich die Bank gemeldet und empfiehlt, den Rechtsweg auszuschöpfen, um einer (wiederholten) Pfändung auszuweichen. Ansonsten würde man entsprechend der AGB sämtliche Konten kündigen. Offensichtlich ist es das volle Recht der Bank, da denen dadurch wohl ein großer Aufwand entsteht.

Person X sieht sich jetzt in einer Zwangslage. Dem Vollstreckungsbeamten der Stadt hat Person X bereits mitgeteilt, dass eine Zahlung von sich aus nicht stattfinden wird, da es quasi als Eingeständnis der umstrittenen Forderung gelten würde. Einwände gegen die Vollstreckung als auch Erinnerungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung wurden in der Vergangenheit zum Teil vom Richter persönlich beleidigend zurückgewiesen bzw. von den Vollstreckungsbeamten ignoriert.

Eine weitere Pfändung würde mit der Kündigung des Kontos und negativer Schufa-Einträge massive Probleme mit sich bringen, womit der "Endgegner" nun am längeren Hebel sitzt. Was ist also zu tun? P-Konto kommt nicht in Frage. Person X möchte da auch ungern seine ganze Familie mit reinziehen. Unter Vorbehalt zahlen? Das Geld ist so oder so weg. Nur kann Person X dem Beamten der Stadt nahher vorhalten, des Geldes enteigent geworden zu sein, wenn gepfändet wurde.

Mir gefällt der Vergleich aus dem Forum mit dem Hund: Gib dem Hund unter Vorbehalt eine Wurst. Die ist dann einfach weg.

maikl_nait:
Hallo!

Um welches Bundesland handelt es sich?

MfG
Michael

Nichtgucker:

--- Zitat ---Zeitgleich hat sich die Bank gemeldet und empfiehlt, den Rechtsweg auszuschöpfen, um einer (wiederholten) Pfändung auszuweichen. Ansonsten würde man entsprechend der AGB sämtliche Konten kündigen.
--- Ende Zitat ---


Was wurde denn bereits rechtlich unternommen ?

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt ?
Klage den abweisenden Widerspruchsbescheid erhoben ?

fanatic:
Konto kündigen und zu ner anderen Bank wechseln?

Blitzbirne:
Bundesland NRW.

Person x hat gestern den Vollstreckungsbeamten aufgesucht und seine Argumente vorgelegt. Die Aufzählung der Punkte, die eine Zwangsmassnahme hemmt, ignorierte der Mitarbeiter und meinte nur: "das habe ich schon von so vielen Leuten hier gehört. Sie langweilen mich. Sie sind nicht zahlungswillig. damit muss ich die Vollstreckung beibehalten."
Person wies ihm dann im sachlichen Ton darauf hin, dass der Beamte jederzeit zu einer gütlichen Einigung verpflichtet sei und für sein Handeln persönlich haftbar sei. die Bereitschaft zur Zahlung ist grundsätzlich gegeben, WENN es alles rechtens abläuft, was es offensichtlich nicht tut. Damit änderte sich die Gesprächsführung. Er würde ja auch zahlen, obwohl er auch nicht für den Beitrag wäre. Person x erwähnte, dass er in seiner Position ein Zahnrad im Getriebe des ganzen sei und es in seiner Vollmacht stehe, das ganze zurückzuweisen. Es kam nur ein verzweifelter Blick ins Leere. so einfach wäre das nicht... Person x könnte doch nochmals Erinnerung einlegen, jedoch wäre die Einstellung des Richters ja auch schon bekannt. Der einzige Weg, den Beitrag zu kippen, ginge nur noch über den politischen Weg. Person X meine, dass es nur eine einzige Partei gebe, die sich konkret gegen den Beitrag ausspreche. Der Beamte fragte, welche das sei, er würde diese sofort wählen.... Person x zeigte ihm auf, dass man sich nicht wundern müsse, wenn aufgrund solcher offensichtlichen Rechtsverletzungen die afd Oberhand gewinnt. (hier keine persönliche Wertung der Partei meinerseits!)

Person x sprach die unklare Behördeneigenschaft des WDR an und die damit fragliche Amtshilfe. Der Beamte stellte die Frage in den Raum, ob die Stadtverwaltung überhaupt eine Behörde wäre, man wisse es nicht. Person x erwiderte, dass sie davon ausgeht, das die Stadt eine Behörde darstellt, andere Meinungen gehören in das Meinungsbild von "Reichsbürgern" wovon sich Person x ausdrücklich distanziere. Beamte: "Das ist auch gut so, den sonst müsste ich sie melden!"

Der Beamte mache einen verunsicherten und hilflosen Eindruck, als wolle er das ganze auch nicht, müsse aber.
Person X teilte mit, dass er um die Instrutionen seitens der RA Bescheid wisse und wir sein vorgesetzter (Bürgermeister) zu dem Thema steht. man könnte den Bürgermeister nebenan ja auch nochmals besuchen, was Person x ablehnte.
nach langem hin und her kamen beide nicht zusammen und eine Vollstreckung würde fortgeführt werden, was für Person x nicht (nochmals) in Frage käme.
Person x teilte also mit, dass sie die Forderung unter Vorbehalt und ohne Eingeständnis jeglicher Schuld gegenüber dem vermeintlichen Gläubiger wdr an die Stadt überweisen werde. Damit verlagere sich die Angelegenheit in die persönliche Haftung des Beamten und das Geld werde von ihm persönlich zurückgefordert werden, falls das bverfg zu unseren Gunsten urteilen wird. Der Beamte nahm das auf mit den Worten: tja, das ist leider so. ich will den Job hier auch nicht mehr lange machen. wenn ich das alles so einfach zurückweisen könnte, bräuchte ich mich nicht mit dem ganzen Stapel an Vollstreckung rumschlagen (Fingerzeig auf 10cm Stapel auf seinem Schreibtisch)

Person x musste also wohl oder übel das Geld überweisen und fasste die Bedingungen nochmals zusammen und rügte die Vollstreckungsdurchführung trotz besseren Wissens und unklarer Rechtslage mit Hinweis der Amtshaftung in einem Schreiben an den Beamten der Stadt.

Es war eine sachliche Diskussion. Es war offensichtlich, dass der Beamte sich in seinem Handeln gezwungen fühlte und keine Freiheit in seinem Handeln sah. Welche Umstände ihm die Hände gebunden haben, konnte man nicht wahrnehmen, es könnte jedoch nur externer Druck sein, von wem auch immer.

Person x hätte ihn auch gerne nach Feierabend auf ein Bier eingeladen, um privat etwas zu plaudern. Wäre das verwerflich?

Wie dem auch sei, Person x würde so oder so seines finanziellen Eigentums enteignet werden, also wählte sie das kleinere übel, um nicht noch mit der Bank in eine Lage der wirtschaftlichen nicht-Handlungsfreiheit zu geraten.

Ein erneuter Klageweg kam nicht in Frage, da die Richter am VG Minden bereits vor 2 Jahren die Klage höchst kostenintensiv (Streitwert x Faktor 3) abgebügelt haben. siehe anderen thread zu diesem thema.

dieser Beitrag wurde am Smartphone getippt, bitte um Nachsicht bei Rechtschreibfehlern.

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