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Autor Thema: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!  (Gelesen 33911 mal)

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@pinguin: die Nachversicherungspflicht galt schon vor 2013 auch für unfreiwillige Ex-Beamte. Allerdings sind solche Fälle ziemlich selten. Meist bleibt es bei Disziplinarstrafen. Die Vorstellung, das auf Lebenszeit gedachte Dienstverhältnis liesse sich seitens des Dienstherrn 'mal eben so auflösen, ist ein Irrtum.

Nun aber bitte zurück zum Thema.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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De jure dürfen sie nichts ausführen, was der Verfassung konträr läuft.
Eben.

Zitat
De facto muß das allerdings erst per Verfassungsgericht festgestellt werden,
Nö, wenn die Verfassung hinreichend genau ist, um in Echt unmittelbar eingehalten werden zu können, braucht da gar nix festgestellt zu werden.

An der Aussage in EMRK Art 10, (gültiges Verfassungsrecht im Land Brandenburg), bzw. Charta Art 11, wonach es im Bereich der Informations- und Meinungsfreiheit "keine behördliche Einwirkung" auf Personen geben darf, ist nichts zu deuten; sie ist hinreichend genau, um von jedem Mitarbeiter einer jeden staatlichen Stelle eingehalten werden zu können.

In anderen Bundesländern mag das ja noch wieder ganz anders ausschauen, weil der Wortlaut der Verfassung evtl. nur oberflächlich ist und Spielraum für Deutungen läßt.

Da letztlich auch Gerichte an die Verfassung gebunden sind, darf es auch von keinem Gericht im Land Brandenburg Entscheidungen geben, die sich über diesen konkreten Verfassungswortlaut hinwegsetzen; neben dem Bundesverfassungsgericht für alle im Bunde ist alleine das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hier für Klärungen zuständig. Nur wäre da nichts zu klären, weil auch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg die Bestimmungen der EMRK nicht für ungültig erklären kann, sind diese doch über dem Landesrecht hinaus auch Bundesrecht, welches kraft Art 31 GG in Verbindung zu BVerfG 2 BvN 1/95 jegliches Landesrecht bricht. Dann noch schnell berücksichtigt, daß das BVerfG die Aussage trifft, daß nationales Recht in Übereinstimmung zur EMRK anzuwenden ist, (siehe Themen zur EMRK), ist der Käse für jeglichen Zwangsrundfunk gegessen.

Art. 10 EMRK ist auch im Bunde im Range einfachen Bundesrechtes und einzuhalten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
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Hm, ist natürlich nicht das erste mal das man versucht Systemkritiker mundtot zu machen. Allein das Forum hier macht dem ÖR wahrscheinlich schon mehr Probleme als ihnen lieb ist. Die Lösung des ÖR liegt also in der Beseitigung des Symptoms, nicht des Problems. Das ist natürlich nun nichts, wo man als Nutzer etwas gegen machen kann. Das ist ein bisschen wie der Kampf David gegen Goliath, aber vielleicht lässt sich Herr Eicher ja hernieder um das Problem genüglich zu klären ... ... ... hmmmmmmm .... na da bin ich ja mal gespannt XD


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Nevrion: beim Kampf "David gegen Goliath" hat David immerhin gewonnen. Es genügte ein gut gezielter Stein an der richtigen Stelle und Goliath, der sich eben noch als unbesiegbar wähnte, lag im Staub, so dass David ihm den Kopf abschlagen konnte.

Jeder Sieg des ÖRR könnte im Prinzip der Letzte gewesen sein. Zwar sichern Politik und Institutionen den Rundfunk noch ab, aber die wachsende Unzufriedenheit mit dem System ist unüberhörbar. Alle Bürger unterschiedslos abzukassieren und mit Zwangsmaßnahmen zu bedrohen könnte sich also letztlich als Beschleuniger des Niedergangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems erweisen. Warum sollte ein Land, in dessen östlichen Teilen man ein ganzes Regierungssystem zum Teufel jagte, diesem nicht den ÖRR hinterher schicken können? Weil der Deutsche an sich satt, faul, bequem und desinteressiert im Fernsehsessel hängt und den Verlautbarungen der Regierung im ÖR-Fernsehen lauscht? Diese Einschätzung mag vielleicht die der "Macher" der Sender sein, sie muss ja aber nicht zutreffen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2017, 10:50 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe
Genau meine Meinung, sonst würde ich das alles hier nicht veranstalten. Dass man Zeit braucht, ein so mächtiges System zum Wanken zu bringen, war mir immer klar – mein erster Widerstand reicht bis zum Jahr 2002 zurück und ich gebe nicht auf. Damals haben mich viele mehr als kritisch beäugt, viele meinten, ich wäre ein Schmarotzer, der auf Kosten der Allgemeinheit notwendige Leistungen einer Demokratie kostenlos in Anspruch nehmen wollte. Wie die Zeit sich gewandelt hat – heute wissen wir es besser und es bewegt sich was.

@alle
Nicht aufgeben, auch wenn der Kampf als verloren aussieht – einige Schlachten wird der ÖRR noch gewinnen, den Krieg gewinnen aber schließlich wir. Davon bin ich überzeugt.


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Hallo!

Hypothetisch auch schöne Grüße an eine fiktive Person R!

Dank der EuGH-Vorlage des LG Tübingen könnte eine fiktive Person R als weitere Möglichkeit auch einfach Klage am AG einreichen, mit dem

Antrag: die Vollstreckung solange auszusetzen bis die EuGH-Rechtssache C-492/17 aufgrund der Vorlage des LG Tübingen entschieden wurde,

Begründung: die EuGH-Vorlage beschäftige sich mit den Grundlagen der Festsetzung und damit auch der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, eine vorzeitige Vollziehung von Zwangsmaßnahmen würde demnach unverhältnismäßig in die Rechte von Person R (zB Grundrecht Schutz des Eigentums) eingreifen.

Anlage: Beschluß des LG Tübingen, Inhalt der EuGH-Vorlage, (und/oder) Links

Schleife drum, ab damit.

MfG
Michael


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A
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Lieber René,
mein Widerstand begann 1982 in Form von jährlichen Mitteilungen, daß ich immer noch keinen Fernseher besitze. Nur einmal wurden mir die Geld- und Gefängnisstrafen-Androhungen zu bunt, sodaß ich auch alle Radios rausgeschmissen und abgemeldet habe. Auch das wurde akzeptiert. (Habe kurz darauf wieder angemeldet, weil ich die privaten Sender doch hören wollte). Ich habe also jahrzehntelang das ÖRR-Radio subventioniert, ohne es zu nutzen, fand ich aber nicht dramatisch bei dem geringen Preis.
2013 also die "Wende" - ohne Sie hätte ich nicht weiter gewußt.
DANKE. Mein Verfahren läuft noch.


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Ich bin über diese Gesellschaft entsetzt. Egoismus wohin man hinschaut. Selbstbefriedigung soweit das Auge reicht – es koste, was es wolle. Egozentrismus pur: Nur ich zähle.

Das macht mich traurig, denn ich bin komplett anders erzogen und kann und will das alles nicht verstehen – denn das muss man nicht, oder?

Woanders in den Unweiten des Internet habe ich auf einen Beitrag von Sieglinde Baumert geantwortet. Ich konnte es nicht anders und ließ einfach mein Herz und Gewissen sprechen;

Zitat
Ein Wort noch dazu: Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und kann mir eine VA nicht leisten. ohne die Firma gegen die Wand zu fahren. So funktioniert nun die sog. "soziale Marktwirtschaft". Schlimmer noch ist die Tatsache, dass es Leute gibt, die von meiner Firma abhängig sind und große Probleme bekämen, wenn diese wirtschaftlich den Bach unterginge. In einem Fall geht es um eine Familie mit vier Kindern, wobei zwei davon (Zwillinge) stark pflegebedürftig sind.

Nun Herr Eicher: Sie haben mich, denn ich bin ein sozial eingestellter Mensch. Ich muss abwägen, ob ich für Ihr ungerechtfertigt und unverschämtes Gehalt meine finanzielle Existenz gegen die Wand fahre und dabei kleine, pflegebedürftige Kinder mit in Leidenschaft ziehe, oder Ihr Erpressungsgeld zahle, damit Sie in Südtirol auf Ihrer Terrasse in toller Atmosphäre mit einem Glas gutem Rotwein mit Ihren Lieben dinieren können. Wenn ich die wirklich tollen und lieben Kindern sehe, die mir so ans Herz gewachsen sind, sehe, ist die Antwort nicht mehr schwer: Sie dürfen (noch) Ihre Ferienabende mit Ihren Lieben auf Ihrer Tiroler Terrasse weiterhin genießen. Was ich davon halte, möchte ich aus Respekt anderer Leute hier nicht umschreiben.

Hier der Link dazu:

https://www.facebook.com/groups/464873963669958/permalink/843136845843666/?comment_id=843244479166236&reply_comment_id=843685162455501&comment_tracking=%7B%22tn%22%3A%22R%22%7D



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Hallo!

@profät und alle anderen
Es könnte möglicherweise nicht reichen, wenn eine fiktive Person X sich in ihrer Klage "einfach" auf die Vorlage des LG Tübingen (C-492/17) beruft -- diese Vorlage bezieht sich wohl auf das BW-Zustimmungsgesetz (zur Übernahme des StV als Landesgesetz), das könnte womöglich damit beantwortet werden, daß in anderen Bundesländern als BW ein anderes Landesgesetz "RBStV" gilt.

Hypothetisch könnte bspw helfen, die Tübinger Argumentation auf die eigene LRA / das eigene Bundesland zu beziehen (wie üblich: Vorsicht mit den Landes-spezifischen Paragraphen) und damit die Klage zu begründen.

Um dem Richter ein "Türchen" mit wenig Arbeitsaufwand offen zu lassen, könnte eine fiktive Person X dabei theoretisch anbieten, die Klage unter Hinweis auf C-492/17 nach VwGO §94 ruhend zu stellen, da von einer neuerlichen Vorlage gleicher Argumente am EuGH kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten wäre.

MfG
Michael


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H
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Vielleicht steht das Imperium gar nicht so gut da, wie es immer tut, denn:

Sowohl der EuGH, als auch das BVerfG haben ja bezüglich des Wettbewerbs, national bzw. im EU Raum, eindeutige Beschlüsse vorgelegt. Betrachtet man Motivation zur Gründung des SWR näher, dann zeigt sich Interessantes:

Dem Staatsvertrag zum Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997 ist zu entnehmen, dass der Südwestrundfunk
a) weder eine Landesrundfunkanstalt, sondern in zwei Ländern lokalisiert ist,
b) noch  eine Behörde mit Befugnis zu nach außen gerichteten Verwaltungshandeln ist,
c) sondern ein Gewerbetreibender mit einer Geschäftsführung ist, der zudem eine Wettbewerbswidrige Bevorzugung durch die Staatshaftung erfährt.

Zu a) Der Südwestrundfunk hat die Aufgabe „zur Veranstaltung von Rundfunk
in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (Länder)
“, also ist er eine Zwei-Länder-Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts. So etwas ist im RStV aber gar nicht geregelt, es wäre auch eine unzulässige Zwei-Länder-Behörde. Er ist daher keine Landesrundfunkanstalt (LRA), er ist auch nicht als c/o in Köln ansässig, sondern in Stuttgart. Im Staatsvertrag sind die grundlegenden Regelungen für den Rechtsrahmen enthalten, daher ist eine Erweiterung nicht vorgesehen, Auszug Staatsvertrag:

Präambel
letzter Absatz: "Der folgende Staatsvertrag enthält die grundlegenden Regelungen, die den Rechtsrahmen für die neue Rundfunkanstalt bilden."

§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der "Südwestrundfunk" (SWR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (Länder) errichtet. Der SWR hat seinen Sitz in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart. Der für den Gerichtsstand maßgebliche Sitz und der Dienstort des Intendanten mit der dazugehörigen Verwaltung ist Stuttgart.

Zu b)

Der Südwestrundfunk hat ausschließlich das Recht zur Selbstverwaltung, denn mehr ist im Staatsvertrag nicht vereinbart. Daraus kann jedoch kein Recht zu  nach außen gerichtetem hoheitlichen Handeln aus sich heraus erwachsen, Auszug Staatsvertrag:

§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(2) Der SWR hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen dieses Staatsvertrages; er gibt sich eine Satzung. [...]

der Intendant ist auch kein Träger hoheitlichen Rechts, er ist  nicht als Beamter ernannt (siehe Art. 33 GG), sondern er wird gewählt, Auszug:

§ 26 Wahl und Abberufung des Intendanten
(1) Der Intendant wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rundfunkrat und Verwaltungsrat in gemeinsamer Sitzung gewählt.

Zu c)

Der Südwestrundfunk wurde gegründet, um „wirtschaftlich leistungsfähiger“ zu sein. Eine Behörde wird nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegründet, sondern aus anderen Gründen. Der Südwestrundfunk steht jedoch im Wettbewerb und es geht beim  Südwestrundfunk um wirtschaftliche Aspekte, um eine „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit“. In der Präambel findet sich, Auszug Staatsvertrag:

Präambel
3. Absatz. 2. Satz: "[...] Die neue Rundfunkanstalt wird größer und damit wirtschaftlich leistungsfähiger sein.[…]"

Der  Südwestrundfunk wird als gewerblicher Betrieb mit einer Geschäftsleitung geführt und nicht etwa durch einen  Amtsleiter, Auszug Staatsvertrag:

§ 30 Geschäftsleitung
(1) Die Geschäftsleitung besteht aus dem Intendanten, den beiden Direktoren der Landessender, dem Fernsehdirektor, dem Hörfunkdirektor, dem Direktor Technik und Produktion, dem Verwaltungsdirektor und dem Justitiar.

Zudem soll der Südwestrundfunk zum Wettbewerb beitragen, Auszug Staatsvertrag:

Gemeinsame Protokollerklärung
I.
....die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Südwesten

Diese gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk genießt demnach einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitwettbewerb, da eine Insolvenz ausgeschlossen ist, also eine Staatshaftung eine unbegrenzte Bonität gewährleistet, Auszug Staatsvertrag:

§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig.

Nach nationalem Recht liegt bereits durch das Selbsttitulierungsrecht eine Verletzung des Art. 3 GG vor, wie das BVerfG bereits für die Landesbanken in Niedersachsen festgestellt hat.

Noch interessanter dürfte es sein, wie der EuGH den Staatsvertrag unter Unionsrecht beurteilen wird.


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Ich bin über diese Gesellschaft entsetzt. Egoismus wohin man hinschaut. Selbstbefriedigung soweit das Auge reicht – es koste, was es wolle. Egozentrismus pur: Nur ich zähle.

Genauso sehe ich die heutige Gesellschaft auch. Und als Hauptmerkmal dieser füge ich pure Heuchelei sowie Gehirnwäsche durch die Medien hinzu. Unfassbar wie ARD ZDF D-Radio und deren Gefolgsleute (darunter fast alle Regierenden) unbekümmert für ein Solidarmodell werben, wobei es sich in Wirklichkeit um ein heimtückisches Imperium des Zwanges sowie Schmarotzertums handelt. Dazu nur ein kleiner von mittlerweile tausend Beweisen: „Traumgehälter bei ARD und ZDF: Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt“ -> http://www.boerse.de/nachrichten/Traumgehaelter-bei-ARD-und-ZDF-Ueber-9000-Euro-Verdienst-im-Durchschnitt/7766250.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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Wenn pay-TV die 9000.- Durchschnittsverdienst möglich machen würde, hätte doch sicher niemand etwas dagegen....


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Dazu den folgenden Thread beachten:

Traumgehälter bei ARD und ZDF: Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23054.msg147061.html#msg147061


@all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Hallo!

Hypothetisch noch ein kurzer Hinweis für eine fiktive Person R (aber auch für andere Personen A-Z)

Wegen dem Thema "Verjährung" schon mal im Kalender eintragen: Rückforderung der bisher vollstreckten, gepfändeten oder sonstwie "freiwillig" gezahlten Beiträge und anderer Kosten.

MfG
Michael


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Das macht mich traurig, denn ich bin komplett anders erzogen und kann und will das alles nicht verstehen – denn das muss man nicht, oder?

@René
Deine Entscheidung, egal wie, ist immer richtig. Du trägst die Verantwortung.

Als Außenstehender hat man leicht reden.
Einem Bekannten ging es ähnlich. Nur er bekam erst die Aufforderung zur Zahlung und später die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Als Gläubiger war die GEZ (BS) benannt.
Es ist schon merkwürdig, dass bei dir alles in einem ist.

Ich selbst bin über nichts mehr so richtig entsetzt. Es zeigt doch die Realität und wie korrupt und z.T. verkommen vor allem die Bereiche der Verwaltung sind. Reiner Selbsterhaltungstrieb. Wer nicht mitspielt wird gemobbt.


Zu diesen beiden Anschreiben:
Als Gläubiger steht:
SWR ARD ZDF DR BS, Freimersdorfer Weg 6, 50656 Köln

Eine Firma: "SWR ARD ZDF DR BS, Freimersdorfer Weg 6, 50656 Köln" gibt es mit Sicherheit nicht.
Wo ist denn diese Firmierung eingetragen, in welchem Register? Was hat Köln hoheitlich mit BW zu tun?
Wennschon, dann evtl. der SWR?
Das dürfte aber auch nicht ganz richtig sein?
Es ist die LRA, also die Rundfunkanstalt des Landes Baden Würtemberg. Der SWR, wie user Herr U. anführt, darf Rundfunk veranstalten, hat aber keine hoheitlichen Rechte.
Die hoheitlichen Rechte in BW hat der Ministerpräsident, das Parlament von BW und die Behörden. Es gibt das Verwaltungsbgebiet von BW und nicht von SW-Deutschland.

Schon angemerkt wurden die 728,57 €. Der GV hat seine Gebühr einfach dazugeschrieben, ohne es einzeln aufzuführen.

"Zwei Wochen" --- kein konkretes Datum.

Natürlich wird mit der Verbreitung von Angst und Druck gearbeitet und ich würde in deinem Fall auch einknicken.
Die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgt meist. Diese Verhaftung der Frau Baumert war ein gewaltiger Fehler eines übereifrigen Bediensteten.

Diese Bediensteten machen ihren Job nach Vorschrift und sind gewissermaßen Buttler des Systems. Die tuen nur ihre Pflicht. Aber, manche sehen auch, wo sie finanziell bleiben und rechnen Aktivitäten ab, die sie nicht erbracht haben, so z.B. Fahrtkosten, obwohl nur ein einziger Brief erstellt und verschickt wurde.


Das Anschreiben des BS kommt natürlich vom BS und nicht vom SWR. Steht ja auch drauf.
Ein SWR - c/o ARD ZDF DR BS, 50656 Köln , ist schonmal falsch.
Köln? Was, bitte, hat Köln mit dir zu tun? Köln ist fernab.
Mehrwertnummern sind beim Rundfunk nicht gestattet.
Die Website ist doch nicht deine LRA.

Alles in allem drangsaliert dieser nicht rechtsfähige BS weiterhin Bürger und stellt sich selbst angebliche Titel aus. Es ist schlichtweg kriminelles Handeln einer nicht rechtsfähigen Einrichtung, die dazu nicht befugt ist.


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