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Stadt Bochum - bevorstehende Zwangsvollstreckung nach Fristablauf
ope23:
Wenn nun die Vollstreckungsbehörden bloß Datengruppen vom BS bekommen, wird mir klar, warum soviele Beitragsschuldner nie ein Vollstreckungsersuchen ihrer zuständigen LRA zu sehen bekommen, warum die Gerichtsvollzieher immer rumgedruckst haben.
Vermutung: Es gibt von den LRA gar keine Vollstreckungsersuchen. Die "angefragten" Vollstreckungsstellen machen aus den Datengruppen selbst ein, ja, was? einen Zettel, auf dem sie sich selbst beauftragen, die Vollstreckung gegen einen Beitragsschuldner durchzuführen?!
Falls diese meine Vermutung Substanz hat, könnte man einen Thread eröffnen mit dem Thema:
Existieren überhaupt förmliche Vollstreckungs-/Amtshilfeersuchen von seiten der LRA?
:o
pinguin:
Die Vermutung besteht, daß die LRA, die das zwar in Belangen des BS ausbaden dürfen, hier nicht wirklich eingebunden werden und der BS hier eigenständig handelt, was er ja mangels Rechtsfähigkeit nicht darf. Zudem dürften sich die Mitarbeiter/innen des BS kaum in den unterschiedlichen Landesrechten auskennen; und die kommunalen Ausführenden, die dem BS hier auf den Leim gehen, kennen sich, peinlicherweise, bislang mit Stand von Anfang Februar '20 auch nicht wirklich aus; (zumindest wurde einer rundfunkfernen Person genau dieser Eindruck verschafft).
--- Zitat von: ope23 am 19. Februar 2020, 15:31 ---Existieren überhaupt förmliche Vollstreckungs-/Amtshilfeersuchen von seiten der LRA?
--- Ende Zitat ---
Zumindest für den Rundfunk Berlin-Brandenburg könnte das verneint werden, denn kraft des hier verbindlichen BFH V R 32/97, Rn. 12, ist dessen Tätigkeit wegen seiner Eigenschaft als Wettbewerbsunternehmen nicht hoheitlich; es ist nicht ersichtlich, daß der Rundfunk Berlin-Brandenburg davon keine Kenntnis hat und sich darüber hinwegsetzt. Aber, wie geschrieben, er badet aus, was BS und Co. verbocken.
Eisbert:
In meinem Verfahren vor dem VG Köln, behauptete die Stadt Köln schriftlich auch nur eine Datenübertragung vom BS erhalten zu haben und könnte Sie deshalb nicht vor Gericht vorlegen.
Um sich nicht zu blamieren, beantragte die Stadt Köln nach Klageerhebung ein rückdatiertes "Amtshilfeersuchen" beim BS, was Sie ersatzweise vorlegte.
weba:
Zur Datenauskunft von weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23977.msg203742.html#msg203742
hier im Anhang nochmal das detaillierte elektronische Amtshilfeersuchen, das der BS an die Stadtkämmerei geschickt haben könnte.
Als Zwischenfazit lässt sich festhalten:
* Akteneinsicht und noch besser
* Datenauskunft
beantragen. Mit der Datenauskunft wird man auch über seine Rechte belehrt.
Jemand könnte daraufhin der Verarbeitung der vom BS übermittelten Daten widersprochen haben, aber noch keine Antwort bekommen haben.
Aber könnte es sein, dass mit eingereichten Widerspruch das Vollstreckungsverfahren widerspruchbehaftet ist?
Könnte es sein, dass man dann nach § 80 VwGO vorgehen könnte, würde die Vollstreckung fortgesetzt?
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