Archiv > Pressemeldungen August 2017
Sozialamt der Stadt Landau bearbeitet keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr
ChrisLPZ:
Bildquelle: http://up.picr.de/28612817kb.png
Metropol News, 04.08.2017
Änderung des Rundfunkstaatsvertrags
Sozialamt der Stadt Landau bearbeitet keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr
--- Zitat ---Das Sozialamt der Stadt Landau wird künftig keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr bearbeiten. Hintergrund ist die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zu Beginn dieses Jahres. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger um Beachtung. [..]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.metropolnews.info/mp273868/landau-aenderung-des-rundfunkstaatsvertrags-sozialamt-der-stadt-landau-bearbeitet-keine-antraege-auf-gez-befreiung-mehr
muuhhhlli:
Und was macht der/die Rentner/in die Wohngeld oder sonstige Leistungen über das Sozialamt zum Überleben bezieht die nicht weis was www.rundfunkbeitrag.de ist, weil sie keinen PC besitzt?
Die hat eben Pech gehabt und der Beitragservice sagt sich, genau dieser Personenkreis ist mit den einfachsten Mitteln willig zu bezahlen, wenn man Ihnen die richtige Werbepost zusendet.
Zweiter Vorteil des abkassierens vom Beitragservice ... ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice?50656 Köln - Service-Telefon: 01806 999 555 10?Service-Fax: 01806 999 555 01
Die Servicenummern sind kostenpflichtig.
Außerdem die Post verzichtet nicht für den einfachen Brief auf Ihre 70 Cent, wobei es nie bei einem Brief an den Beitragservice bleibt
Dazu noch Lebenslang ein Streitthema ist und bleiben wird. Ein Leben lang Ärger und abkassieren für diejenigen die eh nichts dafür können.
Philosoph:
Gut, dass es inzwischen nicht bekannt ist, dass seltsamerweise Befreiunsanträge mit Sozialhilfebescheiden spurlos verschwinden (ohne wieder an den Absender zurückgeleitet zu werden), wenn sie vom einfachen Bürger geschickt werden und nicht vom Amt.
Service-Wüste Deutsche Verwaltung! Da kann der Bürger wieder mal sehen, was mit seinen Steuern passiert!
Markus KA:
Ein formloser Befreiungsantrag an die zuständige Rundfunkanstalt könnte aussehen wie folgt:
--- Zitat ---Rundfunkanstalt
Musterstraße 230
70190 Musterort
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
gemäß § 4 Abs. 1 oder Abs. 6 RBStV
Hiermit beantrage ich die Befreiung der Rundfunkgebühren
gemäß § 4 Abs.1 oder Abs. 6 RBStV.
Beitragsnummer:
Rückwirkend seit (Monat/Jahr):
Nachname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Datum:
Unterschrift:
--- Ende Zitat ---
ausgefüllt und per Einschreiben abgeschickt.
Anträge für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag siehe:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908
Sainttelemachus:
@markus ka
Rein fiktiv müßte man dazu nicht die geforderten Unterlagen als Anhang mit einreichen?
Lgruß
Tele
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln