Archiv > Pressemeldungen Juli 2017
BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
FFM1978:
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BILD-VERHÖR MIT GEZ-CHEF
Droht Beitragsverweigerern Beugehaft?
Quelle: BILD 31.07.2017
--- Zitat ---Er kassierte im letzten Jahr 7,978 Milliarden Euro Rundfunkgebühr von 44,87 Millionen Beitragszahlern. Seit 2011 ist Stefan Wolf (49) Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – besser bekannt unter dem alten Namen GEZ. BILD-Interview mit dem promovierten Wirtschaftsinformatiker und Chef von knapp 1000 GEZ-Mitarbeitern über säumige Gebührenzahler, Zwangsvollstreckungen, Hackerangriffe und den nächsten Meldedatenabgleich.
BILD: Zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?
Stefan Wolf: Die Frage ist ungewöhnlich, aber durchaus legitim. Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag, weil ich das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zwar selektiv, aber regelmäßig nutze.
BILD: Über 4000 Menschen klagen gegen ihren Bescheid auf Rundfunkgebühr. Sind das die sogenannten Totalverweigerer?
Wolf: Die Gründe für die Klagen sind unterschiedlich. Teilweise geht es um nicht gewährte Befreiungen, teilweise um die Höhe der Beiträge und teilweise auch um grundsätzliche Fragen – zum Beispiel ob sich eine freie Religionsgemeinschaft auf Gewissensgründe berufen kann, um keinen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Mit kompletter Beitragsverweigerung kann man diese 4000 Fälle nicht gleichsetzen.
BILD: In einigen Fällen wurden Verweigerer des Rundfunkbeitrags sogar in Beugehaft genommen. Halten Sie das für sinnvoll und angemessen?
Wolf: Beitragsverweigerer in Beugehaft zu nehmen halte ich nicht für angemessen und auch nicht für sinnvoll. Es ist aber das letzte Mittel der Vollstreckungsbehörden, um Leute zu einer Vermögensauskunft zu bewegen.
BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?
Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Ab hier nur mit ABO http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/rundfunkbeitrag/interview-mit-chef-von-beitragsservice-52691950,view=conversionToLogin.bild.html
pinguin:
Seltsam, seltsam;
Im Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz ist von Ersatzhaft die Rede, die höchstens 2 Wochen andauern darf;
§ 16 Ersatzzwangshaft
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__16.html
--- Zitat ---(1) Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Vollzugsbehörde nach Anhörung des Pflichtigen durch Beschluß Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgeldes hierauf hingewiesen worden ist. Das Grundrecht des Artikels 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.
(2) Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.
(3) Die Ersatzzwangshaft ist auf Antrag der Vollzugsbehörde von der Justizverwaltung nach den Bestimmungen der §§ 802g, 802h und 802j Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu vollstrecken.
--- Ende Zitat ---
Hier ist ein Gericht zur Anordnung nötig!
Im Ordnungswidrigkeitengesetz bedarf es auch eines Gerichtes!
§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html
--- Zitat ---(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
1.
die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2.
der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3.
er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4.
keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.
(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.
Fußnote
§ 96: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 9.11.1976 I 3616 - 2 BvL 1/76 -
--- Ende Zitat ---
Hier ist aber von Geldbußen die Rede.
Nach der Zivilprozessordnung braucht es auch ein Gericht!
§ 802g Erzwingungshaft
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
--- Zitat ---(1) 1Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. 2In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. 3Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
(2) 1Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. 2Der Gerichtsvollzieher händigt dem Schuldner von Amts wegen bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aus.
--- Ende Zitat ---
Auf Basis welcher Befugnis meint wer, daß ein Gerichtsvollzieher selbst Haft anordnen darf?
tigga:
--- Zitat ---BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?
Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Die Maßnahmen (Bezogen auf Vermögensauskunft), werden selbstverständlich von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Das kann der BS nicht machen und darf es auch nicht. Somit ist das schon mal halb richtig, wenn man die Aussage zu Gunsten des BS auslegen möchte. Jetzt wirds aber kriminell: Der werte Dr. Wolf sagt hier also öffentlich, dass der Beitragsservice Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden nimmt oder zumindest versucht. Kommt das nun einer Selbstanzeige gleich, bzw. sich selbst belastenden Aussagen? Kann das jemand nachvollziehen?
Aus dieser Aussage folgt entsprechend: Es ist jetzt nachvollziehbar, warum Zwangsvollstreckungen, Enteignungen, standardisierte Rundschreiben seitens Finanzbehörden bei Pfändungen usw. verschickt werden. Meiner Meinung nach, ist das ein Skandal.
Woraus nimmt sich der Beitragsservice das Recht auf Vollstreckungsbehörden Einfluss nehmen zu können und dürfen?
Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen wurde doch letztens erst von Eicher vehement bestritten und negiert, oder? Weiß die linke Backe mal wieder nicht, was die rechte macht, oder kocht hier der Beitragsservice sein eigenes Süppchen und wird nicht mehr überwacht in seinen Handlungen?
pinguin:
@tigga
Evtl. ist's auch nur Folge des "Spieles" um den berühmten "Schwarzen Peter? Bekanntermaßen verliert, wer diesen am längsten hat.
--- Zitat ---Die Maßnahmen (Bezogen auf Vermögensauskunft), werden selbstverständlich von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Das kann der BS nicht machen und darf es auch nicht
--- Ende Zitat ---
Der Gerichtsvollzieher darf Erzwingungshaft nicht anordnen; es bedarf eines Gerichtes!, sagen ZPO, OWIG und B-VwVfG gleichermaßen.
Hier würde dann wieder Art 31 GG in Verbindung zu BVerfG 2 BvN 1/95 greifen, wenn das Land hier etwas anderes bestimmen wollen würde.
lex:
--- Zitat ---Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
--- Ende Zitat ---
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt. >:(
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